Beiträge von Biene67

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Wir die Unterhaltszahlung vom Vater als Einkommen gerechnet?
    Auf meinem Berechnungsbogen steht nichts.


    Katharina


    Hallo, sie schrieb auf Ihrem Berechnungsbogen steht nicht dass die Unterhaltszahlungen angerechnet wurden.. Nimm Dir den Berechnungsbogen erneut vor und schau auf Einkommen des Kindes, dort steht mit Sicherheit Kindergeld und Unterhalt, wenn nicht dann sieht es zudem auch noch schlechter aus, denn dann wird die Arge das Geld zurück fordern...


    LG, Sabine

    Hallo, ist Sie vielleicht am Ende dann doch Deine Frau von der Du dich angeblich getrennt hast???? Überlege doch vorher mal ob Du sie schon einmal geheiratet hast, bevor Du sie zur Verlobten machen möchtest...

    Hallo zurück, ich danke Euch für die guten Tipps.... Mein Sohn hat nun doch keine Sperre erhalten und auch keine Sanktion....puhhhh. Habe mich nochmals mit allen SB unterhalten die für mich und meinem Sohn zuständig sind... Ich kann nur sagen, manchmal hilft es doch, erst anrufen und es im ruhigen Versuchen, es sind doch noch Menschen unter den SB die Menschlich mit einem umgehen....


    Lieben Gruß, Sabine

    Hallo, nun ist mal meine Frage auch wenn dieser Beitrag schon von An und Knack ist...


    Ich bekomme nächsten Monat meine Genossenschaftsanteile zurück, da ich Dezember2007 ausgetreten bin... Es sind 500 Euro, muss ich dieses der Arge mitteilen? Ich habe nie eine Kaution bezahlt bekommen von der Arge, wird es mir nun als Einkommen angerechnet, obwohl dieser Auflösungsvertrag im Jahre 2007 war und ich zu dieser Zeit kein Alg 1 noch2 bezogen habe?


    Danke und einen lieben Gruß, Sabine

    [quote='babe25','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=34338#post34338']


    Mein nächstes problem ist: Ich werde dieses Jahr heiraten was auch schon feststeht(datum) zudem sind mein Partner und ich dabei ein Haus zu kaufen. Kredit sowie Notarvertrag sind unterschrieben (Beide haben wir unterschrieben) ,meine Frage dazu ist ob ich das mit angeben muss? weil die Unterlagen darüber kommen erst demnächst.
    Meine sorge hierbei ist ob die von der Arge dann sagen das er für mich aufkommen muss obwohl wir noch nicht verheiratet sind.(wohne ja noch bei Eltern)
    Weil von hören sagen weiss ich das wenn man verheiaratet ist der Partner für einen aufkommen muss und man kein Anspruch mehr hat auf Hartz4.





    Zudem hab ich einen kredit am laufen,muss ich das auch angeben( wenn ja müssen die wissen wofür der Kredit war?)



    Und zum schluss die Frage falls ich Anspruch haben sollte auf irgendein Geld von Arge und ich möchte vorrübergehend einen 400€ Job machen , wie wird das berechnet oder darf ich dann überhaupt einen ausüben?


    /QUOTE]



    Ich weiß nicht ob ich das mit dem zitieren richtig gebacken bekomme, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt....
    @babe weißt Du eigentlich was Du schreibst?
    Erspare mir weitere Kommentare zu Dir....
    Gruß

    Hallo,


    Mein Sohn hatte noch nie eine Sanktion, Er würde eine Sanktion bekommen da Er in der Ausbildungzeit gekündigt wurde... Mir wurde von der Age 1 Beraterin gesagt, Er dürfe nicht auf beiden Seiten eine Sperrzeit und eine Sanktion erhalten dürfen, da Er sich noch nie etwas hat zu Schulden kommen lassen... Ich weiß nicht was die sich dabei denken, Geld komplett einzubehalten, denn ich muss dazu noch sagen, ich habe noch ein Kleinkind zu Hause, es geht dann auch auf Kosten meines Kleinen und da geht mir echt die Hutschnur hoch.. Dann sollen sie ihm Essensmarken geben, denn sonst weiß ich echt nicht wie ich meine Kinder 3 Monate durchbringen soll....


    Lieben Gruß und Danke an alle, die mir helfen konnten und noch helfen können, Sabine

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem, mein Sohn wurde in der Ausbildungszeit fristlos gekündigt... Nun hat er eine vorläufige Sperrzeit für 3 Monate erhalten..


    Mein Problem ist aber nun dieses, ich beziehe Alg 2 und er wird mit in der Bg geführt, ich habe dort vorgesprochen wegen dieser Sperrzeit, nun sagte mir die SB er würde auch dort eine Sanktion erwarten müssen und die Miete die anteilig an mich gezahlt wird würde auch nicht gezahlt werden.... Habe dann mit dem SB vom Alg1 den Sachverhalt geschildert, Sie meinte es könne nicht auf beiden Seiten eine Sanktion vollzogen werden und an den Anteil der Miete dürften sie nicht ran... Ich weiß leider jetzt garnicht was und wie ich es richtig mache...


    Hat jemand ein Rat und Tipp für mich, was und wie ich weiter vorgehen soll (kann).. Stimmt es, kann man mir und meinem Sohn(19Jahre) jegliche Leistung einbehalten?


    Lieben Gruß, Biene

    Hallo,


    ich verstehe nicht warum man immer so lange warten muss bis man die Betriebskostennachzahlung einreicht.... Wird Dir das Geld für diesen Monat zu knapp? Du kannst nicht 4 Jahre später kommen und verlangen, dass die Arge Dir jetzt das Geld zahlt.. WIR SCHREIBEN DAS JAHR 2009

    Hallo,


    nun muss ich mal etwas Fragen vielleicht kann man mir auch mal helfen....


    Der Vater meines Sohnes (17Monate) hat ein Sparvertrag für Ihn abgeschlossen was Er mit 18 Jahren ausbezahlt werden soll....


    Der Antragsteller ist der Vater meines Sohnes aber Begünstiger ist mein Sohn und da wir ja ALG2 bekommen, ist meine Frage nun.... Muss ich dieses auch angeben:confused:


    Ich möchte später kein Ärger bekommen...


    Danke für Eure Antworten!


    Lieben Gruß, Sabine:

    Boch, ich könnte kotzen....


    Mir fällt zu Dir @ Mädel leider nichts mehr zu ein, als zusagen ich hoffe Sie kriegen Dich am Arsch...

    Hallo,


    das Kindergeld wird Dir als Einkommen angerechnet auch wenns Deine Eltern bekommen... Deine Ausbildungsvergütung betragt 480 Euro +164 Euro Kindergeld macht also ein Einkommen von 644 Euro weit über der Grenze des Bedarfs von Dir... BAB wird nicht gezahlt wenn Du noch bei Deinen Eltern lebst und in der BG bist... Das einzige was Du machen kannst ist, Dich dort rausnehmen lassen und Du eine Erklärung beim Amt abgibst...


    In meiner Berechnung steht mein Sohn mit einer Ausbildungsvergütung von 352 Euro und 164 Euro Kindergeld mit einem Selbstbehalt von 140 Euro....


    Ich hoffe Dir damit etwas geholfen zu haben


    Lieben Gruß, Sabine

    Hallo,


    Unterhalt und Wohngeld allein der Arge gibt es nicht.... Für den Unterhalt musst Du zum Jugendamt und für Wohngeld zum Einwohnermeldeamt...


    Oder möchtest Du ein Antrag auf ALG2 stellen?


    Lieben Gruß, Sabine