kautionsdarlehen - habe ich Anspruch

  • Hallo ihr Lieben,


    also, zunächst einmal kurz zu meiner Situation...


    Ich bin 21 Jahre alt, in der 30. Schwangerschaftswoche momentan bewohne ich alleine eine 28 qm Wohnung...


    Mein Freund (30) und ich ziehen zum 01.06. in eine größere gemeinsame Wohnung...


    Er verdient im Monat durchschnittlich 1000 Euro, ich beziehe momentan SGB2..


    Wir haben eine Wohnung zum 01.06. angemietet, die über dem uns zustehenden Mietpegels liegt...Für drei Personen steht uns eine 75qm große Wohnung zu für 552 Euro inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten...


    Die Wohnung, die wir beziehen werden ist 100qm groß und kostet 574 euro inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten... Wir haben uns für diese Wohnung entschieden da:
    1. es für uns sehr schwer war eine Wohnung zu bekommen, da mein Freund eine eidesstaatlkiche Versicherung abgegeben hat
    2. die Wohnung einen ziemlich niedrigen qm Preis hat und ich nicht vorhabe lange auf den Kosten vom Staat zu leben und wir somit einen zeitnahen weiteren Umzug verhindern wollen... Die Wohnung ist groß genug, dort noch lange zu bleiben... Da ich ab Januar als Tagesmutter beginnen möchte, können wir so dem betreuten Kind ein Spielzimmer einrichten...
    3. Wohnen seine Eltern unten im Haus, so dass sie ab und an meinen Kleinen nehmen können und ich mir einen Nebenjob suchen kann zudem könnte so mein zukunftig betreutes Kind auch den garten nutzen, den die Eltern haben,...


    So nun kommen wir aber mal zu meiner Frage:
    Wie sehen die Chancen aus, dass wir trotzdem ein Darlehen für die Kaution bekommen?
    Die Kaution beträgt 940 euro und ist in 3 nettoraten zu bezahlen...


    Ich bin euch sehr dankbar, über eine Antwort...
    _________
    Weitere Fragen, die ich habe:
    1. Weder ich noch mein freund besitzen eine Küche bzw. Waschmaschine,.. in meiner derzeitigen Wohnung ist eine Küche drinnen gewesen und meine Wäsche wasche ich bei meiner Omi, da in meiner jetztigen Wohnung kein Waschmaschinen anschluss ist... mein Freund wohnt noch bei seinen Eltern und hat auch keine Küche wie Waschmaschine...
    2. Stehen uns bzw. mir Umzugskosten zu? Wie beantrage ich die am besten? Auflistung dessen, was ich für den Umzug benötige? Oder reicht ein einfacher Antrag auf Umzugskosten Übernahme?
    3. Stehen mir für meine jetztige Wohnung Renovierungskosten zu? ich wohne in der Wohnung seit Oktober 2007...

  • Du hast hier an anderer Stelle schon mal nach einigen Details gefragt, aber dennoch:


    1. Umzug erst nach Rücksprache mit der ARGE und Darlegung der Gesamtsituation, ist eigentlich egal, denn:


    2. die Wohnung ist (nach H IV-Richtlinien) definitiv zu groß für euch (mal wieder der Hinweis: Link oben in der Menueleiste: H IV /ALG II. Wohnungsgröße bei zwei Personen = bis zu 60 qm. Säugling zählt leider noch nicht mit, wenn man gerade eine neue Wohnung bezieht.)


    3. die ARGE kann sich leider im Einzelfall nicht dafür interessieren, wie jeder sein Privatleben im weiteren Verlauf gestalten "möchte" und/ oder plant, demnach also wie hier angeführt: Eltern kümmern sich "dann" um Kind, das dann den Garten "nutzen" kann etc. - spielen keine Rolle.


    4. Renovierungskosten für die alte und Neuanschaffungen für die neue Wohnung .... (nicht alles kann man dadurch regeln und planen"€," dass man ohne Perspektive Kinder in die Welt setzt.)

  • Hallo,


    also erstmal @ lirafe muss ich Dir in einem Punkt widersprechen...


    Sie ist bereits in der 30 Schwangerschaftswoche und zieht erst zum 01.06.09 in die neue Wohnung, wobei man davon ausgehen kann, dass bis dahin Ihr Baby geboren ist.... Das Baby hat kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer, jedoch aber auf 10qm Wohnraum....


    Alles andere stimmt von @ lirafe...


    Lieben Gruß, Sabine

  • Gibt es da entgegen den Infos in der oberen Menueleiste H IV / ALG 2 - angemessener Wohnraum - jetzt neue Erkenntnisse, die nicht mehr vom SB im Einzelfall abhängig sind? Also würden ihnen gemäß deiner, "Bienes" Aussage jetzt 70 qm zustehen. Angedacht und definitiv beziehen wollen sie 100 qm ... Wie auch immer: Zuviel. Aber ansonsten wünsche ich viel Glück bei der ARGE in einem (in dieser Situation doch eher anzuratenden persönlichen Gespräch).


    Gruß, Lirafe:p

  • Es könnte Ihr sogar 75qm. Wohnraum zustehen, nur finde ich, mann sollte bevor man etwas eigenhändiges unternimmt die SB mal mit einbeziehen ansonsten gibt es derartige Probleme...


    @ Lirafe meine ist länger :-)


    Gruß, Sabine