29m² Wohnung mit zwei Personen, Umzug?!

  • Hallo,
    wahrscheinlich wird ein ähnliches Post schon erschienen sein, dennoch bitte ich um Rat.
    Um es kurz zusammenzufassen:
    * am 1.12.08 in eine 29m² Whg. gezogen ( allein)
    * 10.3.09 Verlobter dazugezogen
    *18.5.09 Bedarfsgemeinschaft angemeldet


    die Miete beträgt nun 50 € mehr nebenkosten ( 300 warm sonst, inkls. Wasser und Strom)
    Da wir aber zu zweit sind und die Wohnung mit einem Raum definitv zu klein ist, wollen wir nun umziehen.
    Ich weiß das in NRW für 2 Personen folgendes zusteht:


    60m², und max. 540 Miete warm
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    Das die Wohnung zu klein ist, ist auch nicht der einzige grund.
    Da dies hier eine Souterrain Whg. ist, sprich der Keller eines Einfamilienhauses, bildet sich überall Schimmel, das Klo stinkt nach Kanalisation etc pp.
    Damals meinte mein Vermieter schon, falls es Ärger geben sollte mit Whg etc, würde er mir den Schlüßel sofort entziehen und seiner Tochter ( 12jh) geben, da er mit ihr weniger Ärger hätte als mit mir.


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    Da ich in einem Mietvertrag von einem Jahr stecke ist nun meine Frage,
    wenn ich einen Nachmieter stellen würde, könnte ich mich aus dem Vertrag "schummeln" ?
    Und da mir die Kaution ( 600€) vom Amt gestellt wurde, mit 30 € raten monatlich abzuzahlen, bekomme ich jetzt nur die 180€ die ich selbst gezahlt habe?
    Oder "verschwinde" ich sozusagen mit "meinen" 600€ und bezahle monatlich die 30 € ab ???
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    Und nochwas mein Verlobter und ich haben im mom leider keine Jobs, sind dennoch auf der Suche.
    Wenn mich mein vllt. zukünftiger Vermieter mich fragen sollte wie ich die Miete bezahlen soll, muss ich ja sagen das ich die von Amt gestellt bekomme....hat er dann das recht mir die Whg zu verweigern?


    freue mich über Antworten auf meinen unübersichtlichen Post:D


    LG weinendeSeele

  • Ob dein Vermieter einen Nachmieter akzeptiert und dich dann früher aus dem Vertrag lässt, ist seine Sache. Er KANN es akzeptieren, MUSS es aber nicht. Also, einfach mal mit ihm reden und ihm erklären, warum du/ihr eher raus wollt und ihn fragen, ob er einen Nachmieter akzeptieren würde.


    Wenn ihr ausziehen dürft, dann müsst ihr natürlich dem neuen Vermieter sagen, dass ihr beide Hartz IV bekommt. Er darf euch ablehnen, egal aus welchem Grund, da es seine Wohnung ist. Es könnte auch sein, dass ihm bloß eure Nase nicht passt, er muss eine Ablehnung noch nicht einmal begründen.
    Ihr habt aber einen Trumpf in der Tasche: Wenn ihr ihm anbiet, dass die ARGE die Miete direkt an ihn überweist, hat er eine Sicherheit, dass die Miete auch wirklich gezahlt wird. Diese Sicherheit hat er bei anderen Mietern nicht;)


    Denkt auch daran, bevor ihr einen neuen Mietvertrag unterschreibt, euch die Zustimmung der ARGE zu holen. Wenn ihr ohne diese Zustimmung umzieht, muss die ARGE euch nur die Miete in bisheriger Höhe zahlen, ebenso wenig bekommt ihr dann Umzugskosten.


    Zu der Kaution: Wenn ihr die an die ARGE abbezahlt, dann müsste der Vermieter euch eigentlich die ganze Summe auszahlen. Kann aber sein, dass die ARGE dann die verbliebene Summe auf einen Schlag zurückfordert.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • hab heute nachgefragt, mein vermieter meinte er kann das verstehen und sagte nun, dass wir bis zum 1.9.09 noch in der wohnung bleiben soll ( jedoch zum 1.6.09 kündigen) damit er anzeigen für seine wohung machen kann.
    jetzt haben wir ihm angeboten einen nachmieter zu suchen.


    morgen gehn wir zur arge.
    angenommen der fall tritt ein, und die arge sagt nein. was soll ich tun?
    weil 29 m² für 2 personen auf einem raum wirklich nervenaufrebend sind, und uns laut sozialgesetzbuch min 60m² zustehen oder nich?`
    danke schonmal für die antworten :-) :o

  • alles benötigt seine zeit, und die arge wird sich nicht unter druck setzen lassen,
    dass du die kleine wohnung genommen hast dafür kann die arge nixx
    dafür das du eine verlobten hast... kann die arge nixx
    dafür das ein mietvertrag existiert... kann die arge nixxx
    also bemüht euch um einen angemessenen wohnraum und wenn die mietfrist abgelaufen ist und die neue genehmigt dürft ihr auch umziehen, ganz klar, aber auch die arge kann nicht von heut auf morgen eine wohnung aus dem ärmel schütteln, im gegenteil das will sie auch nicht, denn sie will dem bedürftigen schließlich nicht in die vertragsfreiheit eingreifen und auch die auswahl soll der bedürfgtige ja schließlich selber vornehmen (natürlich in den grenzen der wohnraumrichtlinie der entsprechenden behörde)...
    es gibt also nur eine antwort... da müsst ihr jetzt durch, ein ende ist schließlich in sicht...

  • uiffi, vielleicht solltest du mal richtig lesen, die Fragestellerin will nicht, dass die ARGE ihr eine Wohnung sucht, sie möchte nur eine angemessene Wohnung für sich und ihren Verlobten bewilligt bekommen.


    @weinende Seele: Meiner Meinung nach sind 29 qm für zwei Personen wirklich arg wenig. Sucht euch eine angemessene Wohnung und geht dann mit dem Angebot zur ARGE und erklärt, warum ihr umziehen wollt. Sollten sie einen Umzug in eine angemessene Wohnung tatsächlich ablehnen und sich weigern, eine höhere Miete im angemessenen Rahmen zu übernehmen, lasst euch die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben, damit ihr darauf reagieren könnt.


    Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • so wie ich das rausgelesen habe geht es um die angemessene wohnung SOFORT... das den beiden bei erklärung als bedarfsgemeinschaft eine größere zusteht ist keine frage sondern gesetz... ich meine auch nur das weinende seele halt die wohnung die ihr zusteht nicht sofort bekommen kann sondern erst der "alte mietvertrag weg muss"
    der antrag ansich kann unter den umständen die wir hier wissen nicht abgelehnt werden

  • uiffi :
    das man von heute auf morgen keine Bäume ausreissen kann ist mir klar.
    Jana hat genau das beschrieben wie ich es gemeint habe.


    Nun haben wir eine angemessene Wohnung gefunden.
    Am Dienstag wollen wir nochmal zur ARGE, um uns bescheid geben zu lassen, ob wir die Wohnung genehmigt bekommen.


    Und danke für den Tipp mit dem schriftlich geben. :-)


    Ich hoffe dein Daumen drücken hilft :-)

  • Danke Biene67 :-)


    jetzt hätte ich noch mal ne kleine Frage.
    Im dezember hatte ich ein Kautionsdarlehen von 600€ / 30 € pro Monat bekommen.
    Da mein verlobter und ich nun eine BG bilden und die Kaution der neuen Wohnung doppelt so viel kostet, würde die ARGE mir das darlehen verdoppeln?
    oder müsste mein Verlobter nun anfragen ob er einen Antrag auf die Kaution stellen muss?
    Da er ja noch nichts dergleichen vom Amt erhalten hat.


    Soweit ich weiß hat damals das Sozialamt in Notfällen Miete oder Kaution bezahlt.
    Nach eifrigen Googlen, fand ich nun heraus , dass das Sozialamt nicht bezahlt da ja die ARGE für mich "zuständig" ist.
    Falls ich falsch liegen sollte, berichtigt mich doch bitte.


    P.S: Bekommt man eigtl noch eine sogenannte erstausttatung von der ARGE?


    LG WeinendeSeele