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Anhörung wegen WG

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  #1  
Alt 18.06.2008, 12:29
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Beiträge: 7
Daumen runter Anhörung wegen WG

Servus zusammen,

ich wohne mit einer Freundin zusammen in einer WG - bisher war schon 2x jemand von der ARGE hier... habe mein eigenes Zimmer, Fernseher, Schreibtisch, PC, Kleiderschrank, Bett. Jetzt bekam ich einen Brief, das sie mich und meine Mitbewohnerin (bezieht kein ALG) zu einer Anhörung einladen möchten...

1. Ist das total peinlich meiner Mitbewohnerin gegenüber.
2. Was wollen die denn noch wissen?
3. Welche Fragen werden gestellt?

Auf alle Fälle ist mir die ganze Situation unangenehm... und würde gerne wissen, das da so gefragt wird?

Gruß
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  #2  
Alt 18.06.2008, 12:37
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Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 16
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Hallo Hardy01, im Prinzip wollen die nur ableuchten, ob ihr ein eheähnliches Verhältnis habt.
Wenn jeder sein eigenes Konto hat, jeder sein eigenes Zimmer ( ist in einer WG ja sogar üblich) also "getrennte Betten" sozusagen, kann man Euch nicht als eine "Bedarfsgemeinschaft" einstufen.
Keine Angst vor dieser Anhörung ! Ist ja schließlich nicht die Kripo und wenn es Euch zu viel wird, ruhig mal etwas deutlicher antworten.
Lieben Gruß
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  #3  
Alt 18.06.2008, 13:03
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Beiträge: 2.933
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Hallo hardy 01!

Du musst der Anhörung folgen, Deine Mitbewohnerin kann dieser fern bleiben!

Sie bezieht keinerlei Leistungen, sie ist also in keiner Weise rechtlich zu verpflichten dort zu erscheinen.

Sollte man Dir darauf hin ein eheähnliches Verhältnis unterstellen, könnte Deine Mitbewohnerin die ARGE wegen Rufschädigung verklagen!

Die ARGE hat auch keinerlei Recht sich den Wohnungsbereich Deiner Mitbewohnerin anzusehen!

Hier praktiziert der Staat ein Unterstellungsvorgehen was aus meiner Sicht auf ganz dünnem Eis gebaut ist.

Wie gesagt Du musst den Termin wahrnehmen, Deine Mitbewohnerin aber keineswegs, die ARGE soll sich andere Wege der Prüfung einfallen lassen. Leistungsebzug grundsätzlich mit der premisse des Missbrauchs anzugehen ist ansich schon eine Dreistigkeit sonder gleichen!

Gruß
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  #4  
Alt 18.06.2008, 16:36
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Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 7
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danke für die antworten

mich würde es aber trotzdem interessieren, was die da für fragen stellen möchten... ich meine, meine mitbewohnerin wird ja jetzt keine privaten sachen sagen.

und wenn sie nicht mitkommt, dann hat mich die ARGE richtig im auge wird man mehr oder weniger gezwungen...
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  #5  
Alt 23.06.2008, 20:30
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Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 7
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Folgendes Problem:

Die ARGE geht mir langsam immer mehr auf den Sack - ich kann den erzählen was ich will, die denken wir wären eine Bedarfsgemeinschaft. Nun überlege ich schon, unsere WG wirklich als eine Bedarfsgemeinschaft eintragen zu lassen - dazu folgende Angaben:

Mitbewohnerin studiert, geht nicht arbeiten und bekommt von ihren Eltern 400 Euro Unterhalt, 50 Euro Taschengeld und 150 Euro Kindergeld. Ich bekomme halt ALG II und 250 Euro (hälfte der Miete).

Würde jetzt gerne wissen, wie die ARGE das nun verrechnet, ich meine - bei 600 Euro (Einkommen?) was sie im Monat hat, kann man ja kaum was abziehen vom Geld, oder?
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  #6  
Alt 24.06.2008, 11:19
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.933
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Hallo Hardy!

Ihr müsst euch nicht immer in die Defensive drängen lassen! Welche Möglichkeiten gibt es denn noch? Richtig!
Hol Dir eine Umzugsgenehmigung und teile deFallmanager mit, wenn die ARGE meine das bei Euch eine BG besteht, gibt es wohl nur eine Möglichkeit dies zu wiederlegen indem Du Dir eine eigene Bude suchst. Wenn die ARGE die dann an der Backe hat, kommt sie ihrem Grundsatz des sparens nicht nach und schwubs haste einen Grund gegen den ganzen Haufen mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten und die ist dann sogar bewiesen durch deren dummes Vorgehen!

Gruß
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