Anlage MEB...

  • Hallo,
    kennt sich jemand aus...?? Ich möchte für meine Tochter (12) Mehrkosten geltend machen. Sie verträgt keine Laktose und ich muss
    teilweise Produkte für sie einkaufen, die sehr teuer sind. Ich habe vom Krankenhaus, in der sie erst neulich auch deswegen war, eine Bescheinigung, wo die Diagnose drinsteht sowie die Ernähungsempfehlung.
    Kann ich Mehrkosten geltend machen? Wieviel Mehrkosten (wenn ja) würde ich bekommen?
    Weiß das jemand?
    LG Sabrina

  • Zitat

    Sie verträgt keine Laktose und ich muss teilweise Produkte für sie einkaufen, die sehr teuer sind.

    oh man, ich kriege auch keine Mehrbedarfe und Laktoseintolleranz wird doch inzwischen auch bei jedem 4-5 Untersuchten festgestellt. Vielleicht einfach mal nicht nur im Reformhaus gucken sondern auch mal in den Asia-Shop gehen und dann auf Soja umstellen oder Kokusmilch was weis ich. So teuer ist der Einkauf dann nämlich auch nicht, höchstens etwas Zeitaufwendiger aber davon hat ein ALG II Bezieher schließlich genug. Der Nächste kommt hier mit Neurodermitis und bei Soja besteht ebenso wie bei Mais die Gefahr das das Zeug bereits Gen manipuliert ist, morgen darf die Hälfte der ALG II Bezieher kein Schweinefleich mehr essen, weil da zuviel Antibiothica drin ist selbes gilt dann wenige Tage später für Hähnchenfleisch. Wenn wir dann jedesmal neu über einen Mehrbedarf zu diskutieren anfangen gibt das ganze wegen der umfangreichen Komplexität sowieso wieder nichts ! Lasst uns lieber alle für eine Erhöhung des Regelbedarfs kämpfen, statt das jeder sein eigenes Hintertürchen öffnet. Ich z.B. habe mir in all den Jahren noch nie etwas von der Tafel geholt, warum auch! ? Schließlich ist es nicht Sache der Kirchen etwas für die Menschen zu tun und Zweitens muss ich mich nicht mit Resten abspeisen lassen die andere nicht mehr als gut oder verkaufbar einstufen, dann kann ich auch gleich Containern gehen! In Deutschland fehlt es an der Geschlossenheit derer die auf Leistungen angewiesen sind, kann man hier im Forum sehr gut erkennen. Da sind jene die einem überhaupt nicht die Butter auf dem Brot gönnen, dann kommen die die auch mal an den Staat denken müssen, dann die die es so schwer haben weil sie allein erziehend sind dann die vielen mit den Erkrankungen und und und. Sich morgen aber auf die Strasse zu stellen und Solidarität im Kämpf um schwindende Rechte bei der Arbeitsaufnahme zu bekunden das kriegen wir nicht hin. Niemand braucht die Anlage MEB - @ Sabrina Dein Problem ist nicht die Unverträglichkeit von yxz, sondern das das ALG II grundsätzlich zu gering ausfällt von welcher Summe reden wir hier die Du tatsächlich mehr brauchst um mit ALG II über die Runden zu kommen!?

  • Hallo,
    ich nehme aus deiner Antwort, das du nicht viel Ahnung von Laktoseintoleranz hast. Darauf möchte ich aber nicht eingehen, da ich keine Diskussion mit dir darüber entfachen möchte sondern einfach eine normale sachliche Antwort auf meine Frage wollte.
    Ich mache hier für mich "kein Hintertürchen " oder ähnliches auf und möchte auch nicht von dir angehalten werden, um die Erhöhung des "Regelbedarfes" zu kämpfen, denn da kämpfe ich doch als Aufstocker lieber um die Erhöhung des Stundenlohnes, dann müßte ich mich gar nicht um solche Sachen kümmern wie die Anlage MEB. Dies ist aber auch ein anderes Problem.
    Und als arbeitender Aufstocker habe ich eben nicht immer die Zeit, für mein Kind täglich zu kochen.

  • Sabina


    Stelle einfach mal einen formlosen Antrag und berufe Dich dabei auf § 21 Abs. 5 SGB II:


    Zitat

    (5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.


    Es geht hier zwar um "erwerbsfähige" Hilfebedürftige, aber ich denke mal, dass Deiner Tochter diesbzgl. sicherlich ebenfalls geholfen wird.


    Gawain

  • @ Gawain - dann müsste es heissen: erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Angehörige, die aus medizinischen Gründen....... - Wir wissen doch alle wie genau es die JC in schlechten Zeiten nehmen!
    oder noch extremer:
    erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Angehörige die der BG angehören, die aus medizinischen Gründen....... -

  • Hallo Gawain und Turtle1972
    vielen Dank für die hilfreichen Antworten.


    turtle , weißt du auch wie die Lage ist, das wenn nur ich H4 bekomme und das Kind bei H4 rausfällt, weil es zu viel "Einkommen" in Form von Kindesunterhalt, Kindergeld usw. bekommt? Ich bekomme vom Sozialamt Wohngeld für sie und da greift ja auch das Bildungspaket, also Schülerfahrten, Essengeld usw.
    Aber wie ist das bei solchen Dingen wie Mehrbedarf? Wer bekommt das überhaupt? Ich als Mutter, weil das Kind ja erst 12 ist oder wird das nicht gewährt, weil sie bei H4 rausfällt?
    Danke für deine Antwort
    Sabina

  • Du darfst dir den MB nicht als Extra vorstellen. Der gehört einfach zum Bedarf mit dazu.


    Beispiel:


    RS Kind 219 Euro
    MB Kind 25 Euro
    Mietanteil Kind 150 Euro
    ---------------------
    Bedarf Kind 394 Euro


    Kindergeld 184 Euro
    Unterhalt 224 Euro
    -----------------------
    Einkommen Kind 408 Euro


    Einkommen ist höher, also ist das Kind nicht bedürftig, fällt aus der BG. Bekommt natürlich auch keinen MB, weil es mit seinem Einkommen diesen Bedarf auch abdeckt.


    Wäre das Einkommen jetzt geringer, z. B. nur 150 Euro Unterhalt, dann hätte es ein Einkommen von 334 Euro und damit noch einen ALG 2 Anspruch von 60 Euro, in dem Betrag ist dann halt auch der MB enthalten...