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#1
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Hallo,
noch beziehe ich kein ALG II. Mein Berufsberater von der Arbeitsagentur hat mir geraden erst eine Weiterbildung zu beginnen, die die Arbeitsagentur zahlt und erst danach ALG II zu beantragen. Werden denn bei Erhaltung von ALG II keine Weiterbildungen bewilligt? Viele Grüße dieKleine |
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#2
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Hallo,
auch ALG2 Empfängern können Weiterbildungen bzw. Umschulungen etc. bewilligt werden. |
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#3
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Wenn du vor Bezug von ALG2 die Möglichkeit hast eine Weiterbildung zu machen dann mach das denn wenn du erst ALG2 bekommst ist es sehr schwierig auf diesem Gebiet etwas zu bekommen.
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#4
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Danke für den Tipp Kitty!
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