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Antrag auf Kinderbetreungskosten

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  #1  
Alt 29.07.2010, 13:35
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Beiträge: 3
Standard Antrag auf Kinderbetreungskosten

Hallo an alle,

ich kriege bald mein Baby auf die Welt :P

Ich bin Studentin(derzeit im Urlaub), ich werde Okt 2010 mein Studium fortsetzen, da ich nur noch einen Semester.

Mein Ehemann wird ab 16.8.2010 seine Ausbildung anfangen.

Derzeit beziehen wir ALG II.

Die Frage nun ist dies, wir haben auf der Arbeitsamt Seite gelesen dass es Kinderbetreungskosten für ein Kind 130 EUR übernehmen. Wo finde ich den Antrag bzw wo stelle ich den?

Ich könnte auch ins Jobcenter laufen, aber meine Sachbearbeiterin ist das aller letzte, daher bitte ich um eure Hilfe und Anworten.

Ich bedanke mich bereits jetzt für jede Antwort.
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  #2  
Alt 29.07.2010, 16:28
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Beiträge: 287
Standard

Den Antrag kannst Du formlos bei dem Leistungsträger ( ARGE) stellen.

Vielleicht hilft Dir diese Urteil weiter:

Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben Anspruch auf Ersatz von Kinderbetreuungskosten, wenn sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Zudem muss die zuständige Behörde die tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen und nicht nur einen ihr angemessen erscheinenden Teilbetrag, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied. Die Obergrenze für Betreuungskosten betrage 130 Euro pro Monat und Kind (§ 83 SGB III).
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  #3  
Alt 29.07.2010, 16:42
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Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 3
Standard

berufliche weiterbildung

dazu zählt ja studium (ich) und ausbildung (ehemann)
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  #4  
Alt 29.07.2010, 16:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 287
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Zitat:
Zitat von ALg_II_2010 Beitrag anzeigen
berufliche weiterbildung

dazu zählt ja studium (ich) und ausbildung (ehemann)
sehe ich auch so
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  #5  
Alt 02.08.2010, 01:46
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Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 11
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Hallo,
einfach einen Formlosen Antrag stellen.
Hiermit beantrage ich.................... die Betreungskosten für meine Tochter Sopie von 130 Euro zu Übernehmen.

Gruß
........................

und dann die Antwort abwarten.Sie werden erst mal ablehnen, Wiederspruch einlegen, und wenn man dann die Zusage hat ist das Kind wohl schon auf der welt.
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