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Auskunftspflicht und Intimsphäre?

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  #1  
Alt 16.11.2011, 16:35
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Registriert seit: 14.11.2011
Beiträge: 1
Standard Auskunftspflicht und Intimsphäre?

Sorry, aber ich habe hier nicht das passende Unterforum gefunden.

Darf eine Sachbearbeiterin, die offensichtlich nicht dem Medizinischen Dienst der ARGE angehört, eine Auflistung der von meinen Ärzten empfohlenen, aber nicht verschreibungsfähigen Medikamente verlangen?

Es geht zum Beispiel um Antiallergika, aber auch künstlichen Tränen aufgrund einer seit Jahrzehnten sicher diagnostizierten Neurodermitis.

Dann muss ich wegen zahlreicher Allergien darauf achten, dass meine Körperpflegemittel eben die bekannten Allergene nicht enthalten, Dieses ist aber nur möglich bei Produkten, die entweder apothekenpflichtig sind oder eben exklusiv in Apotheken erhältlich sind.

Und, vor allem, Psychopharmaka auf pflanzlicher Basis halten meine Ärzte zur Behandlung von leichten, depressiven Verstimmungen aufgrund der zahlreich vorhandenen Allergien sowie Osteoporose für sehr empfehlenswert.

Ich bin der Meinung, dass hier eine Grenze bei weitem überschritten wird.
Auskunftspflicht hin oder her, hier ist ja wohl einzig und allein der Arzt berechtigt, Details zu erfragen und nicht eine Sachbearbeiterin.

Zu zweiten wird eben diese Sachbearbeiterin mit Sicherheit die Notwendigkeit, von Haushaltsfolie, Honig, Slipeinlagen, Latexhandschuhen und OP-Gesichtsmasken in Frage stellen.
Latexhandschuhe, um die Salben da zu behalten, wo sie hin gehören und OP-Gesichtsmasken zum Eigenschutz vor Viren und Bakterien beim Aufenthalt im Wartebereich z.B beim Arzt oder der ARGE.
Ein einfacher Schnupfen artet bei mir zur wochenlangen Quälerei aus.

Nur ein Beispiel, anhand der seit Jahrzehnten gemachten Erfahrungen zur Behandlung der sehr schmerzhaften Entzündung der Haut an den Fußsohlen mit ungewöhnlichen Mitteln:

Slipeinlage, dünn, getränkt mit schwarzem Tee oder Eichenrindensud (Gerbstoffe und Tannin) , das ganze mit üblicher Haushaltsfrischhaltefolie (Frapan oder ähnliche) umwickelt, damit das ganze über Nacht erstens nicht austrocknet und zweitens nicht die ganze Bettwäsche versaut.
Wenn es ganz dicke kommt, gehrt das ganze auch wunderbar mit Honig, das muss noch nicht einmal medizinischer Honig sein.

Das mit dem Folienwickel ist im übrigen eine seit Jahrzehnten angewandte Methode in der Dermatologie, sei es ReHa, Charite oder MHH.

Meine Hautärztin war im übrigen dankbar für diesen Tipp.


Ich, 55 Jahre alt , männlich, und Bittsteller bei der ARGE Uelzen .
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  #2  
Alt 16.11.2011, 17:16
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von Blindflansch Beitrag anzeigen
Sorry, aber ich habe hier nicht das passende Unterforum gefunden.

Darf eine Sachbearbeiterin, die offensichtlich nicht dem Medizinischen Dienst der ARGE angehört, eine Auflistung der von meinen Ärzten empfohlenen, aber nicht verschreibungsfähigen Medikamente verlangen?

Es geht zum Beispiel um Antiallergika, aber auch künstlichen Tränen aufgrund einer seit Jahrzehnten sicher diagnostizierten Neurodermitis.

Dann muss ich wegen zahlreicher Allergien darauf achten, dass meine Körperpflegemittel eben die bekannten Allergene nicht enthalten, Dieses ist aber nur möglich bei Produkten, die entweder apothekenpflichtig sind oder eben exklusiv in Apotheken erhältlich sind.

Und, vor allem, Psychopharmaka auf pflanzlicher Basis halten meine Ärzte zur Behandlung von leichten, depressiven Verstimmungen aufgrund der zahlreich vorhandenen Allergien sowie Osteoporose für sehr empfehlenswert.

Ich bin der Meinung, dass hier eine Grenze bei weitem überschritten wird.
Auskunftspflicht hin oder her, hier ist ja wohl einzig und allein der Arzt berechtigt, Details zu erfragen und nicht eine Sachbearbeiterin.

Zu zweiten wird eben diese Sachbearbeiterin mit Sicherheit die Notwendigkeit, von Haushaltsfolie, Honig, Slipeinlagen, Latexhandschuhen und OP-Gesichtsmasken in Frage stellen.
Latexhandschuhe, um die Salben da zu behalten, wo sie hin gehören und OP-Gesichtsmasken zum Eigenschutz vor Viren und Bakterien beim Aufenthalt im Wartebereich z.B beim Arzt oder der ARGE.
Ein einfacher Schnupfen artet bei mir zur wochenlangen Quälerei aus.

Nur ein Beispiel, anhand der seit Jahrzehnten gemachten Erfahrungen zur Behandlung der sehr schmerzhaften Entzündung der Haut an den Fußsohlen mit ungewöhnlichen Mitteln:

Slipeinlage, dünn, getränkt mit schwarzem Tee oder Eichenrindensud (Gerbstoffe und Tannin) , das ganze mit üblicher Haushaltsfrischhaltefolie (Frapan oder ähnliche) umwickelt, damit das ganze über Nacht erstens nicht austrocknet und zweitens nicht die ganze Bettwäsche versaut.
Wenn es ganz dicke kommt, gehrt das ganze auch wunderbar mit Honig, das muss noch nicht einmal medizinischer Honig sein.

Das mit dem Folienwickel ist im übrigen eine seit Jahrzehnten angewandte Methode in der Dermatologie, sei es ReHa, Charite oder MHH.

Meine Hautärztin war im übrigen dankbar für diesen Tipp.


Ich, 55 Jahre alt , männlich, und Bittsteller bei der ARGE Uelzen .
---------------------
Bester aller Blindflansche

Der richtige Weg ist eigentlich der Medizinische Dienst der dann die Sachbearbeiterin benachrichtigt!

Es läuft aber oft nicht so, wurde bei mir auch gemacht ich hatte alles in ein Cuvert mit Aufschrift Medizinischer Dienst gepackt das ganze lag dann 6 Wochen später immer noch ungeöffnet bei der Sachbearbeiterin.

Irgendwelche fadenscheinigen Ausreden sie könne das so nicht weiterleiten ohne es zu öffnen!

Bei meiner Frau hat die sachbearbeiterin das Gutachten der AmtsÄrztin auch gelesen mit dem Hinweis es gehe dann alles schneller!

Kommt drauf an sonen Schnösel gerade mal trocken hinter den ohren der dann alles weiss das ist nicht gut, die Argen Arge Leute fühlen sich oft als Götter und sind doch auch nur kleine Hanserln!

Wie gesagt Medizinischer Dienst und der sollte der Sachbearbeiterin dann sagen was zu tun ist!


Allerdings sagte meine Sachbearbeiterin es ginge schneller da sie eine Liste mit den sachen hat die Förderungwürdig sind!

Wenn es nur um um Die Namen der Medikamente geht und nicht unbedingt um einen Medizinischen Bericht dann kann Sie das eventuell
mit einer Liste vergleichen ob Sie das bezahlen darf, das geht dann eventuell wirklich schneller!

Ich schätze mal wenn der Medizinische Dienst es freigibt, dann erfährt sie eh die Namen der Medikamente!

Elch

Geändert von Elch (16.11.2011 um 17:22 Uhr)
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