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autoverkaufen dafür neuen gebrauchtwagen kaufen

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  #1  
Alt 28.10.2009, 21:31
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Beiträge: 6
Standard autoverkaufen dafür neuen gebrauchtwagen kaufen

bekomme hartz4
habe ein auto was letzte zeit oft in die werkstatt muss.so nun hab mir überlegt mein auto zuverkaufen.den wagen habe ich schätzen lassen dafür würde ich noch 4000 euro bekommen.diese 4000 euro möchte ich als anzahlung für den neuen gebrauchtwagen nehmen.den wagen den ich haben möchte kostet um die 6500 euro.so das heist 2500 euro würden mir noch fehlen.die würde mir eine freundin leihen.sprich ich zahle ihr jeden monat eine rate ab.
so nun mein frage,darf das arbeitsamtr mir an die 4000 euro gehen??
wie verhält sich die ganze sachen??
und wie sieht die arge das wenn ich jeden maont eine rate bei meine freundin für das auto abzahle??
kann die arge mir das irgendwie verbieten??
ich weis das ich nur ein auto haben darf was nur 7500 euro wert ist.so den wagen den ich haben möchte ist 6500 euro wert.wie soll das nun am besten machen ohne das ich ärger mit der arge bekomme??
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  #2  
Alt 29.10.2009, 19:09
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

Es gibt diesbezüglich zwei mögliche Sichten der Dinge; denn leider wird nicht immer alles gleichwertig entschieden. Das "scheint" auch von Amt zu Amt unterschiedlich möglich zu sein. Die einen Sachen, dass das "nur" eine Umwandlung von Anlage in Barvermögen ist und (wenn man die Grenzen des zulässigen Vermögens nicht überschritten hat) erlaubt ist; die anderen sagen, es ist "Einkommen" im Monat des Verkaufs.Um sicher zu gehen, kannst du an und für sich nur (auch zwei mögliche) folgende Dinge tun: Entweder, du nimmst das jetzige Auto (soweit verkaufstechnisch möglich) als Anzahlung un hast demzufolge gar kein "Einkommen" aus "Verkauf" (das halte ich für das Sicherste), oder du versuchst zumindest, beide Vorgänge (Verkauf und Kauf) in einem Monat zu regeln. Das ist die unsicherere Variante, aber immer noch besser, als wenn du das Ganze viel weiter "auseinanderziehst" (zeitlich gesehen). Ob und wie du das Geld für das Auto von deiner Leistung bezahlst (deine 2. Frage) müßte dem Amt eigentlich egal sein und kann dir nicht verboten werden. Allerdeings - je nachdem, wie hoch die Ratenzahlunen sind -, könnte ein Amt auf die Idee kommen, dich zu fragen, wie du das von deiner Regelleistung bewerkstelligst und dir unterstellen, dass das einerseits nicht möglich ist, oder aber - sofern doch -, du noch Geld irgendwoanders her beziehst, weildu das sonst nicht bewerkstelligen könntest.
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