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#1
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Hallo,
ich (26) ziehe gerade mit meiner Freundin (21) zusammen. Sie studiert und bekommt momentan Bafög, da ihre Eltern recht wenig verdienen. Sie versteht sich nicht mehr mit ihren Eltern und musste unbediengt raus (von sich aus). Weiterhin bekommt Sie jetzt demnächst das Kindergeld direkt vom Amt. Dies konnten wir mit ihrer Mutter Gott sei Dank regeln. Ich verdiene ca. 2000 € netto. Unsere Miete ist recht niedrig, da die Wohnung einer Verwandten gehört! Aber einen Mietvertrag bekommen wir. Meine Fragen sind nun: Werden wir dann als eheähnliche Gemeinschaft angesehen? Spiel mein Gehalt eine Rolle bei der Berechnung ihres Bafög? Kann sie mit Unterstützung für die Miete rechnen? Bekommt sie nun mehr oder weniger Bafög? Sollte sie sich in der neune Wohnung mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, oder gar nicht anmelden? Sorry, aber habe keine richtige Ahnung von dem Thema! Danke! |
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#2
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Studentenbafög schließt weitere Leistungen, wie beispielsweise Mitzuschuß/Wohngeld aus. Dein Einkommen dürfte dem Grunde nach keine Rolle spielen; die Richtlinien sind ja nun mal andere als bei H IV/ALG II, solange ihr nicht verheiratet seid und mit deinem Nettogehalt und ihrem Bafög seid ihr ja auch recht gut gestellt.
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#3
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Danke für die Antwort!
Also ist es eigentlich egal und Ok wenn sie sich in unserer Wohnung normal amlich meldet? Als Hautpwohnung, oder? |
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#4
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Hallo,
schließe mich lirafe an. Das BAföG wird auf Grundlage des Einkommes der Eltern berechnet und hat nichts mit dir zu tun. Was spricht dagegen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung hat? Für Nebenwohnsitz werden Steuern fällig. Einfach ummelden, fertig. LG, Jalale. |
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#5
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Danke für Eure Antworten!
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