Zurück   Sozialleistungen Forum > BAföG > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Bafög, eigene Wohnung + Freund

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.06.2009, 17:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 6
Standard Bafög, eigene Wohnung + Freund

Hallo,

ich (26) ziehe gerade mit meiner Freundin (21) zusammen. Sie studiert und bekommt momentan Bafög, da ihre Eltern recht wenig verdienen. Sie versteht sich nicht mehr mit ihren Eltern und musste unbediengt raus (von sich aus). Weiterhin bekommt Sie jetzt demnächst das Kindergeld direkt vom Amt. Dies konnten wir mit ihrer Mutter Gott sei Dank regeln. Ich verdiene ca. 2000 € netto. Unsere Miete ist recht niedrig, da die Wohnung einer Verwandten gehört! Aber einen Mietvertrag bekommen wir.

Meine Fragen sind nun:

Werden wir dann als eheähnliche Gemeinschaft angesehen? Spiel mein Gehalt eine Rolle bei der Berechnung ihres Bafög? Kann sie mit Unterstützung für die Miete rechnen? Bekommt sie nun mehr oder weniger Bafög? Sollte sie sich in der neune Wohnung mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, oder gar nicht anmelden?

Sorry, aber habe keine richtige Ahnung von dem Thema!

Danke!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.06.2009, 17:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Studentenbafög schließt weitere Leistungen, wie beispielsweise Mitzuschuß/Wohngeld aus. Dein Einkommen dürfte dem Grunde nach keine Rolle spielen; die Richtlinien sind ja nun mal andere als bei H IV/ALG II, solange ihr nicht verheiratet seid und mit deinem Nettogehalt und ihrem Bafög seid ihr ja auch recht gut gestellt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.06.2009, 17:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 6
Standard

Danke für die Antwort!

Also ist es eigentlich egal und Ok wenn sie sich in unserer Wohnung normal amlich meldet? Als Hautpwohnung, oder?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.06.2009, 17:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
Standard

Hallo,

schließe mich lirafe an. Das BAföG wird auf Grundlage des Einkommes der Eltern berechnet und hat nichts mit dir zu tun.
Was spricht dagegen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung hat? Für Nebenwohnsitz werden Steuern fällig. Einfach ummelden, fertig.

LG, Jalale.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11.06.2009, 17:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 6
Standard

Danke für Eure Antworten!
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Er Ausbildungsgehalt, Ich Bafög -> eigene Wohnung? Jarani Wohnung und Miete 4 10.03.2009 17:24
Eigene Wohnung / U25 MichaWB Wohnung und Miete 16 30.08.2008 22:03
Bafög Nachzahlung, Freund hat noch H4 was wird passieren? Doriel Einkommensanrechnung 3 04.03.2008 16:08
Bafög für eigene Wohnung mit Partnerin!! Hibbi Anspruch und Leistungen 5 16.01.2008 16:24
Eigene Wohnung und Bafög JuOla Wohnung und Miete 1 26.07.2006 08:22