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Bedarfsgemeinschaft???

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  #1  
Alt 20.10.2011, 18:20
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Frage Bedarfsgemeinschaft???

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft. Ich werde aus den Online-Rechnern hier im Internet nicht ganz schlau. Ich möchte gern wissen, was mir an Leistung zustehen würde, wenn ich eine Bedarfsgemeinschaft gründe. Ich beziehe zur Zeit Hartz 4 und muss meine Mutter pflegen (24h). Jetzt bin ich am überlegen, ob ich mit meinem Freund zusammenziehe. Frage ist, was mir dann noch an Leistung zu steht. Wenn wir zusammenziehen würden, dann würde ich Hartz 4 bekommen, mein Freund arbeitet und bekommt 1400€ brutto, ca 1000€ netto. Die Miete würde zwischen 500-600€ Warmmiete betragen, für beide zusammen. Wie wird dann die Miete angerechnet??? Was würde ich dann vom Amt bekommen? Wäre über jede Hilfe sehr dankbar.

Liebe Grüße Oskaloo
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  #2  
Alt 20.10.2011, 19:34
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Zitat:
Zitat von Oskaloo Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich habe ein paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft. Ich werde aus den Online-Rechnern hier im Internet nicht ganz schlau. Ich möchte gern wissen, was mir an Leistung zustehen würde, wenn ich eine Bedarfsgemeinschaft gründe. Ich beziehe zur Zeit Hartz 4 und muss meine Mutter pflegen (24h). Jetzt bin ich am überlegen, ob ich mit meinem Freund zusammenziehe. Frage ist, was mir dann noch an Leistung zu steht. Wenn wir zusammenziehen würden, dann würde ich Hartz 4 bekommen, mein Freund arbeitet und bekommt 1400€ brutto, ca 1000€ netto. Die Miete würde zwischen 500-600€ Warmmiete betragen, für beide zusammen. Wie wird dann die Miete angerechnet??? Was würde ich dann vom Amt bekommen? Wäre über jede Hilfe sehr dankbar.

Liebe Grüße Oskaloo
Ich kann das nur ganz grob sagen!

Miete ist ab hängig von Deinem Dunstkreis wo Ihr wohnt!

Meine Erklärung in München Schwabing bekommste mehr Miete als auf einem Kuhdorf!

Kommt also drauf an, Mutter Pflegen, heisst dann also 3 Leute!????????????????????????????

Weiss nicht 70 Quadratmeter Wohnung und musste Fragen ob 600 Warmmiee angemessen sind, bei der ARGE oder im Rathaus etc. hängt von Eurem Mietspiegel vom WohnOrt dann ab!


Rechnen wir
Grob

2 mal 328 EURO = 656 EURO
Plus 600 Miete = 1256 EURO


Wenn er arbeitet werden von seinen 1000 EURO noch irgendwie 230 EURO abgezogen, Werbungskosten was weiss ich!

Somit rechnen die ungefähr mit 770 EURO Einkommen bei Ihm!

ARGE stockt dann auf, auf Beispiel 1256 EURO, wenn Miete 600 EURO genehmigt wird, wie gesagt Fragen!!

Bei Deiner Mutter weiss ich nicht ?????????????????????????????????????????????????? ???????????????????????????????

Hat die Rente ?
Auch Hartz IV?

Wohnt die bei EUCH?
Bei 24 Stunden Pflege, kann die ja nicht woanders wohnen!
Ausserdem stehen dir dann ja Pflegekosten zu bei 24 Stunden Pflege, müssten die Dir ja mindestens 1200 EURO Pflegekosten zahlen!

Somit also ?
Wohnung zu 2 oder zu dritt!
Wenn Mutter in BG dazu, welches Einkommen hat Sie????

Fragen über Fragen???????????????????

Elch

Geändert von Elch (20.10.2011 um 19:38 Uhr)
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  #3  
Alt 20.10.2011, 19:53
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Hallo!

Vielen Dank, schon mal für die Antwort.

Meine Mutter und ich , wohnen in einem Einfamilienhaus. Jeder hat seine eigene Wohung, deshalb zählt meine Mutter nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Sie vermietet mir sogar die Wohnung. Der Mietspiegel hier im Ort liegt bei ca. 5,50€-6,50€. Die Wohnung ist ca. 120m² groß.
Bekomme ca. 400€ Pflegegeld, was aber von der ARGE nicht angerechnet wird.

Liebe Grüße

Oskaloo
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  #4  
Alt 21.10.2011, 15:36
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Du könntest mit deinem Freund zusammen ziehen und zunächst das Probejahr nehmen. Dann bekommst du normal deine Leistungen plus halbe Miete und dein Freund hat sein Einkommen. Die Wohnung ist allerdings zu groß.
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  #5  
Alt 21.10.2011, 15:52
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Zitat:
Zitat von Oskaloo Beitrag anzeigen
Hallo!

Vielen Dank, schon mal für die Antwort.

Meine Mutter und ich , wohnen in einem Einfamilienhaus. Jeder hat seine eigene Wohung, deshalb zählt meine Mutter nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Sie vermietet mir sogar die Wohnung. Der Mietspiegel hier im Ort liegt bei ca. 5,50€-6,50€. Die Wohnung ist ca. 120m² groß.
Bekomme ca. 400€ Pflegegeld, was aber von der ARGE nicht angerechnet wird.

Liebe Grüße

Oskaloo
--
Wie Kitty schreibt 120 Quadratmeter sind a bisserl viel!

Allerdings da es sich in einem Einfamilienhaus befindet gelten vielleicht andere Regelungen!

Wie gesagt da wird dann wohl nur die Miethöhe entscheiden!!!



Allerdings nach neuen Urteilen ist nicht die Wohnungsgrösse entscheidend sondern eben die Miete, der unterste Mietspiegel wird genommen!

Somit als 60 Quadratmeter für 2 Personen mal 5 EURO 50 = Round About 330 EURO!


Elch

Hier aus einem anderen FORUM!

Quatsch aus diesem Forum hier!!!

http://www.sozialleistungen.info/har...e-wohnung.html



Höhe der Mietkosten

In welcher Höhe Kosten als angemessen anzusehen sind richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Erfragen lässt sich die Höhe der angemessenen Miete bei dem zuständigen Träger, in der Regel also der Agentur für Arbeit, der so genannten ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Sozialamt / Kommune), oder der Kommune selbst.

Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen.

Grundsätzlich nicht übernommen werden Mietschulden. Diese können allerdings ausnahmsweise als Darlehn übernommen werden, wenn ansonsten die Wohnungslosigkeit droht.

Größe des Wohnraums

Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).

Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.

Ausstattung der Wohnung

Zur Ausstattung der angemessenen Wohnung macht das SGB II keinerlei konkrete Angaben. Hier kommt es demnach ganz besonders auf die Gegebenheiten des Einzelfalls an.

Beispielsweise entschied das Sozialgericht Dortmund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, dass einem allein stehenden ALG II Empfänger eine Wohnung ohne Bad nicht zumutbar sei und er sich eine neue Wohnung suchen dürfe, deren Kosten vom zuständigen Träger zu zahlen sei, soweit diese angemessen sind.

Im Falle eines Umzugs wegen unzumutbarer Ausstattung der Wohnung empfiehlt es sich dennoch, die Zusage zur Kostenübernahme für die neue Wohnung im Voraus vom zuständigen Träger einzuholen.

Geändert von Elch (21.10.2011 um 15:58 Uhr)
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  #6  
Alt 24.10.2011, 13:16
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Standard mit dem partner zusammen ziehen?

hallo leute ich bin neu hier ! sowie auch meine situation also folgendes ich wohne jetzt alleine bin auch noch in einem arbeitsverhältnis bis ende dezember ! ich bin jetzt aber schon in mutterschutz und möchte mit meinem freund zusammen ziehen! der ist auch in einem arbeitsverhältnis und verdient ausgezahlt seine 1500 euro nun ist meine frrage kann mir jemand sagen ob es klug wäre mit ihm zusammen zusiehen wenn ich ab januar wieder geld vom amt bekomme?????
für antworten bin ich sehr dankbar eure melly
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  #7  
Alt 24.10.2011, 16:12
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Zitat:
Zitat von melly24 Beitrag anzeigen
hallo leute ich bin neu hier ! sowie auch meine situation also folgendes ich wohne jetzt alleine bin auch noch in einem arbeitsverhältnis bis ende dezember ! ich bin jetzt aber schon in mutterschutz und möchte mit meinem freund zusammen ziehen! der ist auch in einem arbeitsverhältnis und verdient ausgezahlt seine 1500 euro nun ist meine frrage kann mir jemand sagen ob es klug wäre mit ihm zusammen zusiehen wenn ich ab januar wieder geld vom amt bekomme?????
für antworten bin ich sehr dankbar eure melly
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Nen kleiner Tipp!
Nimm den Text und eröffne ein neues Thema dann lesen das mehr Leute hier, die etwas wisen hier ich weiss nicht ob alle Dein Thema unter einem anderen Beitrag finden??
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Elch

Also Kitty und Co können Dir das sicher besser sagen hier!

Aber was heisst denn bitte klug?????????????????????????????????????????????? ?????

Also 1 Jahr könnt Ihr das in etwa so laufen lassen!

Dann eine Bedarfsgemeinschaft dann wird Dein Freund so gerechnet das er für Dich einsteht!

Könnte 0 EURO Hartz IV bedeuten

So wirst Du eventuell im 1. Jahr mit Ihm wohl die Miete teilen müssen und kannst Dein Geld anscheinend wohl behalten.

Musst halt auf das eine Jahr bestehen wegen Testen, kennenlernen, noch nicht füreinander einstehen, bla,bla bla halt!


Aber Kitty und Co können Dir es sicher genauer sagen, wie gesagt am besten neues Thema eröffnen dann finden es hier mehr !

Elch

Geändert von Elch (24.10.2011 um 16:18 Uhr)
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  #8  
Alt 25.10.2011, 19:36
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Hi, ich hoffe das passt noch hier hinein, ansonsten bitte zum neuen Thema rechnen:

Gilt die Bedarfsgemeinschaft wirklich immer nur für ein Jahr? Würde das bedeuten, dass man sonst nach einem Jahr quasi heiraten müsste, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht gebessert haben, man aber weiter die Unterstützung beziehen möchte?
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  #9  
Alt 26.10.2011, 05:57
Gesperrt
 
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Zitat:
Zitat von barrie Beitrag anzeigen
Hi, ich hoffe das passt noch hier hinein, ansonsten bitte zum neuen Thema rechnen:

Gilt die Bedarfsgemeinschaft wirklich immer nur für ein Jahr? Würde das bedeuten, dass man sonst nach einem Jahr quasi heiraten müsste, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht gebessert haben, man aber weiter die Unterstützung beziehen möchte?
Also ich würde das so interpretieren das Gesetz!

Man gibt den Leuten 1 Jahr Zeit, drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht was besseres findet!

Sonst könnte es ja sein das Frauen die von Blümchen zu Blümchen hüpfen und sich bestäuben lassen
und Ihre Partner wechseln wie die Unterwäsche und es zu Dauer Problemen und ewig neu Berechnungen kommt"


Nach 1 Jahr und da solten die Leute ehrlich sein ist genug geprüft und man sagt wir stehen jetzt füreinander ein ohne Wenn und Aber!
FABER

Und eigentlich ist es doch auch so, entweder man ist dann ein Paar, oder eben nicht!

Wenn man kein paar ist sagt man das der ARGE und beweisst es und die machen eventuell Stasi Hausbesuche
Befragungen etc.

Ist man ein Paar kann man es natürlich vorspielen keines zu sein, was auf Dauer seeeehr anstrengend sein kann, kein knutschen und Händchen halten in der Öffentlichkeit, jede Bahnhofskamera wird da zur Stasi Überwachungskamera oder auf Plätzen oder die ARGE ist in DISCOS oder auf Partys dabei.
Oder der Nachbar meldet Bummsgeräusche aus der Wohnung und spioniert!
Der Nachbar/in dein allergrösster Feind siehe ehemalige DDR, oder sogar die Feunde und Bekannte selbst.

Big Brother is Watching you

Oder man sagt ja wir sind es und stehen auch füreinander ein.

Also nicht nur rumbummsen sondern auch Veantwortung übernehmen, nicht das die Allgemeinheit lauter Liebesnester finanziert!!

Elch
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  #10  
Alt 26.10.2011, 11:23
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Registriert seit: 04.07.2008
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Nach einem Jahr werdet ihr zu einer BG und solltet ihr weiterhin getrennt wirtschaften so müßtet ihr dies dem JC nachweisen ansonsten wird dies automatisch angenommen.
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