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Bedarfsgemeinschaft = 2 Konten

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  #1  
Alt 01.03.2008, 19:36
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Ausrufezeichen Bedarfsgemeinschaft = 2 Konten

Hallo, ich habe da mal eine Frage

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und wir beide bekommen Hartz4. Jeder von uns hat sein eigenes Konto. Nun schreibt die ARGE das sie die laufenden Leistungen nur noch auf ein Konto überweisen. Was heißen würde einer von und keinen Zahlungseingang auf dem Girokonto hat. Wir wollen aber beide, daß jeder sein Konto behält.

Zitat ARGE: Ab Weiterbewilligung den 01.04.2008 erfolgt die Überweisung der Regelleistung nur noch auf eine Kontoverbindung.
Bitte gegen Sie bis zum genannten Datum einen Zahlungsempfänger an.
Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erforderlichen Unterlagen bzw. Nachweise nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistungsanspruch unverändert fortbesteht. ......Zitat ende

Dann kommt nur das übliche über Mitwirkungspflicht gemäß §60(1) Nr.1 und 3 SGB I

Ich empfinde das Verhalten der ARGE als unzumutbar und einen Einschnitt in meine persönliche Freiheit und Selbstbestimmung.
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  #2  
Alt 02.03.2008, 20:39
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

leider besteht hier keine Möglichkeit dies zu umgehen. Ihr geltet als eine BG und dementsprechend wird das Geld auch nur als Gesamtsumme auf ein Konto gezahlt. Eine Absplittung ist nur in den seltensten Fällen möglich da dies für die Arge einen "Arbeitsmehraufwand" Bedeutet.

Ihr könnt euch also nur auf Konto einigen und der andere überweist den Teilbetrag auf das Girokonto des anderen, so habt ihr beide euren Teil auf dem Konto zur privaten Verfügung.
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  #3  
Alt 03.03.2008, 12:00
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
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Hallo Sonnenblume 3456!

Vorsicht, der Grund des Schreibens wird oft verkannt, es geht um die "Mitwirkungspflicht" wer dieser nicht nach kommt wird mit Sanktionen belegt!

Teilen Sie der ARGE mit, das Sie prinzipell auf eine Aufteilung Trennung der Leistungen bestehen, weil der Lebenspartner ansonsten zu großzügig mit der Verwendung umgeht und Sie dann darunter zu leiden hätten. Dies ist plausibel, muss aber von der ARGE nicht anerkannt werden, deshalb sollten Sie sich vorab auch auf ein Konto einigen und dieses umgehend melden! Umgehend heisst sofort!

Gruß
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