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Bedarfsgemeinschaft

 
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Alt 14.02.2007, 18:08
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Lächeln Bedarfsgemeinschaft

Hallo,

mein Arbeitslosengeld II wurde abgelehnt und ich habe ein Ablehnungsbescheid bekommen vom Sozialamt

ich habe Wiederspruch eingelegt und der wurde mir als Ungebründet zurück gewissen da meine Eltern mit allen Abzügen ca. 2.200,00 ? Gesamteinkommen haben.


und sie mich unterstützen könnten.

und wie sieht es den aus wenn ich 25 Jahre alt werde dann habe ich ja wieder eine eigene Bedarfsgemeinschaft und bilde die nicht mehr zusammen mit meinen Eltern, wenn ich dann wieder einen Antrag auf ALG II stelle würde ich dann wieder Leistungen bekommen sobald ich 25 bin und dann ja nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern bin das ich nur noch bei meinen Eltern wohne im Haus und es dann als Haushaltsgemeinschaft gillt, wie würde da die Berechnung aussehen ? mir hat das Sozialamt gesagt es würde anderest berechnet und das Freibeträge höher währen aber das es nicht viel anderest am ergebnis aus sehen würde.

kann mir jemand sagen ob ich wieder Leistungen nach dem SGB II bekomme sobald ich 25 bin und bei meinen Eltern noch zusammen wohne im Haus oder würde ich erst die Leistungen wieder bekommen wenn ich eine Eigene Wohnung habe ? ab 25 Jahre kann ich ja ausziehen.
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