Bedarfsgemeinschaft abwehren / Datenabgleich Einwohnermeldeamt?

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem und hoffe hier kann mir jemand helfen (leicht kompliziert):


    Mein Freund hat im September den Antrag auf Hartz 4 gestellt. Er und ich teilen uns derzeit ein WG-Zimmer, natürlich kam umgehend die Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft. Dass wir beide länger als 1 Jahr zusammen wohnen ist ja laut BSG allein nicht ausreichend um die BG durchzusetzen, sofern wir ansonsten nachweisen können dass keine gemeinsamen Konten, Versicherungen, etc. bestehen (das können wir).


    Wir bilden definitiv keine Einstehens- oder eheähnliche Gemeinschaft, ich habe selber im September erst mein Studium abgeschlossen und bin auf Jobsuche, allerdings unabhängig vom Arbeitsamt, da ich unter 25 bin und somit eh keine Leistungen beanspruchen kann/möchte.


    Nachdem unser Widerspruch erfolglos war (ich wollte meine Daten garnicht erst angeben und hielt bereits die Unterstellung einer BG für einen Verwaltungsakt dem ich widersprechen kann / hatte die Befürchtung wenn ich jetzt all meine Daten angebe stimme ich indirekt der Unterstellung einer BG automatisch zu), überlegen wir nun was wir tun können um aus dieser Sache herauszukommen.


    Nicht um das Amt zu betrügen, sondern einfach weil ich nicht einsehe, dass ich als frischer Absolvent anstelle des Amtes meine Ersparnisse als Unterhalt für meinen Partner opfere, mit dem ich seit 2 Jahren eine Beziehung führe, und das noch nicht mal ansatzweise in eheähnlicher Form.


    Jetzt kommt das eigentliche Problem: Ich habe meinen aktuellen Wohnort (ich weiß, selbst schuld) für die 3 Jahre meines Studiums nicht als Zweitwohnsitz angemeldet, sondern bin mit Hauptwohnsitz bei meinem Vater gemeldet (Heimatort), muss mich jetzt nach Ende meines Studiums also auch dort arbeitslos melden und nicht dort wo mein Freund arbeitslos gemeldet ist und wo die BG vermutet wird.


    Einerseits könnte das ja das Problem lösen (ich bin ausgezogen, wohne offiziell wieder bei meinem Vater, da Jobsuche am Studienort erfolglos und die Geschichte mit der BG ist passé), andererseits habe ich nun die Befürchtung, dass das Arbeitsamt meines Freundes am Studienort natürlich stutzig wird, meine Meldedaten prüft und mich beim Einwohnermeldeamt sozusagen anzeigt, wenn deutlich wird dass ich mich dort nie angemeldet habe?


    Oder dürfen die das bei mir nicht prüfen, weil ich ja nicht der direkte Antragssteller/Leistungsbezieher bin? Haben wir überhaupt eine Chance da heil rauszukommen, selbst wenn ich mich bei demselben Amt wie mein Freund melde und die dann trotzdem merken dass ich erst seit kurzem meinen Wohnsitz dort habe?


    Klingt kompliziert, ist es auch :(...ich weiß hier vor lauter Normen, Ausnahmeregelungen und Möglichkeiten einfach nicht mehr weiter und hab die Befürchtung mich nur noch mehr reinzureiten. Der ursprüngliche Antrag hat auch schon im April stattgefunden aber durch rauszögern und verschleppte Forderungen (jedes Dokument wurde einzeln immer im Abstand von 3 Wochen eingefordert, solange bis die entsprechende Frist abgelaufen war und er den Antrag komplett neu stellen musste, statt nur das Formular auszufüllen, dass sich an den Daten nichts geändert hat)


    Hoffe auf hilfreiche Antworten!



    Liebe Grüße!

  • Was willst du jetzt genau? Wenn du schon in Widerspruch gegangen bist und das WS-Verfahren beendet wurde, dann ist der nächste Schritt die Klage. Dass du dich ordnungswidrig verhältst, weil du nicht dort gemeldet bist wo du wohnst: klar kann dir das auf die Füße fallen. Genauso, wie es dir auf die Füße fällt, dass es genug Rechtsprechung gibt, die ein bloßes Zusammenleben als Wohngemeinschaft verneint, wenn es von den zur Verfügung stehenden Quadratmetern Wohnraum (bei euch wohl EIN Zimmer) überhaupt nicht möglich ist.

  • Ich wollte im Prinzip nur wissen, ob das Arbeitsamt das Recht hat Daten (zB bzgl. der Meldeadresse/Wann/Wie/Wo/Wielange) von mir 1. nachzuprüfen und 2. weiterzuleiten, wenn ich selbst nicht der Antragssteller bin und durch den Auszug ja quasi auch nicht mehr Teil er BG wäre? Dann geht die das ja laut meinem Verständnis nichts mehr an? Weiß aber nicht ob ich mich da irre.


    Zu Punkt 2: Wir wollen auch nicht im Geringsten vorgaukeln nur eine Wohngemeinschaft zu sein, das Arbeitsamt weiß bereits, dass wir ein Paar sind. Meine Recherche hat aber ergeben, dass selbst bei Paaren, die über ein Jahr zusammen wohnen, dies nicht der alleinige Anhaltspunkt sein darf um die BG entgültig zu bestätigen, wenn die anderen erforderlichen Faktoren nachweislich nicht zutreffen. (laut BSG, kann ich bei Bedarf gern noch zitieren) Deswegen wäre es mMn garnicht nötig eine WG vorzutäuschen.


    Hätte ja sein können, dass jemand noch eine Lösung parat hat, der das selbst durch hat.

  • Punkt 1: Das heißt, du möchtest dich weiterhin ordnungswidrig bei deinem Vater angemeldet lassen? Sorry, solch rechtswidriges Verhalten unterstütze ich nicht und ganz ehrlich: das ist auch einem Angehörigen der Bildungselite nicht würdig. Ansonsten kannst du dich zum Amtsermittlungsgrundsatz selbst informieren. Du wirst ja in deinen Studienjahren gelernt haben, wie man recherchiert.


    Punkt 2: Dir steht, soweit das JC euch als BG betrachtet, du aber der Meinung bist, ihr seid keine solche, der Klageweg offen (nachdem ja wohl der Widerspruch erfolglos war). Ihr lebt über ein Jahr zusammen. Damit tragt ihr jetzt die Beweislast, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Insbesondere, wenn er bereits seit längerem ALG 2 begehrt und bisher noch nichts geflossen ist, er also irgendwie, wohl mit deiner Hilfe, überlebt hat.