Betriebliche Umschulung - Fragen

  • Hallo liebe Foren Gemeinde,


    bin noch neu hier im Forum , aber ich hätte ein paar Fragen , die einige von euch sicherlich beantworten können.


    Zu meiner Situation:


    Ich bin 28 Jahre alt, habe 2005 mein Kaufm- Fach Abi gemacht , dieses Fach Abi gilt als Ausbildungsabschluss. Wohne alleine in einer angenemessenen Wohnung (1 Zimmer)


    Nun bin ich im Dezember in Hartz4 gefallen , nachdem ich mich mehrere Jahre mit gelegenheits Jobs rumgeschlagen habe, in der Gastronomie, im Lager , im Verkauf.


    Ich strebe es an endlich einen Ausbildungsabschluss zu machen , die nette Dame vom Amt hat mir sofort eine betrl. Umschulung geraten . Nun nehme man an ich bekomme im Sep 2012 eine Ausbildungsstelle/betrl Umschulung bei einem AG als Groß - und Außenhandelskaufmann oder IT-Systemkaufmann. Die Dame erzählte mir das ich weiterhin mein ALG2 satz bekommen würde und zudem noch 180 Euro Anrechnungsfreibetrag , sofern der AG eine Ausbildungsvergütung bezahlen würde. Desweiteren könnte ich die Fahrtkosten absetzen.


    Die Rechnung sollte also in etwa lauten ALG2 Satz(700-740 Euro mtl) + 180 Freibetrag + Fahrtkosten Erstattung = 930-1000 Euro etwa mtl.


    Davon könnte ich den Lebensunterhalt bestreiten und die Miete bezahlen , sodass ich in den 2 Jahren der Umschulung keine all zu grossen Finanziellen Einbußen machen muss.


    Nun Frage ich mich letztendlich ob das auch alles so korrekt ist ?


    Desweiteren könnte ich ab Januar eine Stelle als Lagerist besetzen, allerdings ohne Aufstiegsmgl und befristet für 1 Jahr.


    Ich gehe stark davon aus wenn ich nicht mehr im ALG2 Bezug stehe , können die Damen und Herren auch nichts mehr für mich tun oder?


    D.h ich muss nun 9 Monate ALG2 beziehen damit ich die Umschulung machen kann. Wenn ich nun ab Januar als Lagerist anfangen würde, dann wären alle Bemühungen bez der Umschulung umsonst gewesen oder? Simultan kann das nicht laufen , sodass ich arbeiten gehe, nach 6 monaten kündige , und in der zwischenzeit wenn ich einen AG für eine Umschulung gefunden habe , das Amt sich mit dem Ag ausseinander setzt bez der Konditionen ?


    Ich Hoffe Ihr könnt mir da helfen , ich weiss es ist ein ziemlich individueller Fall !


    Lg euer Eric !

  • Hallo,


    nein ich habe keinen Bildungsgutschein bekommen , die Dame meinte aber das es sich dabei um eine betriebliche umschulung handelt und hat mir alles so erklärt wie ich es geschildert habe.


    Ich soll in meine Bewerbungen eben reinschreiben bzw anfügen das ich eine Betriebliche Umschulung anstrebe wobei das Jobcenter bereit wäre bis zu 100 % der Kosten zu übernehmen .
    Die Dame meinte ebenfalls das ich dann eben 2 Jahre im ALG2 bezug stehen würde während ich die Umschulung/Ausbildung mache.


    Wer entscheidet denn über die genehmigung der Umschulung mit Kostendeckungs durchs Jobcenter? Ich denke der Fallmanager, also in meinem fall die "nette Dame" , und diese hat mir ja alles zugesichert soweit.



    Lg euer Eric !