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Brauche dringend Hilfe (wie die meisten hier)

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  #1  
Alt 10.06.2008, 20:31
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Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 2
Rotes Gesicht Brauche dringend Hilfe (wie die meisten hier)

Hallo!

Also, ich erkläre jetzt mal meine Situation: Ich bin Studentin und werde Ende November 25. Das heißt, dass ich bzw. meine Eltern kein Kindergeld mehr bekommen und ich mich krankenversichern muss.
Das Problem ist, dass ich frühestens im Dezember fertig bin und danach Arbeit suche.
Ich wohne bei meinem Freund und seinen Eltern, wir haben die obere Etage für uns, zahlen aber keine Miete.
Mein Hauptwohnsitz ist noch bei meinen Eltern.

Meine Frage ist, ob ich Anspruch auf Hartz4 habe oder muss ich Sozialhilfe beantragen? Wenn ja, muss ich dann meinen Freund angeben oder sind meine Eltern trotzdem noch für mich verantwortlich? Bis zu wieviel darf er verdienen, damit ich überhaupt etwas bekomme?
Gibt es eine Möglichkeit ohne Anrechnung anderer Leistungen zu beziehen? (Wahrscheinlich eigene Wohnung, aber die kann ich mir nicht leisten)


Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke schonmal im Vorraus.
Liebe Grüße Nine

Geändert von Nine83 (10.06.2008 um 21:30 Uhr)
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  #2  
Alt 11.06.2008, 09:26
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

ab deinem 25. Geburtstag besteht Anspruch auf ALG2 Leistungen.
Diese sind unabhängig vom Einkommen deiner Eltern.

Wenn du mit deinem Freund zusammen lebst, bildet ihr eine so genannte Bedarfsgemeinschaft.
Das heißt das Einkommen des Freundes fließt in die Berechnung deines Bedarfs ein.

Du hast ebenfalls Anspruch auf eine eigene von der Arge finanzierte Wohnung!
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  #3  
Alt 18.06.2008, 21:58
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Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 3
Standard FAST richtig !!! Salle ...

Das Mitglied der Bedarfsgenmeinschaft MUSS für den anderen finanziell aufkommen wenn ER/SIE beabsichtigt dies ein Leben lang zu tun .... WER soll feststellen das dies wirklich derr Fall ist ... im Zweifel die Sozialgerichte bemühen ... dieses Mädchen ist 25 Jahre alt + ich gehe davon aus das Ihr Freund auch nicht viel älter ist .. die Statistik spircht dagegen das die beiden ein LEBEN LANG zusammen bleiben also ist KEINER dem anderen verpflichtet irgend welche Zahlungen zu leisten + somit sind sie KEINE Bedarfsgemeinschaft ... ( wird immer wieder zum Vorteil der Argen FALSCH interpretiert + schadet einem der Wohngemeinschaftsmitglieder ! LG FUGOL
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  #4  
Alt 26.06.2008, 13:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 2
Standard Danke

Danke für die Antworten, auch wenn das Dankeschön etwas spät kommt.
Naja, ich hab nur das Problem, ob ich nun weiter bei meinen Eltern gemeldet bleibe und das als Wohnort angebe oder ob ich mir ne eigene Wohnung suche und dann mit meinem Freund wieder zusammen ziehe. Wir wohnen ja schon zusammen, aber halt bei seinen Eltern.
Also wenn ich bei meinen Eltern weiter "wohne", dann sind sie nicht mehr verpflichtet mir was zu zahlen oder doch, weil ich bei ihnen wohne?
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