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Chance auf Ausbildung?

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  #1  
Alt 12.06.2009, 16:36
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Standard Chance auf Ausbildung?

Hallo an Alle

ich bin 31 Jahre und hab ein zweijähriges Kind und beziehe Hartz IV. Nun würde ich mich gerne beruflich verändern/weiterbilden - habe aber schon eine abgeschlossene Ausbildung.

Die Ausbildung wäre schulisch und würde zwei Jahre dauern. Wär ja schon mal ok, zwei Jahre ist ja noch recht überschaubar. Wäre auch unentgeltlich und staatlich anerkannt. Verdienen tu ich dann natürlich nix...

Nur mal so erfahrungsgemäss (werde mir auf jeden Fall nächste Woche einen Termin bei der Berufsberatung der Arge holen/Infos vorab sind allerdings ja auch nicht schlecht) - wird einem sowas "genehmigt"? Sprich, wird die Wohnung etc weiterhin bezahlt? Ist das einzelfallsabhängig? Oder macht mir die vorige Ausbildung ein Strich durch die Rechnung? Oder soll man einfach machen, weil man ein Recht auf Bildung hat (sofern die Kindsbetreuung gegeben ist natürlich) und die einen nicht hängen lassen "dürfen" im Fall der Fälle?

Oh man das ist alles so ein Dschungel - wo ist die Machete

Viele Grüße, Gaia
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  #2  
Alt 12.06.2009, 19:41
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Du kannst versuchen eine Weiterbildung über die ARGE zu bekommen die diese dann auch finanzieren würde.Wenn du selbst bei einer abgeschlossenen Ausbildung nochmal zur Schule willst bekommst du keine Leistungen mehr sondern nur noch dein Kind.
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  #3  
Alt 12.06.2009, 20:53
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Da du dem Arbeitsmarkt während der Ausbildung nicht mehr zur Verfügung stehen würdest, stehen dir dann auch keine Leistungen nach SGB II mehr zu. Bafög steht dir ebenfalls nicht zu, da du zu alt bist (außer, die Kindererziehungszeit verschiebt die Altersgrenze deutlich ...). Sprich: Außer den Leistungen für dein Kind würdest du keinerlei finanzielle Hilfen mehr bekommen. Sofern du nicht neben der Schule einen Nebenjob machen kannst und damit genug verdienst, dass Wohngeld infrage kommt, wird eine Ausbildung in deiner Situation wohl nicht machbar sein.

Das Einzige, was eventuell klappen könnte, wäre wie von Kitty vorgeschlagen eine von der ARGE bewilligte Weiterbildung.

Viel Erfolg!!!

Liebe Grüße,
Jana
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  #4  
Alt 13.06.2009, 11:50
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Beiträge: 11
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Erst mal Danke für die Antworten

Eine Frage hab ich da noch, dieses "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" das gilt doch nur bei ALGI meines Wissens? Ich mein, momentan steh ich durch ein Kind, das noch nicht in den Kiga geht, dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und beziehe ALGII. Die Arge wollte mal von mir, dass ich irgendein Restanspruch ALGI beantrage.... wurde bewilligt, mit der "Auflage" das ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsste, ansonsten zahlt die Arge....

Vielleicht weiß das jemand?
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  #5  
Alt 13.06.2009, 13:22
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Grundsätzlich musst du bei ALG II-Bezug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn ein Kleinkind da ist, greift eine Ausnahmeregelung, damit das Kind betreut werden kann.

Ich selber musste meine Weiterbildungspläne ändern, um nicht währenddessen mittellos zu werden, weiß also, wovon ich rede...

Das heißt für dich, du musst "neben" einer zweiten Ausildung praktisch in Vollzeit arbeiten können, was vermutlich nur neben einer Abendschule oder einem Fernstudium geht. Ansonsten müsstest du zusehen, dass du während deiner Ausbildung soviel verdienst, dass du mit Wohngeld und eventuell Kinderzuschlag über die Runden kommen würdest. Für dein Kind müsste die ARGE ja weiterhin zahlen, wenn sie jetzt dafür zahlt.

Viel Erfolg und liebe Grüße,
Jana
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