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Darf ich von selber kündigen?

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  #1  
Alt 21.07.2009, 22:28
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Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 30
Standard Darf ich von selber kündigen?

Hi Leute, es geht um folgendes:

Letztes Jahr im September habe ich mich in die Zeitung drucken lassen, dass ich Arbeit suche und habe gleich darauf auch eine Arbeit bekommen. Doch leider waren ein paar Arbeitskollegen dabei, die sich mir gegenüber äusserst feindselig verhielten, sodass ich heuer im März wieder gekündigt habe. Und obwohl ich es selber gewesen bin, der sich um die Stelle bemüht hat ( und ohne hilfe durchs Arbeitsamt ) war trotzdem eine Zeitlang die Rede davon, dass mir jetzt Sanktionen drohen, weil ich von selber gekündigt habe.

Erst als ich dem Arbeitsamt 2 DINA4 Seiten voller Kündigungsgründe auflistete, war die Rede davon, dass ich doch keine Sperrzeit bekomme.

Zur Zeit suche ich im Internet nach passenden Stellenangeboten, die für mich in frage kämen. Aber immer wieder sind Stellenangebote dabei, wo die Rede von Probearbeit ist.
Ich habe ja eine ziemlich gute Menschenkenntnis und kenne das ganz genau, ob jemand Wirklich einen Arbeiter braucht oder ob jemand nur auf der Suche nach einer kostenlosen Arbeitskraft ist.

Darum würde es mich interessieren, ob man bei einer Arbeit ( um die man sich selber bemüht hat ) wärend einer Probearbeit ohne Angaben von Gründen kündigen kann, ohne das einen Sanktionen drohen?

PS:
Denn ich meine, wenn ich es merke, dass es der Arbeitgeber gar nicht im Sinn hat, mich zu übernehmen, dann wäre ich doch blöd, wenn ich schön brav weiter arbeiten würde, bis die Probezeit vorbei ist.
...und das diejenigen, die sich selber um Arbeit bemühen am Ende immer die Dummen sind, dass darf´s normal auch nicht sein.

LG jemand
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  #2  
Alt 21.07.2009, 22:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 593
Standard

Im Grunde genommen "darf" man nicht selbst kündigen, daß die Sperrzeit im ersten Falle aufgehoben wurde, war eigentlich nicht der "Normalfall", anerkannt werden üblicherweise Atteste nach einem Arztbesuch, in denen bescheinigt wird, daß aus gesundheitlichen Gründen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sei.
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  #3  
Alt 22.07.2009, 12:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Die Sperre hat ja auch gar nichts damit zu tun, ob man die Arbeitsstelle vermittelt bekommen hat oder sich selbst gesucht hat, sondern damit, dass man mit einer Kündigung bewusst die Hilfsbedürftigkeit in Kauf nimmt. Und dem will der Staat einen Rigel vorschieben. Ansonsten könnte ja jeder einfach kündigen und auf Kosten des Staates weiterleben ...

P.S.: Ich weiß selber, dass es viele Kündigungsgründe gibt, die nichts mit Faulheit etc zu tun haben und kann oft nachvollziehen, wen jemand von selber kündigt. Aber auf der anderen Seite kann ich hier auch den Staat verstehen.

Liebe Grüße,
Jana
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