Beiträge von jemand

    Allerdings hat sich an der Problematik leider nix geändert es ist sogar noch schlimmer geworden.



    In der Tat. Früher bekam man wenigstens noch Geld dafür, wenn man diesen betriebsinternen Konkurrenzkämpfen zwischen den Arbeitnehmern untereinander ausgesetzt war. Mittlerweile ist das nicht mehr der Fall.


    Mittlerweile müssten 99% aller offenen Stellen umbenannt werden in „1-3 Tage unentgeltliche Probearbeit ohne Übernahme“

    Hallo,


    Meine Mutter und ich leben in einen ziemlich großen Haus. Im Erdgeschoß befindet sich eine 150 qm große Werkstatt sowie der Heizungsraum und im Obergeschoß eine 200 qm große Wohnung mit 5 Zimmer.


    Das Haus gehört meiner Mutter. Wie ist das jetzt eigentlich wenn ich dieses Haus später mal Erbe? Habe ich dann noch Anspruch auf Hartz4?


    Wenn nicht, wieviel qm und wieviel Zimmer darf die Wohnung höchstens haben, damit ich wieder Anspruch auf Hartz4 habe?

    Tja Schade, dass ich auf diesem Wege niemanden gefunden habe. Nun dann werde ich jetzt heute, den 11.Oktober 2016 um 7:45 mit dem Auto in das 8 km entfernte Jobcenter fahren und hoffen, dass es keine Beanstandung geben wird.

    Hallo,


    Es geht um folgendes:


    Ich habe am Dienstag den 11.Oktober um 8:00 Uhr einen Termin im Jobcenter auf Zimmer 123. Ich hatte bis jetzt aber noch nie einen Termin auf 123. Das wäre an diesem besagten Oktober das aller erste mal.


    Das Heißt: Ich müsste eigentlich vorher schon dort sein um das Zimmer zu suchen. Kann ich aber nicht, weil die um 8:00 Uhr erst aufmachen.


    Das Heißt: Um 8:00 Uhr geh ich rein in Richtung Information und wenn die Information wieder mal unbesetzt sein sollte, sowie das meistens der Fall ist, dann muss ich wie gesagt selber zu suchen anfangen und bis ich dieses Zimmer dann gefunden habe, ist es X Minuten nach 8:00 Uhr.


    Da das Jobcenter in letzter Zeit ständig versucht hat Krankhaft einen Grund zu finden, mir meine Leistungen zu kürzen und mich zu diskriminieren, ist mir ehrlich gesagt gar nicht gut bei dieser Sache. Deshalb wäre es ne super Sache, wenn jemand mitkommen könnte um es zu bezeugen, dass ich das Zimmer vorher suchen musste.


    Wer von euch käme aus Niederbayern und hätte Interesse?

    Wenn jemand wirklich Arbeit will, verhält er sich anders.


    Ich bekomme vom Jobcenter nicht einmal ein drittel von dem was ich als Malergeselle Netto bekommen würde. Unter diesen Umständen solltest du besser meine Arbeitswilligkeit nicht in Frage stellen.


    Und die Leute, die dafür arbeiten, dass du fürs Nichtstun Kohle bekommst, als Affen zu bezeichnen, ist mehr als frech.


    Warum die Jobcentermitarbeiter müssen ja dieses Geld nicht aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen, sondern man bekommt dieses Geld vom Staat. Und laut dem Staat hat jeder Hartz4empfänger, der sich nichts zu Schulden kommen lässt, Anspruch auf 404 Euro Grundsicherung.


    Und wenn mir die Jobcentermitarbeiter dann trotzdem nur 282,80 Euro überweisen wollen, dann ist ja wohl klar, dass ich denen das nicht auch noch als Verdienst anrechne. Das restliche Geld wurde mir übrigens überwiesen. Wenn die Jobcentermitarbeiter nicht scharf darauf sind, so ein Sozialgericht mal von Innen zu sehen, dann würde ich denen das auch raten.

    Jetzt erzähl ich es euch doch schnell und zwar war das Ganze so:


    Ich habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag erhalten, auf dem ich mich noch am selben Tag schriftlich per Email beworben habe. Dann erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter wo ich mich per Anhörung rechtfertigen musste, warum ich angeblich die Stelle nicht besetzen wollte.


    Bevor ich die Anhörung ausfüllte, rief ich nochmal telefonisch bei den jeweiligen Arbeitgeber an und fragte, wie es jetzt eigentlich aussieht mit dieser offenen Stelle. Der sagte dann – er habe bereits letzte Woche zurückgerufen, meine Mutter wäre am Telefon gewesen und zu der habe er gesagt – dass du (also ich) zum Probearbeiten vorbeikommen sollst.


    Ich habe Ihn dann gesagt, dass ich davon nix gewusst habe und dass von meiner Seite aus nach wie vor Interesse besteht, aber er hatte kein Interesse mehr mich einzustellen. Dann habe ich diesen Sachverhalt genauso in die Anhörung reingeschrieben, aber dann erhielt ich ein weiteres Schreiben vom Jobcenter in dem es dann heißt, dass meine Begründung nicht ausreicht und es wurden Sanktionen von April bis Juni angekündigt.


    Daraufhin habe ich beim Jobcenter Widerspruch erhoben mit der selben Begründung, die ich bereits in meiner Anhörung angegeben habe. Außerdem habe ich beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt mit der Absicht, dass das Jobcenter erst einmal keine Sanktion verhängen kann.


    Als ich meiner Mutter diesen Sachverhalt schilderte, sagte Sie, dass Aufgrund deiner (also meiner) vielen Eigenbemühungen dauernd irgendeine Pfennigfuchserdeppenfirma bei uns anruft, die dich 1 – 3 Tage probe arbeiten lassen, dich anschließend ohne Geld wieder nach Hause schicken und danach nix mehr von dir (also von mir) wissen wollen. Aus diesem Grund habe Sie diesen einen besagten Anruf als für nicht weiter Wichtig eingestuft und weil Sie obendrein noch private Probleme u.s.w. hatte, habe Sie eben im nächsten Moment wieder auf diesen Anruf vergessen.


    Auf jeden Fall bekam ich dann vom Jobcenter dauernd so nervige Briefe, indem ich immer wieder dazu aufgefordert wurde, ergänzende Begründungen anzugeben, warum ich diesen Widerspruch jetzt weiterhin aufrecht erhalten will (und das obwohl es doch vollkommen offensichtlich ist, dass von meiner Seite aus kein Fehlverhalten zustande gekommen ist).


    Meine Mutter hat es dem Jobcenter bereits am 23.03.2016 bestätigt, dass Sie vergessen hat, es mir auszurichten. Am 29.03.2016 bekam ich dann endlich vom Jobcenter ein Schreiben, dass mein Widerspruch akzeptiert wird. Am 31.03.2016 stellte ich auf meinem Kontoauszug allerdings fest, dass mir das Jobcenter trotzdem nur 282,80 Euro statt 404 Euro überwiesen hat. Ich bin jetzt echt Stinksauer und frage mich ernsthaft, wozu so ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht überhaupt gut sein soll, wenn die Affen vom Jobcenter trotzdem machen, was sie wollen.


    Ich weiß auch gar nicht mehr, was ich jetzt überhaupt noch machen soll, denn das ist ja die reinste Respektlosigkeit und Vollverarsche zugleich. Auf der einen Seite schreiben die, dass mein Widerspruch akzeptiert wurde und 2 Tage später wird mir das Geld einfach gekürzt. Das hältst ja wirklich im Kopf nicht aus.


    (Ein paar Tage nachdem die damit angefangen haben, mir wegen dieser Sache einen solchen Ärger zu machen, gab es wieder eine Umfrage, wie ich mit dem Jobcenter zufrieden bin. Die kamen mir gerade recht. Ich habe eine 3 hergegeben und der Rest lauter 4er, 5er und 6er. Wenn die mir das restliche Geld jetzt wirklich nicht mehr zahlen wollen, dann bekommen die das nächste mal nur noch 6er, egal was ich in der nächten Umfrage gefragt werde. Weil dann ist dieser Sauhaufen bei mir endgültig unten durch und zwar Restlos)

    Jetzt habe ich mich letzte Woche mit dem Sozialgericht in Verbindung gesetzt. Man hat mir empfohlen, einen sogenannten Antrag auf einstweiligen Rechtschutz zu stellen. Das habe ich dann gemacht und alle notwendigen Unterlagen eingereicht, die in diesen Zusammenhang wichtig sind. Mittlerweile habe ich ein Schreiben vom Sozialgericht bekommen, dass mein Antrag bei Ihnen eingegangen ist und es heißt u. a. des weiteren:


    „Das Verfahren wird unter dem o.a. Aktenzeichen geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Zuschriften anzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit die Unterlagen 2-fach einzureichen.“
    (Zitat Ende)


    Bedeutet das jetzt, dass das Sozialgericht von jeden künftigen Schriftverkehr, den ich mit dem Jobcenter führe 2 Kopien benötigt?


    …und wenn ja, würde der sogenannte Rechtschutz verfallen, wenn ich keine Kopien schicken würde?


    (Weil ich habe weder Kopierer noch Drucker – ich müsste jedes mal zu irgend einen Nachbarn, die dann jedes mal diesen Schriftverkehr mitbekommen würden.)


    LG Jemand

    Das würde jetzt zu lange dauern, um das lang und breit zu erklären. Tatsache ist auf jeden Fall, dass ich wirklich kein Fehlverhalten beging, aber die vom Jobcenter vom kompletten Gegenteil überzeugt ist.

    Die von mir zurückgewiesenen Anschuldigungen per Anhörung wurden einfach nicht anerkannt und aus dem Grund befürchte ich, dass Sie den Widerspruch, den ich erheben werde, auch nicht anerkennen werden, weil ich als Grund für den Widerspruch auch nichts anderes angeben werde, als das, was ich per Anhörung bereits angegeben habe.


    Was ich in diesen Zusammenhang eigentlich nur wissen will ist:


    Kommt nach der Anhörung und nach der Sanktionsankündigung mit der Möglichkeit Widerspruch einzulegen noch eine weitere Instanz? …oder hätte danach das Jobcenter rein theoretisch jederzeit das Recht b.z.w. die Möglichkeit die angekündigte Sanktion auch umzusetzen?


    Mit anderen Worten


    Muß man, wenn man beim Jobcenter schriftlich Widerspruch einlegt, sich parallel auch mit dem Sozialgericht in Verbindung setzen, wenn man eine Sanktion verhindern will? …oder genügt es, wenn man das nächste schreiben vom Jobcenter abwartet, nachdem man Widerspruch erhoben hat?

    Hallo,


    Vor kurzem erhielt ich eine Anhörung indem mir vorgeworfen wurde, dass ich es angeblich verschuldet habe, dass ein Arbeitsverhältnis nicht zustande kam und ich musste mich per Anhörung rechtfertigen. Das habe ich auch gemacht und war mir danach auch Sicher, dass der Fall damit erledigt ist, da ich es ja wirklich nicht verschuldet habe.

    Aber jetzt bekomme ich wieder ein Schreiben, indem angekündigt wird, dass mein Arbeitslosengeld 2 vom 1.April bis 30.Juni um 30% abgesenkt wird, weil meine Begründung per Anhörung nicht akzeptiert wurde. Aus diesen Schreiben war außerdem zu entnehmen, dass ich Widerspruch erheben kann.


    Das werde ich natürlich auch machen und den erhobenen Widerspruch demnächst auch einreichen. Würdet Ihr mir außerdem noch etwas empfehlen? Sprich – soll ich mich parallel auch mit dem Sozialgericht in Verbindung setzen oder soll ich nachdem ich den Widerspruch eingereicht habe bis auf das nächste eventuelle Schreiben warten?


    LG Jemand

    Turtle1972


    Worauf willst du jetzt eigentlich hinaus b.z.w. was willst du mir jetzt eigentlich genau damit sagen.


    Willst du mir damit sagen, dass lacki unrecht hat und ich kein Gemeinschaftskonto mit meiner Mutter haben darf….?


    .…oder ob es aus rechtlicher Sicht einen Unterschied macht, ob ich meinen Anteil (Grundsicherung/Hartz4) vom künftigen Gemeinschaftskonto selber abhebe oder ob meine Mutter das für mich macht (Da sie ja die ganzen Einkäufe für SIE UND MICH erledigt)?

    Wenn du nichts von deiner Grundsicherung abhebst, sie also bunkerst, wo brauchst du sie dann bitte?! Erkläre es mir.


    Meine Mutter hat gesagt, dass ihre finanziellen Rücklagen für Reparaturen am Haus möglicher Weise nicht ausreichen werden. Also ist Sie auch dagegen, dass Sie mir meinen Lebensunterhalt mitfinanziert. Also brauche ich die Grundsicherung schon.


    Mich hätte es nur interessiert, ob man ein Gemeinschaftskonto darf. Wenn man ein Gemeinschaftskonto haben darf (so wie das lacki gesagt hat), dann dürfte es ja normaler Weise keinen Unterschied machen, ob ich das Geld selber abhebe, um damit meinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder ob meine Mutter das Geld abhebt und für mich einkauft u.s.w. ,möchte man meinen.

    @ Turtle1972:


    Brauchen tue ich meine Sozialleistungen schon. Aus dem Grund wollte ich auch nachfragen, ob es aus rechtlicher Sicht einen Unterschied macht, ob man ein Gemeinschaftskonto oder ein eigenes Konto hat?


    @ lacki b.z.w. @ Alle:


    Ok, dann hätte ich noch 2 weitere Fragen und zwar:


    Ich habe nämlich mal irgendwo gelesen – Ich glaube dass das mal vor längerer Zeit in irgend einem Weiterbewilligungsantrag stand, wenn mich nicht alles täuscht – da wurde ich gefragt, ob ich eine Vollmacht habe.


    Wenn ich als Hartz4 Empfänger eine Vollmacht haben dürfte, warum will das Jobcenter dann wissen, ob eine Vollmacht besteht?


    …und müßte ich später mal die ganzen Hartz4leistungen wieder zurück zahlen, wenn der tot von meiner Mutter eintritt und zu ihren Lebzeiten diese besagte Vollmacht bestehen würde?


    LG Jemand

    Hallo,


    Frage 1: Wenn sich meine Mutter (die keine Hartz4-Leistungen in Anspruch nimmt) und ich ein Gemeinschaftskonto zulegen würden, wo ihre Witwenrente, ihre richtige Rente, ihr Pflegegeld (weil sie jemanden pflegt) und meine Grundsicherung rauf geht und wir beide auf dieses Konto Zugriff haben und ich von diesem Konto nie etwas abheben werde, weil meine Mutter immer für uns beide einkauft (da wir in ein und dem selben Haus wohnen, dass meiner Mutter gehört), habe ich unter diesen Voraussetzungen dann Anspruch auf eine Grundsicherung?


    Frage 1: Ja oder nein?


    Wenn ja… Frage 2: Hätte ich diesen Anspruch auch dann noch, wenn mir meine Mutter außerdem noch eine Vollmacht über ihr Geldmarktkonto und über alle ihre Spareinlagen gibt und meine Mutter und ich mündlich vereinbaren, dass ich das respektieren muß, dass dieses Geld ihr gehört und ich von dieser Vollmacht nur dann gebrauch mache, wenn entweder ihr tot eintritt oder wenn Sie an Alzheimer, Demenz oder körperlich schwer erkrankt und keine Bankgeschäfte mehr tätigen kann?


    Frage 2: Ja oder nein


    (Die zweite Frage habe ich aus dem Grund gestellt, weil wir in einem sehr alten Renovierungsbedürftigen Haus wohnen und die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass sich die besagten Schäden am Haus verschlimmern könnten, sodass diverse Reparaturen vorgenommen werden müssen, die die gesamten Ersparnisse meiner Mutter verschlingen könnten.


    …und weil diese Reparaturen theoretisch zu einem Zeitpunkt fällig werden könnten, wo meine Mutter eventuell aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sich darum zu kümmern, wäre es für mich recht wichtig zu wissen, ob ich bei einer Vollmacht immer noch Anspruch auf Grundsicherung hätte, solange ich von der Vollmacht keinen Gebrauch machen würde.)


    LG Jemand

    ...und sich erkundigen, wie man mit den Jobcenter zufrieden ist?


    Weil mich haben die schon ein paar mal angerufen und ich habe nur gute Noten verteilt, weil ich damals wirklich mit den Jobcenter zufrieden war. Aber so wie ich beim letzten Termin diskriminiert worden bin – das geht überhaupt nicht.


    Hab nämlich von ner Zeitarbeitsfirma nen Arbeitsvertrag bekommen, der auf eine Woche befristet war und obwohl das von Anfang an fest stand, dass es nach einer Woche nicht weitergehen wird, hat mein Arbeitsvermittler ein solch ein vorwurfsvollen Verhalten an den Tag gelegt, dass ich mich ernsthaft fragte – „Bin ich jetzt ein erwachsener Mann oder ein kleines Schulkind“


    Ich möchte nämlich aus diesem Grund die frage, wie ich mit meinem Arbeitsvermittler zufrieden bin, umändern und mit einer glatten 6 bewerten. Denn das war im aller höchsten Grad entwürdigend was sich der da geleistet hat.


    Deshalb wäre das ne super Sache, wen jemand dieses Institut kennt und wie man es erreichen kann.


    LG Jemand

    Hallo, es geht um folgendes:


    Als ich noch nicht 25 Jahre alt war, wurde ich arbeitslos und wollte (nachdem das Arbeitslosengeld 1 ablief) zum ersten mal Arbeitslosengeld 2 (also Hartz4) beantragen. Damals hatte man mir gesagt, dass ich erst mit 25 Jahren Hartz4 beantragen kann. Ab den 25sten Lebensjahr würde mir dann die ganz normale Grundsicherung zustehen und ich hätte außerdem noch Anspruch auf Miete und Nebenkosten.


    Dieser Herr vom Jobcenter war ein „entfernter Bekannter“ von mir (sag ich jetzt mal so), der u.a. auch wusste, dass ich noch bei meiner Mutter lebe und hat das mit der Miete u.s.w. genauso gesagt. Meine Mutter kam dann bis zum 25sten Lebensjahr für mich auf (schloss auch eine private Krankenversicherung für mich ab u.s.w.) und mit 25 Jahren stellte ich dann nochmal einen Antrag, aber mir wurde nur die Grundsicherung bewilligt und sonst nichts.


    Mittlerweile bin ich 32 Jahre. In diesen 7 Jahren bin ich dann als Alternative zur Dauerarbeitslosigkeit einen Gelegenheitsjob nach dem anderen nachgegangen, 2 mal ist es mir innerhalb dieser Zeit zwischendurch gelungen von Arbeitslosengeld 2 auf Arbeitslosengeld 1 hinauf gestuft zu werden und die restliche Zeit lebte ich dann von Hartz4 und habe immer wieder versucht Miete und Nebenkosten zu beantragen, aber es wurde immer abgelehnt und bekam immer nur die normale Grundsicherung, obwohl man mir ursprünglich gesagt hat, dass ich Anspruch auf Miete und Nebenkosten habe.


    Darum würde mich das von euch interessieren wie das jetzt ist, wenn man noch bei seiner Mutter wohnt. Hat man da Anspruch auf Miete und Nebenkosten oder steht einem da nur die normale Grundsicherung zu?


    (Denn ich meine, wenn man in eine Sozialwohnung zieht, dann muss ja das Jobcenter auch Miete und Nebenkosten zahlen.)

    Ich kann Dir nur raten, wenn sich mal die Gelegenheit ergibt ein Seminar von Anthony Robins zu besuchen, ergreife die Chance


    Ich habe mir zu diesen Anthony Robins mal das erstbeste Video auf Youtupe angesehen
    (http://www.youtube.com/watch?v=sqb3z6vZWvo )


    Lol also einen Motivationstrainer brauche ich nicht unbedingt. 90% meiner ehemaligen Chef´s, Arbeitskollegen u.s.w. hätten das zumindest 1000 mal eher nötig. :D

    Auch ein Grund dem "lacki" hier immer wieder Paroli auf seine Lobeshymnen der freien Marktwirtschaft und das Unternehmertum zu bieten,...


    Ach hör mir bloß mit diesen „lacki“ auf. Für den sind ja sowieso von Haus aus immer nur die Hartz4empfänger an allem Schuld. Liegt wahrscheinlich daran, dass er ein Theoretiker ist, der keine Ahnung vom richtigen Leben b.z.w. von der Ellenbogengesellschaft da Draußen hat.


    Warum Du Dir aber von so einer popeligen Sekretärin so über den Mund fahren lässt verstehe ich ehrlich gesagt nicht, da gibt es doch nichts einfacheres als den Spieß umzudrehen ! Hätte die Alte so mit mir gesprochen, hätte ich mich ganz ruhig umgesehen und mal geschaut wo die Kaffeemaschine oder das Blumenwasser steht und hätte dann das Kännchen genommen und entweder Ihr übern Kopf gegossen oder den Schreibtisch damit unter Feuchtigkeit gesetzt und ihr dann noch nen angenehmen Tag gewünscht und dann das Büro verlassen.


    Genau mit solchen Aktionen hab ich mich bisher immer zurückgehalten, damit es am Ende nicht heißt, ich sei Aggressiv und richte nur Schaden an u.s.w. Aber du hast recht. Normalerweise sollte man ja nicht so blöd sein. Denn so wie die ganzen Assi-Firmen bisher Betriebsintern, Betriebsextern und beim Arbeitsamt gegen mich intrigiert haben, ist bisher mein liebes, braves, zuvorkommendes, anständiges sehr zurückhaltendes Verhalten sowieso nie zur Geltung gekommen.


    Ganz im Gegenteil, meine Zurückhaltung wurde immer als Schwäche und Feigheit interpretiert. Apropo Kaffee ausschütten – Mein Arbeitsvertrag war übrigens voller Kaffeeflecken. Es ist einfach nur noch unverschämt, was man heutzutage nicht alles erlebt.

    Zwar habe ich immer meine Bewerbungsmappe mit, aber in den seltensten Fällen lasse ich die dann vor Ort. Dadurch das meine Bewerbungsmappe schon sehr aufwendig ist ( dies wurde mir vom JC und auch von den Qualifizierungsstellen und von etlichen Arbeitgebern schon mehrfach positiv bestätigt) ist das in der Regel auch kein Thema.


    Genau diese Absicht hatte ich auch. Nur durch dieses Ein- und Ausstellen war auf einmal meine allerletzte Mappe, von der ich beabsichtigte sie niemals aus der Hand zu geben, auch noch weg und das obwohl ich unmittelbar nachdem ich die Mappe dennoch aus der Hand gab gesagt hab - b.z.w. nachdem ich nach dem Ausscheiden schriftlich darum gebeten hab, dass ich die Mappe wieder brauche.


    Die Stelle wird von dem sowieso nur ausgeschrieben weil die Stellenausschreibung eine billige Werbung ist. Für diese zahlt der bei der Zeitung zwischen 20 und 30 € für eine Praxiswerbung zahlt man dann bei der Zeitung locker das 10-fache und nicht nur Zahnärzte nutzen diesen Weg der billigen Werbung!


    Ich hatte zu dieser Sache schon einmal einen eigenen Thread erstellt ( Die meisten Stellenangebote heutzutage nur ein fake? ). Entweder es handelt sich wie du schon sagtest um eine billige Werbung oder die Betriebsinternen Konkurrenzkämpfe zwischen den langjährigen Mitarbeitern und den Aushilfskräften sind aus Angst um ihren jeweiligen Arbeitsplatz so enorm, dass die vermeidlich offenen Stellen somit gar nicht besetzt werden können. Es ist immer das gleiche.


    @ Horst und Kitty


    Es geht außerdem noch um was anderes und zwar hat mir die Sekretärin dieser Firme 25 €uro Bearbeitungsgebühr von meinen Lohn abgezogen. Als ich fragte was das soll, jammerte sie herum, dass sie wegen mir so viel Arbeit hat und zählte alles auf und das die 25 €uro unter Provisionsbasis laufen.


    Als ich ihr dann sagte, dass eine Lohnabrechnung und ein Kündigungsschreiben kostenlos erfolgen muß und ebenso alle anderen Formalitäten, die sie für das Arbeitsamt auszufüllen hat ( Arbeitsbescheinigung u.s.w. ) und sie somit kein Recht darauf hätte, mir diese Bearbeitungsgebühr abzuziehen, wurde sie ausfallend und beleidigend.


    Sie meinte u.a. „ Selbstverständlich hätte ich kein recht dazu du … ( und dann fielen Beleidigungen, die ich hier nicht wieder geben will ) … aber ich nehme mir dieses Recht einfach du … ( weitere Beleidigungen ) … weil du gar nichts dagegen machen kannst du … ( weitere Beleidigungen ) … Verklag mich doch und verärgere jeden Anwalt und Richter aufgrund des geringen Streitwertes du … ( weitere Beleidigungen ) …“ u.s.w.


    Deshalb hätte es mich interessiert ob das Vorenthalten der Bewerbungsmappe ein wichtiger Grund ist zu Klagen. Denn dann hätte ich bei der Gelegenheit die 25 €uro gleich mit einklagen können.

    Es ist ja Heutzutage nichts neues mehr, dass es Firmen nicht mehr für nötig halten, einem die Bewerbungsunterlagen nicht mehr zurückzusenden und so schwindete eine Mappe nach der anderen. Als ich nur noch eine Mappe hatte und wieder zu einem Vorstellungsgespräch fuhr erhielt ich zwar einen befristeten Arbeitsvertrag auf 13 Monate mit 6 monatiger Probezeit ( also praktisch schon beim Vorstellungsgespräch ), aber die Mappe haben die sich wieder behalten.


    Ich habe dann extra noch gesagt, dass ich die Mappe unbedingt wieder haben will, für den Fall dass es nach der Probezeit nicht weiter geht b.z.w. für den Fall, dass mein Vertrag nicht verlängert werden sollte. Man hatte mir die Mappe nicht zurückgegeben. Als es dann auch noch tatsächlich zu einem Ausscheiden kam, habe ich es denen dann nochmals schriftlich mitgeteilt, dass ich die Mappe wieder brauche. Das ist jetzt schon über einen Monat her – man hat sie mir bis heute nicht geschickt.


    Wie gesagt, Heutzutage ist sowas ganz normal, dass man nichts mehr zurückbekommt, aber wenn ich es unmittelbar nach der Einstellung ausdrücklich sage, sowie unmittelbar nach dem Ausscheiden schriftlich mitteile, dass ich die Mappe wieder haben will weil es meine letzte ist, dann müssen die mir normalerweise die Mappe wieder aushändigen, weil es ja in dem Sinn mein Privateigentum ist, oder?


    Kennt sich da vielleicht irgendjemand aus, ob man da irgendwie juristisch gegen diese Firma vorgehen kann?