Hab ich Anspruch auf Miete und Nebenkosten?

  • Hallo, es geht um folgendes:


    Als ich noch nicht 25 Jahre alt war, wurde ich arbeitslos und wollte (nachdem das Arbeitslosengeld 1 ablief) zum ersten mal Arbeitslosengeld 2 (also Hartz4) beantragen. Damals hatte man mir gesagt, dass ich erst mit 25 Jahren Hartz4 beantragen kann. Ab den 25sten Lebensjahr würde mir dann die ganz normale Grundsicherung zustehen und ich hätte außerdem noch Anspruch auf Miete und Nebenkosten.


    Dieser Herr vom Jobcenter war ein „entfernter Bekannter“ von mir (sag ich jetzt mal so), der u.a. auch wusste, dass ich noch bei meiner Mutter lebe und hat das mit der Miete u.s.w. genauso gesagt. Meine Mutter kam dann bis zum 25sten Lebensjahr für mich auf (schloss auch eine private Krankenversicherung für mich ab u.s.w.) und mit 25 Jahren stellte ich dann nochmal einen Antrag, aber mir wurde nur die Grundsicherung bewilligt und sonst nichts.


    Mittlerweile bin ich 32 Jahre. In diesen 7 Jahren bin ich dann als Alternative zur Dauerarbeitslosigkeit einen Gelegenheitsjob nach dem anderen nachgegangen, 2 mal ist es mir innerhalb dieser Zeit zwischendurch gelungen von Arbeitslosengeld 2 auf Arbeitslosengeld 1 hinauf gestuft zu werden und die restliche Zeit lebte ich dann von Hartz4 und habe immer wieder versucht Miete und Nebenkosten zu beantragen, aber es wurde immer abgelehnt und bekam immer nur die normale Grundsicherung, obwohl man mir ursprünglich gesagt hat, dass ich Anspruch auf Miete und Nebenkosten habe.


    Darum würde mich das von euch interessieren wie das jetzt ist, wenn man noch bei seiner Mutter wohnt. Hat man da Anspruch auf Miete und Nebenkosten oder steht einem da nur die normale Grundsicherung zu?


    (Denn ich meine, wenn man in eine Sozialwohnung zieht, dann muss ja das Jobcenter auch Miete und Nebenkosten zahlen.)

  • Dir steht grundsätzlich dein Mietanteil zu. Das JC geht aber wahrscheinlich davon aus, dass deine Mutter bereits in der Vergangenheit immer die Miete gezahlt hat und somit zu erwarten ist, dass sie weiter zahlt. Rechtsgrundlage dazu ist der § 9(5) SGB II. Ändern lässt sich das, indem deine Mutter gegenüber dem JC erklärt, dass sie nicht mehr bereit ist, für dich die Mietkosten zu übernehmen.