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#1
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Ich hoffe hier kennt jemand mein Problem und kann mir vielleicht weiter helfen.
Meine Situation ist folgende. - ab 1. februar einen ausbildungsplatz zur krankenschwester - dazu ist ein umzug notwendig Ich weiß dass ich in dem fall bafög beantragen kann. allerdings erklärte mir die zuständige dame am telefon ich soll mir da keine hoffnung machen. aus dem einfachen grund ich könnte die ausbildung ja auch in der nähe machen. wird der antrag wirklich aus diesem grund abgelehnt? soll meine ausbildung jetzt nur daran scheitern dass ich es mir alleine nicht leisten kann eine wohnung zu mieten? ich verstehs nicht. mal abgesehen davon gibt es bei mir in der nähe zwar krankenpflegeschulen, aber entweder sagen die mir nicht zu oder ich hab eine absage bekommen. also vielleicht kann mir jemand ja ein paar ratschläge geben. Vll auch was ich sonst machen kann wenn der antrag wirklich abgelehnt wird. ich hoffe auf schnelle antworten. |
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#2
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Bekommst du keine Ausbildungsvergütung während der Ausbildung?
Dauer der Ausbildung, Gehalt und Zukunftsperspektive als Krankenschwester Eine Ausbildung zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn dauert bei der Vollzeitausbildung 3 Jahre. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit, welche einen Zeitraum von 5 Jahren in Anspruch nimmt. Die Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD). Hier wird ein Lohn von 729 bis 884 Euro im Tarifgebiet West und 696 bis 844 Euro im Tarifgebiet Ost gezahlt (je nach Ausbildungsjahr). Es gibt aber auch Stellenangebote, die sich nicht nach einem Tarifvertrag richten und daher variieren können. http://www.ulmato.de/krankenschwester.asp Geändert von nataly (09.01.2008 um 14:23 Uhr) |
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#3
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ja ich bekomme eine ausbildungsvergütung. allerdings kann ich damit keine wohnung finanzieren und auch noch davon leben. deshalb bin ich auf irgendeine unterstützung angewiesen.
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#4
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Die Ausbildungsvergütung wird voll vom BAföG abgezogen, also wird ein BAföG-Antrag wohl nichts bringen. Evtl. klappt es mit Wohngeld?
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#5
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also heißt das im klartext die ausbildung fällt flach wenn ich net plötzlich im lotto gewinnen würde.
ich hab aber bei einem online bafög rechner schon mal geguckt ob ich was kriegen würden. und demnach würde ich bafög bekommen. |
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#6
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Hallo,
es kann natürlich sein, dass du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hast, doch die Ausbildungsvergütung wird davon in Abzug gebracht. Du wirst also nicht mehr als ein normaler Bafögempfänger zur Verfügung haben. Hinzu kommt eventuell Wohngeld und Kindergeld. Vielleicht kannst du dein Konto ja mit mit Babaysitting (abends lässt sich prima lernen ) aufbessern. Die meisten Krankenschwesterschulen bieten auch Zimmer an, schon mal erkundigt. Eine WG wäre übrigens wesentlich günstiger als eine eigene Wohnung! Wenn das Bafögamt nicht zahlen möchte, da du die Ausbildung auch in Wohnortnähe hättest machen können (bei den Eltern wohnen) solltest du belegen, dass du nur Absagen bekommen hast. Sollte dies der Fall sein, kannst du die Ausbildung auch in einer anderen Stadt absolvieren. Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe hast du allerdings nicht. |
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