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#1
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HalloiIch habe ein paar Fragen. Wir leben in euner Bedarfsgemeinschaft Nun ist unsere minderjährige Tochter schwanger.Wenn das Baby da ist bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Kind.Muss sie ,nach der Geburt,einen Neuantrag stellen?Und braucht sie ein eigenes Konto? Vielen Dank im voraus für Antworten
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#2
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Hallo,
ja, sie muss einen eigenen Antrag stellen. Deine Tochter sollte bereits jetzt bei der Arge angeben, das sie schwanger ist. Sie hat einen Mehrbedarf und der Antrag auf Erstausstattung sollte auch so früh wie möglich gestellt werden (aber erst ab dem 4.Schwangerschaftsmonat möglich). Es ist auf jeden Fall besser, wenn deine Tochter ein eigenes Konto eröffnet. Noch ein kleiner Tip Bei Mutter und Kind Stiftung einen Antrag auf Erstausstattung stellen! |
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