Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Eigenes Konto?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 22.11.2007, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2007
Beiträge: 1
Standard Eigenes Konto?

HalloiIch habe ein paar Fragen. Wir leben in euner Bedarfsgemeinschaft Nun ist unsere minderjährige Tochter schwanger.Wenn das Baby da ist bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Kind.Muss sie ,nach der Geburt,einen Neuantrag stellen?Und braucht sie ein eigenes Konto? Vielen Dank im voraus für Antworten
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 22.11.2007, 14:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

ja, sie muss einen eigenen Antrag stellen.
Deine Tochter sollte bereits jetzt bei der Arge angeben, das sie schwanger ist.
Sie hat einen Mehrbedarf und der Antrag auf Erstausstattung sollte auch so früh wie möglich gestellt werden (aber erst ab dem 4.Schwangerschaftsmonat möglich).
Es ist auf jeden Fall besser, wenn deine Tochter ein eigenes Konto eröffnet.

Noch ein kleiner Tip

Bei Mutter und Kind Stiftung einen Antrag auf Erstausstattung stellen!
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gemeinsames Konto kein Indiz für Bedarfsgemeinschaft TraudelWeisel2 Anspruch und Leistungen 0 17.12.2007 14:22
Fördermittel auf das eigene Konto trotz Hartz VI(Kein Verdienst)? KunstundArbeit Einkommensanrechnung 2 22.11.2007 17:38
Eigenes Haus,Umzug in andere Wohnung trotzdem Hartz 4? Jimmy Wohnung und Miete 1 28.07.2007 18:53
Eigenes Haus - Nebenkosten power.oma Wohnung und Miete 1 10.07.2007 17:20