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#1
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hallo,
ich hab schon bissl gestöbert im forum hier und woanders und komm auch mit dem alg2 rechner nicht klar. folgendes problem hab ich, ich würd gern mit meiner freundin zusammen ziehn (wir sind beide ü25). ich hab arbeit und ca 1100,- netto. sie würde aus der schweiz wieder her ziehen wollen. sie hat dort 4 jahre gearbeitet. wir haben uns eine 2 zimmer whg 65m² für 475,- warm rausgesucht (365,-kalt + 110,-nk). wenn sie hier jetzt nicht gleich arbeit findet und aufs amt muss weiß ich erstens gar nicht was ihr zusteht. alg oder alg2? und wenn alg2, würde sie dann den normalen regelsatz + anteilig der miete bekommen oder wie verhält sich das? ich hoffe ich habs halbwegs verständlich beschrieben und hoffe sehr auf eine antwort. vielen dank schon mal gruß larson |
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#2
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Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...WR-Schweiz.pdf Vielleicht hilft Dir der Punkt 6.1 Alten ALG I Anspruch wird sie nach 4 Jahren Schweiz wohl sicher nicht mehr haben! Aber hier sind viele wissende, die werden Dir sicherlich helfen, etwas Geduld! Es gibt eventuell andere Ansichten aber frage mal die Kommune Stadt Dorf wo sich Eure Wohnung befindet, was Sie Euch im falle der Bedarfsgemeinschaft für eine Wohnung zahlt, also Grösse der Wohnung und Geld das ist unterschiedlich, eigentlich auch klar, München Schwabing ist anders wie ein Pupsdorf mit ... Ich kann immer nur grob rechnen 2 mal 346 EURO plus 313 EURO weil Du arbeitest, plus Wohnung warm! Ihr solltet also etwas uim die 1400 bis 1800 EURO haben dürfen. Falls Ihr Anspruch habt, das wissen die anderen hier aber viiiiel besser! http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sue...0&lS=5&Seite=6 Hier grob gerechnet muss aber nicht stimmen Wohnung ist nur angenommen! Schwanger wird wohl niemand sein! Behindert? Ungefähr könnte es wohl stimmen Wohnung habe ich 550 EURO angegeben also rund 80 EURO abrechnen! Elch Geändert von Elch (09.08.2011 um 00:40 Uhr) |
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#3
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Hallo larson!
Ja, Deine Frendin würde für die Dauer eines Jahres den normalen Regelsatz + die hälftige Miete bekommen. Danach wird man auch Dich zur Bedarfsgemeinschaft zählen und Dein Einkommen anrechnen. Unter Umständen wären dann nach dieser Zeit Dein Einkommen + Wohngeld der Ersatz für ALG2. Welche Mieten in Deiner Region angemessen sind, also vom Jobcenter übernommen werden, kannst Du mittels Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) checken. Von der Größe her wären es bis zu 60m², wobei ihr möglicherweise selbst etwas drauflegen müsst, wenn die Wohnung größer ist. Gruß Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#4
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Sie sollte sich informieren, inwieweit sie ihren Arbeitslosengeldanspruch von der Schweiz mit nach Deutschland nehmen kann.
EU-Regelungen über die soziale Sicherheit Geändert von Marmota (09.08.2011 um 10:42 Uhr) |
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#5
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Zitat:
Danke das ist mal wirklich nen guter Link! Selbst mein Pupsdorf ist dort zu finden. Zumindest über die Obergemeinde und dann in den Markt Typen! Da ist das Dorf dann benannt! Aber ganz ehrlich da wachsen die Mieten aber nicht in den Himmel wenn ich das mal Vergleiche mit den Realitäten hier im Pupsdorf. Da musste dann wohl echt in die Baracken Siedlngen ziehen! Wie sieht das bei Hypotheken in selbstbewohnten Häusern aus!?????? Da ist ja auch die Quadratmeterzahl höher und die Miete (Hypothek) wird dann nicht stimmen! Elch Die Übernahme nicht angemessener Kosten ist grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum möglich --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weiss zufällig jemand hier was ein begrenzter Zeitraum ist?? Oder wieviel an Zeit ?? 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre bis zur Rente??? Elch Geändert von Elch (10.08.2011 um 14:44 Uhr) Grund: Ist das nicht Ausgrenzung und Ghetto Bildung?? |
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#6
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Zitat:
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#7
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Na dann binnich ja beruhigt ich bekomme das bereits seid 18 Monaten, dann ists wohl abgesegnet!
Dann werde ich auch den Teufel tun und dort bei der ARGE nachfragen. Nicht das die noch wach werden! Danke! Danke Elch Also wohl nen echter Tiipp, vorher erkundigen bevor man offiziell bei den STASIS selbst nachfragt sonst liefert man womöglich noch selbst die Munition! Elch Geändert von Elch (10.08.2011 um 16:14 Uhr) Grund: Arge Leute nicht aufwachen ! |
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