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#1
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Guten Tag,
Folgende Situation: Nach erfolgreich bestandenem Studium wollte ich jetzt Arbeitslosengeld 2/Hartz IV beantragen. Ich bin 28 Jahre alt, wurde bis zum Ende meines Studiums von meinen Eltern unterstützt und wohne in einer Wohngemeinschaft. Die zuständige Sachbearbeiterin hat beim Termin nur kurz nach der Höhe der Unterstützung meiner Eltern gefragt und dann mit Hinweis auf diverse Gerichtsurteile meinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass meine Eltern auch 3-6 Monate nach dem Ende des Studium mich noch unterstützen müssen. Meine Eltern können demzufolge nicht erwarten, dass ich direkt nach dem Studium eine Arbeitsstelle finde. Die Frage ist nun erstens, ob das so stimmt. Zweitens: Kennt jemand die Bestimmungen, bzw. die Stellen im Gesetzestext, die diese Vorgehensweise bestätigen? Drittens: Weiß jemand über die diversen Gerichtsurteile Bescheid, von denen die Sachbearbeiterin gesprochen hat und wo man diese nachlesen kann? Viertens: Was passiert, wenn meine Eltern mich nicht weiter unterstützen können/wollen? Ich bin für jede Information dankbar, Grüße |
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#2
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Lieber "andi432"
Die ganzen Fragen hättest du dir sparen können, weil das, was diese "Sach"-bearbeiterin vorgebracht hat, Nonsens ist, also Blödsinn. Nach dem 25. Lebensjahr sind deine Eltern dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet, schon gar nicht, nachdem sie dir die erste Ausbildung, also dich während des Studiums unterstützten. Inzwischen ist wirklich fraglich, ob "die" bei den Ämtern entweder dazu erdonnert sind, "es" zu versuchen, oder schlecht ausgebildet sind, oder gar keine Ahnung haben. Du hast Anspruch auf Unterstützung im Sinne von H IV; deine Eltern spielen dabei keine, aber auch gar keine Rolle. Nachlesen kannst du das überall im Internet. Es gibt dafür etliche Seiten - und auch hier im Forum kannst du dich darüber belesen, weil es sehr viele Fragesteller und Antworten genau zu diesem Thema gibt. Ganz wichtig: Laß dir alles "schriftlich" geben bzw. erfrage immer den schriftlichen Bescheid; dann wirst du plötzlich merken, wíe die Auskünfte dieser "Sach"bearbeiter sich ändern, weil ihnen doch noh etwas anderes einfällt. Gruß. Lirafe |
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#3
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Lirafe hat Recht.Ich würde mir an deiner Stelle mal diese Gesetze und Gerichtsurteile schwarz auf weiß zeigen lassen.
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