Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Eltern nach Studium unterhaltspflichtig?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.10.2009, 16:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 1
Standard Eltern nach Studium unterhaltspflichtig?

Guten Tag,
Folgende Situation:
Nach erfolgreich bestandenem Studium wollte ich jetzt Arbeitslosengeld 2/Hartz IV beantragen. Ich bin 28 Jahre alt, wurde bis zum Ende meines Studiums von meinen Eltern unterstützt und wohne in einer Wohngemeinschaft.
Die zuständige Sachbearbeiterin hat beim Termin nur kurz nach der Höhe der Unterstützung meiner Eltern gefragt und dann mit Hinweis auf diverse Gerichtsurteile meinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass meine Eltern auch 3-6 Monate nach dem Ende des Studium mich noch unterstützen müssen. Meine Eltern können demzufolge nicht erwarten, dass ich direkt nach dem Studium eine Arbeitsstelle finde.
Die Frage ist nun erstens, ob das so stimmt. Zweitens: Kennt jemand die Bestimmungen, bzw. die Stellen im Gesetzestext, die diese Vorgehensweise bestätigen? Drittens: Weiß jemand über die diversen Gerichtsurteile Bescheid, von denen die Sachbearbeiterin gesprochen hat und wo man diese nachlesen kann? Viertens: Was passiert, wenn meine Eltern mich nicht weiter unterstützen können/wollen?
Ich bin für jede Information dankbar,
Grüße
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.10.2009, 17:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Lieber "andi432"
Die ganzen Fragen hättest du dir sparen können, weil das, was diese "Sach"-bearbeiterin vorgebracht hat, Nonsens ist, also Blödsinn. Nach dem 25. Lebensjahr sind deine Eltern dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet, schon gar nicht, nachdem sie dir die erste Ausbildung, also dich während des Studiums unterstützten. Inzwischen ist wirklich fraglich, ob "die" bei den Ämtern entweder dazu erdonnert sind, "es" zu versuchen, oder schlecht ausgebildet sind, oder gar keine Ahnung haben. Du hast Anspruch auf Unterstützung im Sinne von H IV; deine Eltern spielen dabei keine, aber auch gar keine Rolle. Nachlesen kannst du das überall im Internet. Es gibt dafür etliche Seiten - und auch hier im Forum kannst du dich darüber belesen, weil es sehr viele Fragesteller und Antworten genau zu diesem Thema gibt.

Ganz wichtig: Laß dir alles "schriftlich" geben bzw. erfrage immer den schriftlichen Bescheid; dann wirst du plötzlich merken, wíe die Auskünfte dieser "Sach"bearbeiter sich ändern, weil ihnen doch noh etwas anderes einfällt.

Gruß. Lirafe
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.10.2009, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Lirafe hat Recht.Ich würde mir an deiner Stelle mal diese Gesetze und Gerichtsurteile schwarz auf weiß zeigen lassen.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hartz IV nach Studium ??? Keyser Soze Anspruch und Leistungen 11 24.05.2009 03:58
Unterhalt nach Studium yeehaw Kindesunterhalt 10 19.01.2009 20:05
HarzIV nach Studium chrissi83 Anspruch und Leistungen 2 25.08.2008 12:58
ALG II nach Studium ins Anspruch und Leistungen 2 06.04.2008 21:27
Eltern unterhaltspflichtig für 26 jährige??? gillian Anspruch und Leistungen 2 12.12.2006 10:49