Entbindung von der Schweigepflicht

  • Hallo,


    ich habe kürzlich ALG II beantragt, nachdem ich wegen psychischer Probleme im Krankenhaus war, einige Monate krankgeschrieben und zuletzt in einer Reha-Klinik war. Derzeit läuft noch ein Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung. Der ALG II-Antrag ist noch nicht bewilligt.


    Jetzt wurde mir ein Formular vom Jobcenter zur "Feststellung der Erwerbsfähigkeit" zugeschickt, in welchem ich Arzt, Krankenkasse, Reha-Klinik usw. von der Schweigepflicht entbinden soll. Das möchte ich nun eigentlich nicht, da allein im Entlassungsbericht einiges steht, was das Jobcenter nichts angeht.


    Welche Nachteile oder Probleme können entstehen, wenn ich das nicht unterzeichne?


    Grüße Tweedledee

  • Hallo Tweedledee,


    wenn ich deinen kurzen Bericht hier richtig interpretiere möchte das Job-Center überprüfen ob du zur Zeit (zumindest die nächsten 6 Monate) erwerbsfähig bist oder auch nicht. Dafür ist es notwendig das Sie dich zu einer Amtsärztlichen Untersuchung schicken. Die Entbindung zur Schweigepflicht gilt dann letztendlich für den behandelnden Amtsarzt, damit dieser eine prognose für deine Erwerbstätigkeit abgeben kann.


    Die Erwerbsfähigkeit ist letztendlich wichtig für deinen Anspruch, solltest du nicht erwerbsfähig sein hättest du Ansprüche nach dem SGB XII und nicht nach dem SGB II. Von der Summe her unterscheiden sich die Ansprüche nicht wohl aber nach dem Träger, da SGB XII komplett von der Kommune und nicht vom Staat bezahlt wird.


    Solltest du letztendlich der Schweigepflichtsentbindung nicht zustimmen, wird dein Antrag wohl wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, was denke ich letztendlich auch nicht in deinem Sinne sein wird.


    Zu deiner Beruhigung kein Sachbearbeiter im Job-Center wird vorraussichtlich (bei einem normalen Amtsarzt) je erfahren was in deinen Entlassungsberichten steht. Es geht hier, so doof wie das klingen mag, lediglich um die Zuständigkeit der Stelle die zahlen muss.


    Ich hoffe ich konnte dir ein klein wenig helfen und wünsche dir alles gute für die Zukunft.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Scheint wohl besser, ich unterschreibe. Aber wenn es wirklich nur für den Amtsarzt ist, ist das auch kein Problem.
    Gruß Tweedledee



    Das bezweifle ich stark. Auch ich wurde vom Fallmanager unter Androhung aufgefordert, die Entbindung von der Schweigepflicht usw. zu unterzeichnen. Ich wies darauf hin dass ich eine solche Entbindung gerne für den Amtsarzt unterzeichne, aber man erwiderte dass auch die Sachbearbeiter ja wissen müssen was mit mir los sei usw.


    Mir kann keiner erzählen dass NUR der Amtsarzt davon erfährt!

  • Du kannst deinen Arzt ausschließlich dem Amtsarzt gegenüber von der Schweigepflicht entbinden. Du kannst auch eine teilweise Entbindung machen, d.h. sagen, welche Details dein Arzt nicht weitergeben soll. Und der Amtsarzt hat EIGENTLICH gegenüber AfA, ARGE u.a. Behörden gegenüber Schweigepflicht und darf denen auf Anfrage nur mitteilen, OB du arbeitsfähig bist und wenn ja, wie viele Stunden und welche Einschränkungen es möglicherweise gibt. Aber keine Diagnose und keine Krankengeschichte weitergeben. - Ob der Amtsarzt sich daran tatsächlich hält, ist natürlich eine andere Frage.


    Lass dch doch erstmal krankschreiben, wenn du krank bist.

  • Hi Jennifer
    danke für die Ausführungen, ich werde einfach nicht das Vordruckformular des Jobcenter unterzeichnen, sondern selbst eine solche Vollmacht schreiben (nur für Amtsarzt). Dann tue ich der Mitwirkungspflicht genüge. Hast Recht, ich sollte wirklich erstmal zum Arzt gehen, damit er denen auch was erzählen kann.:D
    Gruss
    Euroro