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#1
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Hallo an alle!
mache mir schon seit Tagen zu viele Gedanken zu diesem Thema. Am 1. November 2010 meldete ich mich arbeitslos (mein kurzer Arbeitseinsatz über Zeitarbeit ging bis 22.10.2010) und mit wurde für November/Dezember 2010 ALG2 bewilligt Am 12. November unterschrieb ich einen Arbeitsvertrag (Zeitarbeit) und nahm meine Tätigkeit am 15. November auf. Habe es BA mitgeteilt, mußte trotzdem am 12. November an einer ALG-Veranstaltung teilnehmen (trotz des Arbeitsvertrags - mir wurde sehr freundlich angedroht, bei Nichtteilnahme das Geld zurückzufordern). Jetzt, nach einem Jahr, will BA das November-Geld zurückerstattet haben. Ist es rechtens? Miete etc. wird ja gleich am Monatsanfang gezahlt, außerdem wurde mir das Geld bewilligt, bevor ich einen Job bekam. Und außerdem war das anteilige Gehalt im November 2010 der Agentur niedriger als aLG2. Könnte mich jemand beraten? Vielen Dank A. |
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#2
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Kommt darauf an wieviel Lohn du in den Monaten bekommen hast. Alles was über dem üblichen Freibetrag liegt wird dir auf die Leistung angerechnet und müßte dann auch von dir zurückgezahlt werden.
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#3
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Zitat:
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#4
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Hallo,
nein, ich meine das Geld für November. Anfang November als ich mich bei BA meldet, habe ich diese Leistung beantragt und bewilligt bekommen. Die haben mir zwar für Dezember auch bewilligt, aber nicht gezahlt, da ich ja schon seit 15. November einen Job hatte. Sie wollen das für November bewilligte Geld nach 1 Jahr wieder. Und das verstehe ich nicht. Grüße A. |
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#5
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das mit dem einen jahr steht nicht zur debatte. wann hast du denn das erste mal gehalt überwiesen bekommen. noch im november?
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#6
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Und wann hast du die Höhe des Novemberlohns der ARGE/dem Jobcenter gemeldet?
Turtle |
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#7
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Ja, am 26. November, BA auch mitgeteilt. Alle anfälligen Kosten mußten ja von aLG23 bezahlt werden. Der Sachbearbeiter im jobcenter, leistungsabteilung, teilte mir auch mir, dass mir dieses Geld zusteht, da ich mein erstes anteiliges gehalt erst Ende des Monats bekommen werde.Mündlich natürlich.
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#8
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Hi Turtle,
sofort, als ich mein anteiliges Gehalt am 26.11. erhielt. Grüße A. |
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#9
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Und gab es wegen der Überzahlung ein Anhörungsverfahren? Wenn ja: wann und wann hast du den Anhörungsbogen zurückgeschickt? Welches Datum trägt der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid?
Turtle |
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