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#1
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Hallo,ich habe da eine Frage.
Ich habe im Juni eine Erstattung vom Adac bekommen ,für einen Unfall aus 2009. Darf die Arge dieses Geld anrechen,auf dem Kontoauszug steht Hilfeleistung. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen. Lg Angeleyes77 |
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#2
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Zitat:
http://wirtschaft.t-online.de/stromk...49186784/index Hier ein interessantes Urteil! Die brauchten Ihre Stromrückzahlung nicht zurückzahlen weil es aus der Regelleistung kommt und Sparen nicht bestraft werden soll! Heizungs rückzahlungen und ähnliches wird anders gesehen weil das nicht aus der Regelleistung kommt sondern Extra bezahlt wird und da muss man zurückzahlen!! Allerdings schreiben die auch, ist der Anspruch auf das Geld vor der Hartz IV Zeit entstanden und wird dann in der Hartz IV Zeit gezahlt, ist es Einkommen. Dann gab es wieder Ausnahmen wie bei der OMA, falls Du keine Antwort bekommst könnte es sich lohnen über einen SozialAnwalt zu gehen wenn der geschickt argumentiert, wer weiss , wer weiss. Aber hier werden das Leutesicher noch besser wissen, schade das Kuddel Daddel du nicht mehr hier ist das Urgestein allen Wissens! Elch |
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#3
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#4
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http://www.hartz-4-empfaenger.de/was-ist-einkommen
Die Definition des "Einkommens" bei Hartz IV ist oft willkürlich und hanebüchen! Elch |
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#5
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Wenn es sich um Schmerzensgeld handelt dürfte es nicht angerechnet werden.
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#6
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Zitat:
Zahlt der ADAC denn Schmerzensgeld? Elch |
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#7
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Keine Ahnung. Die bieten doch auch alle möglichen Sachen an wo man dann bei einem Unfall Leistungen bekommen kann. Käme darauf an was man unter Hilfeleistung verstehen soll.
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#8
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Nein es handelt sich nicht um Schmerzensgeld.
![]() Es war der Kostenersatz für einen Feuerwehr Einsatz. Diesen hat der Adac auf mein Konto überwiesen. Ich habe den Adac selber(also aus der Regelleistung) bezahlt. |
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#9
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Wenn du das Geld erstmal selbst bezahlt hast und dieses dann zurückbekommst wäre es auch kein Einkommen.
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#10
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Ich habe es genau andersrum gemacht.Erst bekommen und Zahle es auf Raten an die entsprechende Stelle.
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