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#1
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hallo hallo,
wer kann mir helfen?? wir sind eine fünfköpfige junge familie (3 kinder 2 erwachsene) nun unsere frage:da wir nun umziehen in eine neue wohnung ,ich nur vorübergehend arbeitslos bin und wir zur zeit auch ganz normales alg 2 (kindergeld,elterngeld,1 mal unterhaltsvorschuß) beziehen. kann für älter gewordene kinder eine neue erstausstattung beantragen? für ein grösseres bett ,für schule ein schreibtisch etc. unsere kinder sind 3 monate 2 jahre und 5 jahre Geändert von michi82b (09.03.2009 um 21:02 Uhr) |
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#2
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Hallo michi82b,
habt ihr denn schon mal eine Erstausstattung beantragt? Wenn ja, könnt ihr das kein zweites Mal tun. Neue Möbel sind aus der Regelleistung zu finanzieren, bzw. da muss man dann wohl auf gebrauchte Möbel zurückgreifen. Wenn ihr bisher noch keinen Zuschuss bekommen habt, könnt ihr einen Antrag stellen. Die ARGE wird dann prüfen, inwiefern ein Bedarf besteht. LG, Jalale. |
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#3
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Wenn ihr mit der Genehmigung der ARGE umzieht dann werdet ihr die Umzugskosten und die Kaution bekommen und eventuell Renovierungskosten gelten machen können.Geld für neue Möbel gibt es höchstens auf Darlehensbasis da derartige Anschaffungen aus der Regelleistung zu bezahlen sind.
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#4
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Hallo,
eventuell besteht die Möglichkeit Kindermöbel über eine caritative Einrichtung zu erhalten. Ebenfalls (da das jüngste Kind noch sehr klein ist) könnte ein Antrag bei der Mutter Kind Stiftung erfolgreich sein. Viel Glück |
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#5
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hallöchen,
ich war mal in der selben Situ., ich habe damals die möbel einfach (formlos) beantragt, die begründung mit angegeben, bett zu klein, eingeschult- schriebtisch notwendig usw. zusatz noch dazu, wenn nicht als einmalige leistung dann bitte als zinsloses darlehen, jedoch besteht notwendigkeit.. einiges wurde mir bewilligt, anderes als darlehen.. so liefs bei mir, aber es ist jedoch von arge zu arge unterschiedlich.. vl hilfts ja.. LG BineNRW
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#6
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Probieren kann man alles.Mehr als ablehnen können sie die Anträge eh nicht.Leider gibt es wie bei so vielen keine einheitliche Regelung und jede ARGE entscheidet das anders.
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