Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Erste Wohnung in der Ausbildung

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.09.2011, 18:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2011
Beiträge: 2
Standard Erste Wohnung in der Ausbildung

Hallo, bin ganz neu hier und habe eine wichtige Frage an euch.
Ich bin 25, befinde mich in einer Lehre als Altenpfleger. Die ist meine zweite Ausbildung habe schon eine absolvierte Lehre als Elektroinstallateur.

Hatte erst mit meiner Freundin einen gemeinsam Haushalt geführt, in einer Wohnung in dem Hause meiner Eltern. Jetzt hat mich meine Freundin verlassen und nun stehe ich ohne Küche und Bett da.

Jetzt wollte ich da ich gehört habe das man mit 25 ein Anrecht auf eine eigene Wohnung hat, diese auch ausserhalb meines Elternhauses beziehen da ich auch nicht mehr in der Wohnung wohnen will wo meine damalige Freundin mit mir gelebt hat.

Da ich noch mein Auto habe was ich abbezahlen muss, eine Küche und Möbel bräuchte, wollte ich mal fragen was ich beachten muss und was ich für Ansprüche hab.

MfG Oliver
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.09.2011, 18:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.280
Standard

Auf ALG 2? Gar keine.

Wahrscheinlich ist deine Altenpflegerausbildung dem Grunde nach BAB-förderfähig. BAB für eine Zweitausbildung gibt es aber nur in absoluten Härtefällen.

D. h., dass du ggf. auch da nichts bekommst. Bliebe also wahrscheinlich nur die Beantragung von Tabellenwohngeld bei der Wohngeldstelle.

Ach ja: Küche und Möbel und so, die gibts von niemandem...

Turtle
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.09.2011, 18:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2011
Beiträge: 2
Standard

Hallo Turtle, ich habe mal gehört das es auch sowas wie Geld für eine Erstausstattung gibt. Möchte mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich mich auf diesem Gebiet auch nicht so gut auskenne.
Aber wie kommst du auf ALG 2? und was ist Tabellenwohngeld?
Tut mir Leid kenne mich bei sowas echt nicht aus.

MfG Oliver
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.09.2011, 19:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.280
Standard

Wenn du ins "Hartz IV/ALG II" Unterforum schreibst, kommt man eben auf die Idee, dir ginge es um ALG 2.

Beim ALG 2 gibt es tatsächlich Hilfe für eine Wohnungserstausstattung. Da du aber keinen Anspruch auf ALG 2 hast, hast du auch keinen auf Wohnungserstausstattung.

Und Wohngeld ist eben Wohngeld. Eine Unterstützung des Staates für Mieter.

Turtle
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erste wohnung ... Sanz Wohnung und Miete 6 28.03.2011 22:05
Erste Ausbildung eigene Wohnung Eltern verdienen zu viel! Bubby Anspruch und Leistungen 6 11.01.2010 21:40
Erste eigene Wohnung! Kenny Wohnung und Miete 11 13.12.2009 10:19
Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger und erste eigene Wohnung bennyh Anspruch und Leistungen 1 20.12.2008 17:41
erste gemeinsame wohnung barbara Wohnung und Miete 1 19.08.2006 19:11