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Freiberufler – Krankheitsfall - Wer ist zuständig?

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  #1  
Alt 24.06.2008, 12:10
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Registriert seit: 24.06.2008
Beiträge: 2
Standard Freiberufler – Krankheitsfall - Wer ist zuständig?

Hallo!

Meine Situation sieht so aus:

Ich bin Freiberufler und kann meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr so ausüben, dass mein daraus erzieltes Einkommen zum Leben reicht. Ein regelmäßiges Arbeiten ist aufgrund meiner Problematik überhaupt nicht möglich. Deshalb habe ich kürzlich einen Antrag auf Rente wegen Berufsunfähigkeit bei dem für mich zuständigen berufsständischen Verorgungswerk gestellt (Bin seit 1997 von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit). Allerdings habe ich keine Ahnung, wann und ob dem Antrag stattgegeben wird. Da ich wegen meines Zustands schon länger hauptsächlich von meinen Ersparnissen lebe, diese aber bald aufgebraucht sind, muss ich mich wohl oder übel nach Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung umsehen.

Habe ich Anspruch auf ALG II oder eine andere Leistung? An wen muss ich mich wenden?

Für entsprechende Infos schon mal danke im Voraus.

Grüße
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  #2  
Alt 24.06.2008, 13:12
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Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
Standard

Hallo,

in jedem Fall solltest du einen ALG II Antrag stellen - ob wieder bewilligt wird, hängt davon ab, ob du evtl. noch Vermögen (Lebensversicherungen, Rentenversicherungen etc.) hast, das angerechnet werden kann.

Grüße,
Joachim

PS: Gute Besserung!
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  #3  
Alt 24.06.2008, 14:14
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Registriert seit: 24.06.2008
Beiträge: 2
Standard

Hallo Joachim,

danke für deine Antwort. Hab’ keine zusätzliche private Renten- und auch keine Lebensversicherung usw. Wie ich gerade gelesen habe, gibt es bei ALG II einen Freibetrag beim Vermögen. Davon ausgehend könnte ich den Antrag wohl demnächst stellen. Muss mich nur erst noch dazu überwinden, weil mir die Aktion ziemlich unangenehm ist…

Grüße
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