Beiträge von JoachimM

    Hallo Studentin!


    1. Ja, jedes Einkommen zählt als Einkommen.
    2. Ja, jeder Unterhalt zählt als Unterhalt.
    3. Du solltest zur Sicherheit für beide Seiten einen ordentlichen Mietvertrag aufsetzen. Wichtig ist auch, dass du die regelmäßige Mietzahlung gleich mit nachweist (Kontoauszug oder Quittungen) - dann gibt's am wenigsten Ärger.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    wenn der Umzug gefordert wird: Ja. Aber: Ihr wohnt da ja schon eine Zeit lang und habt die Wohnung anderweitig finanziert. Da kann sich die ARGE auch auf den Standpunkt stellen, dass sie halt die Kosten weiterhin so übernimmt, wie genehmigt und euch zusteht. Aber euch ein Umzug nicht zusteht, da dieser ja mehr oder weniger selbstverschuldet wäre.


    Das wird auf jedem Fall ein harter Kampf. Beim nächsten Mal entweder alle zusammen den Mietvertrag unterschreiben oder jeder einen getrennten für sein Zimmer machen! So hängst du natürlich voll mit drin.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    du hast Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern und dem Kindsvater. Dein Kind hat Anspruch auf Unterhalt von seinem Vater. Außer dem schon erhaltenen Unterhaltsvorschuss sieht das recht schlecht für weitere Förderungen aus (ggf. noch Wohngeld?!).


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    du solltest schnellstmöglich (=sofort) einen ALG 2-Antrag stellen. Danach solltest du sofort die Details zur Wohnung mit deinem Berater besprechen. Dieser kann dir genau sagen, was übernommen wird. Schreib uns das hier und wir sagen dir, ob es sinnvoll ist, mehr zu fordern oder Widerspruch einzulegen.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    "würden steuerlich wenig Sinn machen" ist vollkommen egal. Es geht darum, dass du aus dem Hartz IV-Bezug heraus kommst - egal wie. Da sind auch zwei Teilzeitjobs angemessen, insbesondere wenn du aus deiner Selbständigkeit bisher nichts verdienst.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    ihr seid ein hohes Risiko eingegangen, wie ihr die große Wohnung gemietet habt in der Hoffnung, dass die Miete von den Untermietern bezahlt wird. Dafür kann die ARGE leider nichts.


    Habt ihr von der ARGE eine Aufforderung zum Umzug bekommen?
    Was habt ihr dazu beantragt?
    Habt ihr dazu Ablehnungsbescheide erhalten?


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Regina,


    es gibt keine Liste, das ist alles sehr individuell. Schreib auf, was du brauchst und stell dafür einen Antrag.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    also... ich habe ehrlich keine Ahnung, wer bei der ganzen Diskussion der Ahnungslosere ist. Du, das Amt, der Arbeitgeber?


    Der Arbeitgeber muss in der Probezeit überhaupt nicht abmahnen - er kann jederzeit kündigen. Bei den mir bekannten Zeitarbeitsverträgen mit Frist von wenigen Stunden bis Tagen. Wenn ihr gekündigt worden seid, gibt es keine Sperrzeit.


    Sollte das Amt das nicht verstehen (wobei die Bearbeiter meist recht auf Zack sind), hilft wohl nur der Weg zum Anwalt.


    Wichtig: Erklär denen das ganz einfach. Arbeitsbeginn, Abmahnung, Kündigung. Nicht zu viel durcheinander werfen, was dann keiner mehr versteht und eher mehr Fragen aufwirft, als beantwortet.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    es tut mir sehr leid für deine Katze. Ich hoffe, sie kommt wieder auf die Pfoten.


    Beihilfen zu Operationen sind schwer zu bekommen. Am besten du spricht mit der Tierklinik und dem Tierschutzverein, ob man nicht eine Lösung finden kann.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    sowie du bei der Freundin wohnst, muss sie dich unterhalten. Ihr Einkommen scheint dafür ausreichend. Entsprechend hast du dann keinen Anspruch mehr auf Übernahme der Wohnkosten, Kranken- und Rentenversicherung. Details dazu kannst du mit deinem Berater besprechen, der unter dem Aspekt der Kostenersparnis ggf. eine Lösung findet, die vom Regelweg abweicht.


    Viele Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    prinzipiell hat jeder, der weniger verdient als er Hartz IV bekommen würde, Anspruch auf die Differenz. Egal ob selbständig oder angestellt. Das nennt man - in beiden Fällen - "aufstocken".


    Aber: ich befürchte, die 400 Euro werden dir auch nicht helfen. Schuldenberatung, offene und klare Kommunikation mit allen Beteiligten und klare Strategie für die Zukunft entwickeln ist notwendig. Wenn du anderweitig keine Einnahmen generieren kannst, musst du dich vom Haus verabschieden - entweder selbst verkaufen oder halt Insolvenz. Eine Insolvenz ist ggf. gar nicht so schlecht, da du recht viel Masse haben wirst und die Insolvenz sich vielleicht einfach durch eine geordnete Regelung der Ansprüche und teilweise Verzichte, dann noch abwenden lässt.


    Grüße,
    Joachim