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Freund hat Ausbildung geschmissen, was nun?

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  #1  
Alt 03.11.2011, 08:18
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Beiträge: 2
Standard Freund hat Ausbildung geschmissen, was nun?

Hallo liebe Leute, kurz vorneweg, ich bin 23 Jahre jung und Mutter 2er Mädchen, 6 Jahre und 1 Jahr.

Seid Juni diesen Jahres wohnt mein Freund (19) mit in unserem Haushalt, bis vor kurzem Bäckerlehrling im dritten Lehrjahr. Nun hat er seine Ausbildung geschmissen, da der Chef gestorben ist und er auf der Arbeit wohl massive Probleme hat mit den anderen Gesellen, sodass er da seiner Aussage nach nicht wieder hinkann/will. Andere Betriebe haben wir bereits abgeklappert, ohne Erfolg. Für mich ist das sehr schwer zu verstehen, denn ich habe 3 Monate gebraucht, den ganzen papierkram zu machen, damit unser Geld "läuft". Dazu zählten u.a. BAB Antrag stellen, sämtliche Papiere zum Amt bringen, Neuberechnungen, usw.

Für Oktober war dann alles geklärt, ich war so froh darüber. Unser Geld hat sich wie folgt zusammengesetzt:

225 € BAB
476 € Lehrlingsgehalt vom AG
sowie 470 € vom Amt, von denen noch bis April 112 € einbehalten werden, da durch den Einzug meines Freundes sowie die Überbrückung bis zur Bewilligung des BABs eine Überzahlung stattgefunden hat.

Dazu bekommen wir noch 4x Kindergeld. Eigentlich war das nicht wenig Geld, denn mein Freund hatte durch seine Arbeit ja einen Freibetrag von 200 €, sowie 118 € vom BAB die nicht angerecht wurden wegen dem Fahrgeld zur Lehrstelle.

Nun will er also seine Ausbildung beenden. Ich bin wahrlich nicht davon begeistert, er will jetzt Praktika in Zimmereien machen und dann dort im August ne neue Ausbildung anfangen.

Was ich mich allerdings frage, wie wird das nun finanziell bei uns weitergehen? Mir kann es ja mit meinen 2 Kindern nicht egal sein, und ich will auch nicht darunter leiden müssen, dass ER seine Ausbildung beendet. Bekommt er Sanktionen? Er hat ja nicht gekündigt, er ist noch immer krank geschrieben und wartet darauf der Betrieb IHN kündigt um eine Sanktion zu umgehen.

Ich bin wirklich fertig mit den JNerven, es hat soviel Energie gekostet diesen ganzen Papierkram zu erledigen, ich war so glücklich das es alles läuft und nun das.. So kurz vor Weihnachten.. Meine FAmilie und Freunde sagen schon ich solle ihn rauswerfen!!
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  #2  
Alt 03.11.2011, 08:49
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Hallo Novalee88,

es könnte durchaus sein, dass der Ausbildungsvertrag durch den Tod des Chefs (Ausbilders) endet, wenn dieser zugleich der einzige Meister in dieser Bäckerei war. Dies müsste Dein Freund allerdings wissen und wäre gut beraten die Situation und sein weiteres Vorgehen hinsichtlich Kündigung mit dem Jobcenter zu besprechen um Sanktionen zu vermeiden.

Für jene Zeitspanne, inwelcher Dein Freund keine neue Ausbildungs- oder Arbeitsstelle hat, entstehen natürlich finanzielle Einbußen. Für Deinen Freund kommt dieselbe Regelleistung in Anrechnung wie für Dich (geht aus Deinem Leistungsbescheid hervor). Hinzu kommen Sozialgeld für die Kinder (wie bisher) und die Kosten der Unterkunft. Von der Gesamtsumme dieser Leistungen musst Du Kindergeld und eventuelle Unterhaltszahlungen abziehen, um auf jenen Betrag zu kommen, den ihr dann zur Verfügung habt.

Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #3  
Alt 03.11.2011, 08:53
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Hallo, soweit ich weiß war der Chef der einzige mit einem Meisterbrief. Ist das relevant? Es gibt ja noch andere Gesellen in der Bäckerei, sowie 2 weitere Azubis. Darf der Betrieb ohne Meister nicht mehr ausbilden?
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  #4  
Alt 03.11.2011, 09:35
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Zitat:
Darf der Betrieb ohne Meister nicht mehr ausbilden?
Jein! Damit die Ausbildung Deines Freundes fortgeführt werden kann, müsste mindestens einer der Gesellen eine AdA-Prüfung abgelegt haben.

Gawain
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  #5  
Alt 03.11.2011, 12:15
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Zitat:
Zitat von Novalee88 Beitrag anzeigen
Hallo, soweit ich weiß war der Chef der einzige mit einem Meisterbrief. Ist das relevant? Es gibt ja noch andere Gesellen in der Bäckerei, sowie 2 weitere Azubis. Darf der Betrieb ohne Meister nicht mehr ausbilden?
M.E. sollte er mal bei der Handwerkskammer nachfragen. Sollte es tatsächlich so sein, dass mit dem Tod die Ausbildungsberechtigung wegfällt, wird u.U. auch der Ausbildungsvertrag hinfällig. In ähnlichen Fällen (Insolvenz) wird durch die Handwerkskammer und die Berufsberatung nach einer Lösung gesucht. Dein Freund ist im dritten Lehrjahr; es geht also nur um ein Ausbildungsjahr.
Aktuell erhält noch BAB ? - Aufpassen, er hat eine Informationspflicht.
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  #6  
Alt 03.11.2011, 12:49
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Die Handwerkskammer hilft auch bei der Suche nach einem Betrieb, in dem dein Freund seine Ausbildung noch beenden kann. Es wäre doch schade, wenn er kurz vor der Gesellenprüfung das Handtuch schmeißt. Sei mir nicht böse, aber kann es sein, dass das für deinen Freund sogar ein Grund ist, seine Ausbildung nicht beenden zu müssen? Habe so den Eindruck, weil du schreibst, dass er eine andere Ausbildung machen möchte. Das kann er ja gerne tun. Aber im Lebenslauf liest es sich besser, wenn er dort seinen Bäckergesellen stehen hat. Wenn da nur steht. Ausbildung ohne Abschluss macht sich das nicht so gut.
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