Gemeinsame Wohnung!

  • Ja und Nein! Grundsätzlich erst einmal besteht da dann eine BG (Bedarfsgemeinschaft) aus Euch beiden. Problem ist Du nschreibst ja "Freund" dieser müsste ausdrücklich erklären das er zunächst nicht auf der Basisi des gegenseitigen Einvernehmens mit Dir in eine Beziehung gehen möchte, quasi Kennenlernphase!


    Dann wäre es möglich für zunächst 12 Monate eben nicht als eheähnliche Bedarfsgemeinschaft bewertet zu werden, aber er wird seinen Mietanteil beibringen müssen.


    Wie gesagt dies wird nämlich von Amtswegen dann grundsätzlich vorausgestellt und Ihr müsst, sollte dies nicht der Fall sein, somit eine eigens verfasste Erklärung abgeben! Also keine Verfügungsgewalt über gemeinsames Konto oder sonst was abgeben!


    Manchmal kann man das auch mit der Nichtübernahme von Schulden ect. die ja nicht selten bei ALG II Beziehern sind untermauern.


    Wenn Ihr nichts dergleichen macht, dann ja muss er für Dich mit aufkommen bzw. werdet Ihr als BG berechnet, womit das Einkommen Deines Freundes voll in die Berechnung einfliesst!


    Gruss