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hab ich anspruch???

 
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  #1  
Alt 08.02.2010, 12:07
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Beiträge: 2
Standard hab ich anspruch???

hallo ich hätte da mal eine frage zum thema Hartz IV vielleicht kann mir ja jemand helfen....

ich bin 24 jahre alt und im oktober 09 zu meinem lebensgefährten gezogen und habe davor schon vier jahre alleine gewohnt....ich beziehe arbeitslosen geld....dies läuft nun demnächst aus so das ich ins Hartz IV fallen würde...wird dann sein einkommen mit angerechnet oder wie läuft das??....kenne mich mit hartzIV nämlich nicht aus.....wäre echt nett wenn mir jemand helfen könnte.....
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  #2  
Alt 08.02.2010, 13:50
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Wenn du mit deinem Lebensgefährten zusammen lebst, wird normalerweise eine BG = Bedarfsgemeinschaft angenommen und das Einkommen deines Lebensgefährten als "euer" Einkommen auf "euren" Bedarf angerechnet. An sich ist es so, dass das Amt ein Jahr des Zusammenlebens lang "nicht" von einer BG ausgeht, sondern erst nach dem Jahr. Wie das in eurem Fall ist, da ihr schon mehrere Jahre zusammen lebt, aber du erst jetzt demnächst ins H IV fällst, weiß ich nicht. Das kommt ggf. darauf an, wie lange du schon bei ihm gemeldet bist. Bist du gerade erst dort gemeldet, könnte man auch eine ganz neue WG - Wohngemeinschaft annehmen und dieses Jahr des Testens noch verstreichen lassen, ehe ihr als eine BG gewertet werdet. Wohnt ihr schon länger zusammen, könnte ich mir vorstellen, dass die dich/euch von Beginn an zusammen "berechnen" als BG.
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  #3  
Alt 08.02.2010, 14:02
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Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 2
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danke erstmal für deine antwort....

ich bin wie gesagt ende oktober zu ihm gezogen und seit november 09 bei ihm gemeldet....

da ich mich von niemanden abhängig machen will habe ich auf einen mietvertrag bestanden und er bekommt monatlich geld (miete)von mir überwiesen...

wie ist das denn wenn ich jetzt wirklich an ihn angerechnet werden würde....dann bekomm ich ja auch keine miete vom amt oder???da er ja ein haus besitz.....

Geändert von mausi23 (08.02.2010 um 17:35 Uhr)
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