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#1
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Hi,
Wir (meine Freundin 17 und ich 25) leben zur Zeit bei meinen Eltern und bekommen bisher weder ALG II oder ALG I. Da die Wohnsituation auf dauer allerdings für beide Seiten (Uns und meine Eltern) nichtmehr zumutbar ist wollten wir uns eine eigene Wohnung suchen. Das ich anspruch auf ALG II habe ist mir klar, da meine Eltern nichtmehr unterhaltspflichtig für mich sind. Das Problem liegt eher bei meiner Freundin. Wie sieht es da aus? Hat sie irgendwelche Ansprüche auf ALG II und wird sie mit zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet? |
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#2
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Hallo,
deine Freundin ist erst 17, hier greift nicht nur die U25 Regelung sondern auch noch das Aufenthaltsbestimmungs...bzw. das Sorgerecht der Eltern. Deine Freundin ist noch nicht volljährig und somit noch keine vollwertige juristsiche Person die Mietverträge etc. abschließen darf. Zur U25 Regelung wirst du hier im Forum einige Beiträge finden. |
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