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#1
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Hallo liebe User,
ich wollte mal von euch wissen wie das nun genau abläuft. Ich war vor einigen Monaten bei der ALG 2 Stelle. Diese konnte mir nichts genaueres sagen, da ich sozusagen noch nicht geführt war, wie sie mir in dem Punkt Mietschulden helfen konnten bzw wollten. So musste ich das ganze Prozedere der Bewilligung oder Ablehnung bei ALG 1 vollführen. Nun kam heraus, dass ich ALG 2 bekommen sollte. Meine Sachbearbeiterin meinte, dass ich erst ab Antragstellung [ich hatte gestern meinen kompletten Antrag usw abgegeben] Geld bekomme, sprich die Mietschulden, die nicht weniger wurden, bleiben meine Sorge. Stimmt das, oder habe ich der Meldung vor einigen Monaten einen Anspruch darauf? Wenn nicht, wäre es sehr nett, wenn ihr mir sagen könntet, was ich stattdessen vom AA einfordern kann.. ein Darlehen oder dergleichen. Vielen Dank für eure Hilfe |
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#2
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Leider gibt es Geld nicht rückwirkend, sondern immer erst ab Antragstellung. Bis dahin aufgelaufene Schulden interessieren nicht, glaube ich. Da müßtest du eine andere Lösung finden, ggf. - wenn es viel ist - Insolvenz oder so.
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#3
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Wenn du ALG2 bekommst dann kannst du ein Darlehen beantragen aber sie übernehmen dir nicht die Mietschulden sondern die müßtest du dann in Raten zurückzahlen.
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#4
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Ach so... vielen Dank :-)
Gut dann werde ich wohl mal das mit dem Darlehen versuchen.. sind das hohe Zinsen? Kenne mich damit leider nicht aus
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