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#1
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hallo,
ich hatte letztes jahr einen wurf mit einer meiner zwei hündinnen. jetzt fordert die ARGE einen einkommensnachweis von mir. nun meine frage: welche ausgaben kann ich denn dem verkaufserlös gegenrechnen? oder interessiert die arge nur das einkommen und sagt das die ausgaben im rahmen einer hobbyzucht vom regelsatz zu bezahlen sind? vielen dank im voraus für eure meinungen dazu |
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#2
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Hallo,
das ist richtig, da du kein angemeldetes Gewerbe hast ist von einer Hobbyzucht die Rede und dementsprechend können keine Ausgaben vom Reinerlös in Abzug gebracht werden. |
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#3
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das heißt obwohl im endeffekt nichts übrig geblieben ist und alles plus minus null aufgegangen ist, bzw. in diesem fall die ausgaben sogar höher waren als die einnahmen durch den verkauf interessiert die ARGE nur der reine verkaufserlös???
mal im klartext: tierarztkosten sind ein hoher anteil an den kosten, das fängt bei der zuchttauglichkeitsuntersuchung inkl. HD röntgen an, dann die progesteron tests zur deckterminbestimmung, jeweils zzgl. fahrtkosten zum tierarzt, impfen, chippen, evtl. mal ne krankheit von einem welpen, dann kommen decktaxe (da geht zumeist der VK erlös für einen welpen bei drauf), die fahrkosten zum decken (in meinem fall 700 km eine tour), hotelkosten weil man nach drei tagen nachdecken muss, futterkosten für die welpen, gebühren für ahnentafeln, HD Auswertungen, Zwingerschutz, Verbandsbeiträge, Kosten für Wurfkiste, Unterscheidungshalsbänder, Näpfe, Spielzeug usw. Die grosse Frage ist jetzt: rechnet die Arge mir diese ganzen Aufwendungen dagegen oder eben halt nicht? ich weiss das ich bei diesem wurf nichts verdient habe, sondern noch draufgezahlt, aber sieht das auch die ARGE so??? Geändert von akita (27.01.2008 um 21:49 Uhr) |
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#4
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Hallo,
wie bereits oben geschrieben, handelt es sich um eine Hobbyzucht dementsprechend kannst du deine Ausgaben nicht geltend machen, da diese lediglich zu deinem eigenen Vergnügen enstanden. Diese hättest du nur geltend machen können, wenn ein Gewerbe angemeldet gewesen wäre mit dem Ziel Gewinn zu machen. Das hättest du dir vorher überlegen müssen, die Arge wird sich höchstens fragen wie du diese Ausgaben von deinem ALG 2 finanzieren konntest. |
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