Hartz IV bei Krankheit? ALG abgelehnt!

  • Hallo,
    wir haben ein riesengroßes Problem! Mein Lebensgefährte und ich haben beide im August unseren Job verloren. Ich bin seit Juli krank und bekomme auch seitdem Krankengeld, das läuft also alles regulär. Mein Lebensgefährte ist erst seit August krank (beide BurnOut) und sein Antrag auf ALG wurde direkt bei der Abgabe abgelehnt, weil er vom Arbeitgeber noch Urlaubsabgeltung für 19 Tage erhalten hat.
    Nun haben wir Anfang September Hartz IV beabtragt und dort steht die Entscheidung noch aus, weil erst noch eine Vermögensprüfung gemacht werden muß. Aber nicht etwa weil da Vermögen ist, da ist außer Schulden nix! Die Prüfung wird wegen unserem PKW gemacht. Wir haben uns vor einem Jahr ein größeres Auto gekauft, haben ja einen sichern Job gehabt und so war die Abzahlung der Raten für uns überhaupt kein Problem. Nun bemängelt die ARGE natürlich den Wert des PKW und wir sollten diesen verkaufen. Das macht doch aber keinen Sinn. Erstens machen wir Miese, weil ja der Verkauf sicher nicht den Restwert der Finanzierung deckt, und dann haben wir noch mehr Schulden und keinen PKW um wieder eine Arbeit aufnehmen zu können. Wir wohnen hier auf dem Land, ohne öffentliche Verkehrsverbindung.
    Außerdem haben wir der netten Kollegin bei der ARGE gesagt, daß wir die Leistungen wirklich nur als Übergangsleistung benötigen, weil wir, sobald wir wieder fit sind (sind derzeit in psychologischer Behandlung beide), auch gleich wieder Arbeit haben.
    Was sollen wir nur tun? Mein Lebensgefährte bekommt nun schon seit August nicht einen Cent gezahlt, weil sich niemand zuständig fühlt. Mit der Krankenkasse hat er inzwischen auch schon Probleme, weil ja das AA nicht angemeldet hat, wegen Leistungsablehnung und Hartz IV noch in der Schwebe ist.
    Was könne wir tun um hier etwas zu bewegen? Unsere Kosten laufen ja weiter und wir wissen nicht mehr, wie wir unsere Miete usw zahlen sollen.
    Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat für uns???
    LG von Manuela und Steffen.

  • Ein PKW darf ja nur den Wert von 7500 Euro haben.Nun weiß ich ja nicht was du unter einem großen Auto verstehst und was dieses an Wert hat.Die ARGE kann aber verlangen das ihr euer Auto verkauft und euch etwas kleineres zulegt und vom Verkaufswert dann erstmal lebt.Ihr solltet auch bedenken das die Leistungen die ihr bekommen würdet nicht gerade hoch sind und wenn ihr das Auto noch abbezahlen müßt bleibt nachher nicht viel übrig zum leben.Ihr solltet aber mit der SB sprechen und verlangen das euer Antrag zumindestens bearbeitet wird damit ihr erstmal etwas Geld für eure Ausgaben habt denn auch der Verkauf des Autos geht ja nicht sofort.Es sollte zumindestens möglich sein das ihr die ALG2 Leistungen auf Darlehensbasis bekommt.

  • Wenn euer Auto finanziert ist, gehört es euch doch im Normalfall gar nicht, das heißt, ihr habt keinen Kfz-Brief, der auf einen von euch beiden ausgestellt wurde. Damit dürften sich alle etwa vorhandenen Fragen und Forderungen der Ämter erledigt haben. Im Übrigen könnt und solltet ihr gegen Behördenwillkür bzw. euch erteilte Bescheide Widerspruch einlegen und dann, wenn darauf keine Reaktion kommt, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.