Hartz IV oder Unterhalt nach Trennungsjahr?

  • Hallo,


    so ist unsere Situation im Moment:
    9 Jahre verheiratet, keine Kinder, Alter Ehefrau 30.
    Trennungsjahr läuft Anfang 2011 ab. Trennungsjahr ist nirgends offiziell beantragt, aber Ehefrau ist seit Anfang 2010 ausgezogen. Sie ist direkt bei ihrem neuen Freund eingezogen, trennt sich aber derzeit gerade wieder von ihm.
    Unsere private Absprache war, dass ich (voll berufstätig) meiner Noch-Ehefrau im Trennungsjahr monatlich 500 Euro überweise. Bis zum Ende des Trennungsjahres soll sie eine eigene Arbeitsstelle gefunden haben (Einnahmen im Moment = 0).
    Zwischenzeitlich hat sie ein paar Wochen gearbeitet, dann aber die Stelle wieder verloren.
    Jetzt fragt sie mich, ob ich sie zusätzlich bei der Wohnungssuche nach Auszug aus Wohnung ihres Freundes finanziell unterstützen würde (Kaution usw.). Und ob sie Hartz IV beantragen dürfte.


    Meine Fragen:
    1. Kann Sie heute schon Hartz IV beantragen? Oder wäre das für mich finanziell evtl. sogar von Nachteil, da ich vielleicht mehr als unsere vereinbarten 500 EURO mtl. zahlen müsste?
    2. Wie sieht es nach Ende des Trennungsjahres aus? Bin ich dann weiterhin verpflichtet zu zahlen oder ist ihr Hartz IV-Antrag dann für mich "gefahrlos"?
    3. Hat die Tatsache, dass sie mit einem festen Partner seit Januar zusammenlebte und zwischenzeitlich auch ein paar Wochen gearbeitet hat einen Einfluss auf meine Unterhaltsverpflichtung? Wie es jetzt aussieht wird sie im Moment des Scheidungsantrages Single und einkommenslos sein.


    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen und ein paar Tipps was für mich das Beste wäre.
    Denn es kann ja nicht sein, dass sie im besten Erwerbsalter Jahre braucht, um auf eigene Beine zu kommen und ich so lange zahlen muss.


    Gruss


    Zahlemann

  • 1. ja, beantragen kann sie es, da ihr aber noch verheiratet seid bzw im Trennungsjahr bist du ihr zum Unterhalt verpflichtet und der Unterhalt wird bei ihr angerechnet, wobei sie dann wahrscheinlich rausfallen wird und mit deinem Unterhalt + Wohngeld leben könnte (alles andere geht vor ALG II)
    2. wenn ihr dann geschieden seid und keine kleinen Kinder habt, müsste es dann eigentlich gefahrlos sein für dich
    3. Nein hat keinen einfluss, da es keine eingetragene lebenspartnerschaft, ehe oder eheähnliche gemeinschaft war


    alle sachen sind ohne gewähr (bin zurzeit nur azubi im fachbereich arbeit und soziales ;-)