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#1
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Hallo Leute bin neu hier...und hab ne frage, ich hoffe ich bin hier richtig und mir kann jemand helfen...
Also folgendes wie ist es wenn man Hart4 empfänger ist, dann hat man ja drei wochen urlaub im jahr...aber was ist wenn ich dann in meinem Urlaub im Ausland bin und am ende krank werde... und die rückreise nicht antretten kann... muss ich mir dann eine krakenmeldung im ausland besorgen... muss ich sie dann mit der post schicken zum Arbeitsamt oder reicht es dann wenn ich wieder gesund bin und zurückkommen und dann abgebe??? Danke im voraus |
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#2
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Hallo!
Erstmal brauchst Du eine Erlaubnis der Arge zur Auslandsreise. Und in der Betreffzeile hast du geschrieben: Zitat:
Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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@ Schrader: Woraus liest du denn, dass der Auslandsurlaub ohne Erlaubnis angetreten wurde???
@ Andreas: Ich würde, wenn irgend möglich, den Krankenschein schon vor Ablauf des Urlaubs an die ARGE faxen oder als E-Mailanhang schicken. Sollte das nicht möglich sein, solltest du deinen SB auf jeden Fall vor Urlaubsende anrufen und ihm mitteilen, was passiert ist. Dann bist du deiner Mitteilungspflicht nachgekommen. Da die verspätete Rückreise ohne Verschulden eintritt, dürftest du dann eigentlich keine Sanktion zu erwarten haben. (meine Meinung) Liebe Grüße und gute Besserung, Jana |
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