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Hartz4 alleinerziehend mit Freund zusammenziehen

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  #1  
Alt 15.04.2009, 14:47
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Standard Hartz4 alleinerziehend mit Freund zusammenziehen

hallo, bin neu hier.meine frege ist diese:
ich bin alleinerziehend 4 kids und beziehe hartz4.
mein freund mit dem ich zusammenziehen möchte hat keine einkünfte.
kein alg nichts.muss ich bei zusammenzug einen neuen antrag stellen oder er??
oder wie muss ich vorgehen damit er auch ins hartz4 reingenommen wir?
wäre dankbar für jede antwort.
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  #2  
Alt 15.04.2009, 14:51
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Warum hat dein Freund keine Einkünfte bzw. von was lebt er?Wenn ihr zusammenzieht dann seid ihr eine BG und er müßte dann eigentlich auch Leistungen bekommen.Dafür brauchst du eigentlich nur eine Veränderungsmitteilung ans Amt schicken.
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  #3  
Alt 15.04.2009, 14:53
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Warum hat dein Freund keine Einkünfte bzw. von was lebt er?Wenn ihr zusammenzieht dann seid ihr eine BG und er müßte dann eigentlich auch Leistungen bekommen.Dafür brauchst du eigentlich nur eine Veränderungsmitteilung ans Amt schicken.
wohnt noch bei seinen eltern ist 25 geworden.also muss er keinen antrag stellen??
nur arbeitslos melden und ich eine änderungsmitteilung schicken??
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  #4  
Alt 15.04.2009, 16:03
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Da er 25 ist kann er einen eigenen Antrag auf ALg2 stellen und er wird da auch Leistungen bekommen denn die Eltern müssen ihn nicht mehr unterstützen.Dies sollten sie aber schriftlich erklären solange er noch zu Hause wohnt sonst geht das Amt davon aus das er weiterhin von den Eltern unterhalten wird.Wenn er jetzt zu dir zieht müßtet ihr einen Antrag stellen wenn er bisher keinerlei Leistungen bekommen hat und könntet es so machen das er zwar zu dir zieht ihr aber dem Amt gegenüber erklärt das ihr noch nicht füreinander einsteht und sozusagen erstmal probieren wollt zusammen zu leben.Dann werdet ihr nicht gleich als BG gerechnet sondern erst nach einem Jahr und ihr hättet jeder für sich das ALG2 und die Miete jeweils anteilmäßig.
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  #5  
Alt 15.04.2009, 16:21
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Hallo,

in der Regel wertet die Arge eine Wohnsituation in der Kinder versorgt werden, sofort und nicht erst nach Ablauf eines Jahres als BG.
Ebenfalls wird sobald dein Freund zu dir zieht der Mehrbedarf für Alleinerziehende gestrichen.
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  #6  
Alt 15.04.2009, 16:46
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Hallo,

in der Regel wertet die Arge eine Wohnsituation in der Kinder versorgt werden, sofort und nicht erst nach Ablauf eines Jahres als BG.
Ebenfalls wird sobald dein Freund zu dir zieht der Mehrbedarf für Alleinerziehende gestrichen.
hallo ja dass ist mir klar.finde ich auch ok.denn er bringt sich in die beziehung und erziehung ein
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  #7  
Alt 15.04.2009, 20:02
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Beiträge: 707
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Hallo,

schließe mich Salle an.
Du kannst ruhig weiter Antragstellerin bleiben, deinen Freund führst du dann als 2. BG-Mitglied auf.
Also neuen Antrag stellen und alles, was deinen Freund betrifft, beilegen.
In der Regel wird dann das ganze Geld auf dein Konto überwiesen, ihr könnt aber angeben, dass ihr das getrennt haben wollt.

LG, Jalale.
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