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Hausmann oder Hausfrau

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  #1  
Alt 01.09.2010, 00:38
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 34
Blinzeln Hausmann oder Hausfrau

Hi und guten Abend ihr Lieben,

ich habe eine Frage die sich auf die Bedarfsgemeinschaft bezieht.
Und zwar habe ich mit meiner Frau das zweite Kind bekommen und
wie ja jeder weiss ist man nur berechtigt Leistungen nach dem SGB 2 zu beziehen wenn man in der Lage ist täglich ... Stunden (wieviel sind es eigentlich) zu arbeiten.

Nun unser kleinstes ist jetzt erst ein paar Wochen alt und wir haben uns entschieden dass ich (der Mann) zu hause bleibe, die Kinder erziehe und den Haushalt schmeisse und meine Frau arbeiten geht.
Es hat u.a. auch folgenden Hintergrund:
Meine Frau hat eine abgeschlossene Berufsausbilden und ich nicht, also würden wir uns generell auf diesen Rollentausch einigen.
Meine Frage lautet im einzelnen:
Wird es von der ARGE akzeptiert wenn ich zu hause bin und Hausmann sozusagen und meine Frau "herangezogen" wird?
D.h. -----> ich bleibe von der Heranziehung verschont wegen Kinderbetreuun. Natürlich sofern die Kids keine KiTa besuchen.

Ich bedanke schon im Voraus für eure Antworten Tipps und Mühen.

Vielen Dank
liebe Grüße und schönen Abend!
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  #2  
Alt 01.09.2010, 20:34
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 34
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hmm schade weiss wohl niemand was drüber.
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  #3  
Alt 01.09.2010, 21:22
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Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 55
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Zitat:
Zitat von woodi Beitrag anzeigen
[...] wie ja jeder weiss ist man nur berechtigt Leistungen nach dem SGB 2 zu beziehen wenn man in der Lage ist täglich ... Stunden (wieviel sind es eigentlich) [...]
Zitat:
§ 8 SGB II - Erwerbsfähigkeit
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. [...]
Grundsätzlich seit ihr ja in der Lage.

Ihr könntet ggf. auch Elterngeld zusätzlich beantragen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld

Zitat:
Anliegen:
Kann bei der Geburt eines weiteren Kindes der bisherige Alleinverdiener der BG Elternzeit nehmen, obwohl der/die Ehepartner/in bisher die Kinderbetreuung übernommen hat und dadurch nicht erwerbstätig war?

Antwort:
Ja. die Eltern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Elternzeit nimmt. Anders als nach dem alten BErzG (WDB-Eintrag 10005 zu § 10), kann auch der Alleinverdiener nicht auf die Fortführung seiner Erwerbstätigkeit verwiesen werden.

Sollten aber durch die Inanspruchnahme der Elternzeit beide Partner "arbeitslos" (nicht im Sinne Alg I) werden, so muss ein Partner bestimmt werden, der die Kinderbetreuung übernimmt. Nur dieser kann sich auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II berufen. Der andere Partner muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Partnermonate.
Die Frage der Zumutbarkeit ist damit an die Sicherstellung der Betreuung der Kinder gebunden, und nicht an die Frage, wer Elterngeld bezieht bzw. Elternzeit in Anspruch nimmt. Die Beschäftigungsmöglichkeit des Elterngeld beziehenden Partners verbleibt - auch bei einem anderen Arbeitgeber.

Entscheiden sich beide Partner dafür, gleichzeitig Elterngeld zu beziehen und werden sie dadurch hilfebedürftig bzw. erweitern ihre Hilfebedürftigkeit, ist auch hier zu klären, welcher der beiden Partner die Kinderbetreuung übernimmt und welcher für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung steht.
aus der WDB - http://wdbfi.sgb-2.de/

Zitat:
§ 10 SGB II - Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
[...]
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird [...]

Geändert von rst127 (01.09.2010 um 21:25 Uhr)
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  #4  
Alt 02.09.2010, 13:37
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 34
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vielen dank dass hilft weiter. das den eltern die entscheidung freisteht hab ich einfach nicht gefunden.
herzlichen dank für deine arbeit.
liebe grüße
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  #5  
Alt 02.09.2010, 21:29
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Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 55
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Gern
LG
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