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#1
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Hi und guten Abend ihr Lieben,
ich habe eine Frage die sich auf die Bedarfsgemeinschaft bezieht. Und zwar habe ich mit meiner Frau das zweite Kind bekommen und wie ja jeder weiss ist man nur berechtigt Leistungen nach dem SGB 2 zu beziehen wenn man in der Lage ist täglich ... Stunden (wieviel sind es eigentlich) zu arbeiten. Nun unser kleinstes ist jetzt erst ein paar Wochen alt und wir haben uns entschieden dass ich (der Mann) zu hause bleibe, die Kinder erziehe und den Haushalt schmeisse und meine Frau arbeiten geht. Es hat u.a. auch folgenden Hintergrund: Meine Frau hat eine abgeschlossene Berufsausbilden und ich nicht, also würden wir uns generell auf diesen Rollentausch einigen. Meine Frage lautet im einzelnen: Wird es von der ARGE akzeptiert wenn ich zu hause bin und Hausmann sozusagen und meine Frau "herangezogen" wird? D.h. -----> ich bleibe von der Heranziehung verschont wegen Kinderbetreuun. Natürlich sofern die Kids keine KiTa besuchen. Ich bedanke schon im Voraus für eure Antworten Tipps und Mühen. Vielen Dank liebe Grüße und schönen Abend! |
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#2
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hmm schade weiss wohl niemand was drüber.
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#3
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Zitat:
Zitat:
Ihr könntet ggf. auch Elterngeld zusätzlich beantragen. http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld Zitat:
Zitat:
Geändert von rst127 (01.09.2010 um 21:25 Uhr) |
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#4
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vielen dank dass hilft weiter. das den eltern die entscheidung freisteht hab ich einfach nicht gefunden.
herzlichen dank für deine arbeit. liebe grüße |
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#5
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Gern
![]() LG |
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