Beiträge von woodi

    Hallo liebe Leute,


    Ich habe folgendes Problem und niemand kann mir weiter helfen bzw. genauere Angaben machen.
    Ich bin 21 und wohne bei meinen Eltern, mein Vater bekommen Rente und meine Mutter arbeitet in einem 400€
    Job.
    Ich habe meine Schule fertig gemacht und habe eine Ausbildung gemacht.
    Aus gesundheitlichen Gründen die auch die auch alle diagnostiziert sind, kann ich in meinem erlernten Beruf nicht anknüpfen.
    schon seit längerer Zeit lebe ich von eigentlich nichts.
    meine Eltern geben mir ein kleines Taschengeld von meinem Kindergeld.


    Ich weiss echt nicht weiter, war schon paar mal auf der ARGE und die sagen mir dass ich kein ALGll beantragen kann weil ich u25 bin und man könnte mir nur ALGll gewähren wenn meine Eltern einen Antrag stellen als komplette Bedarfsgemeinschaft.
    Meine Eltern wollen aber von der ARGE nichts mehr zu tun haben.
    meine Frage jetzt, kann ich nicht alleine ALGll beantragen und es auch erhalten??
    im Mai fängt meine Umschulung in einem Umschulungswerk an und ich bin ja auch dann weiterhin berechtigt ALGll zu erhalten normal.
    Wohnsitz belibt in der Zeit auch weiter bei meinen Eltern gemeldet.
    im Werk direkt kann ich mich nicht anmelden!


    Vielleicht weiss jemand weiter.


    grundsätzliche Frage:
    kann ich u25 bei der ARGE ALGll beantragen obwohl meine Eltern da nix mit zu tun haben.


    Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.

    Sollte ich in den Überprüfungsantrag bei Brgeündung gleich mit einbauen dass ich der Meinung bin, dass die Anrechnung gegen den Gleichheitsgrundsatzes aus Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt?


    Danke für die Antwort.

    Hallo Gawain,


    erst mal vielen herzlichen Dank für deine Hilfe, solche Menschen braucht die Welt einfach viel mehr.
    Ich habe im Dezmeber einen Antrag gestellt dass, das Elterneld sofort und komplett ausgezahlt wird.
    Es wurde aber damals abgelehnt, mit der Begründung, dass die Sofortauszahlung nur die jenigen betroffen hat, die sich dad Geld halbiert haben auszahlen lassen, d.h. nur den halben Eltergeldbetrag.
    Solltest du was anderes wissen, wäre icn dankbar über jede Nachricht, denn falls es doch anders war könnte ich evtl. da noch mal was machen.


    vielen Dank und liebe Grüße

    woodi


    Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und Du Dir etwas davon versprichst, dann schreibe Folgendes an das Jobcenter:


    Überprüfungsantrag
    Unter Berufung auf § 44 SGB X stelle ich hiermit hinsichtlich Ihres Ablehnungsbescheides vom_____ Überprüfungsantrag. Begründung: .....





    hallo Gawain,
    hast du vielleicht schon Erfahrung mit so einem Überprüfungsantrag?
    Ich bin mir über die Begründung nicht so sehr im Klaren.
    Wärst du so nett, falls du es auch weisst,
    wie man diese Sache begründen könnte und würdest es in kurzen Worten schreiben?
    Entschuldigung für den Anspruch.


    ich bedanke mich im Voraus für deine Hilfe.
    liebe grüße

    Gawain


    ich bedanke mich sehr.
    Ich wusste erst garnicht dass es zugelassen ist einen Bescheid anzufechten, in dem die Frist abgelaufen ist.
    Ich bin noch nicht sicher ob ich das mache, mal sehen, denn beim Kreisrechtsausschuss wird es sowieso nicht anders gewertet wie im jetzigen Bescheid.


    dankeschön und liebe Grüße

    vor allem,
    sollten alle h4empfänger keine kinder bekommen.
    weil sie ja keine kinder ernähren können.
    und die die arbeiten bitte auch nicht mehr, denn die können es sich ja nicht leisten.
    merkste was?
    und jetzt wie soll es weiter gehn?

    Das sehe ganz genau so.
    Ich nehme an dass jetzt kommt
    <ich eine Tante an der Ostsee und deswegen spare ich die Unterkunft>


    aber es ist immer das gleiche die, die arbeiten sagen ich will ja und ich koennte es mir nie anders vorstellen.
    Und die, die Hartz 4 bekommen sind die, die zu viel Zeit haben um zu faulenzen und Kinder zu machen uuuuund sind ja sooo reich.
    Aber komisch nur wenn die arbeitenden ja so zu frieden sind damit dass sie arbeiten und es garnicht anders wollen, dann frag ich mich wieso das Geschelle und der Neid ( sogar auf abrbeitslose) ((weil sie nix arbeiten)) so gross ist.
    Es muesste sich in diesem Land einfach jeder einfach nur mal nuuur um die Haelfte an seiner eigenen nase nehmen. Da haette sowieso jeder genug zu tun.


    Es stimmt dass man zu wenig verdient aber das ist ja bei Gott nicht die Schuld der Hartzler.
    und mit Sicherheit ist auch eine große Zahl dabei die nicht arbeiten wollen und deswegen Kinder bekommen.
    Ist doch Wurst, so stirbt unser Land nicht aus und jeder der Kinder hat und mehrwie etwa 2 oder 3 der wird mir zustimmen, dass es mehr Arbeit macht und Nerven kostet als einfach nur auf die Arbeit gehn.
    Und wenn ich dass Gerede höre dass die Kinder der Hartz 4 Empfänger zu fast 100 % auch Hartzler werden, da geht mir die Hutschnur durch, das ist eine super gute Masche und ne krasse Hetzkampagne des Staates gegen das Volk.
    ist doch super die arbeitenden muss man sich halten und auf die noch schwächeren hezten,
    dann beschweren sie sich nicht dass sie zu wenig verdienen, ddenn Shuld sind ja nur die Hartz 4 ler.
    Ja ihr lieben so ist das.


    und noch was, geheult hat hier niemand, es ging lediglich darum ob es im entferntesten ne Möglichkeit gibt, die 300 Euro die früher mal Erziehungsgeld ( zwei Jahre lang 600 €) ((sogar für ehemalige Sozialhilfeempfänger))
    doch noch zu bekommen.


    sieht euch mal die Summen an die schon wieder für Rettungsschirme und Humanitäre Hilfe rausgeschmissen werden
    Aber es ist einfacher an den schwächsten der Gesellschaft rumzuziehen, errinnert euch doch mal dass ist schon im Kindergarten so gewesen und in der Gundschule.
    Das ist alles eine psychologisch hochwertige krasse Hetzkampagne vom Staat.
    Und auf so ein weit fortgeschrittener Schrott wie in dem Land gibt es wirklich nur in diesem Land.



    ich wünsche euch allen einen schönen sonnigen Tag



    PS
    es wird mir auf meine eigentlich Frage auch niemand eine Antwort geben, denn der Neid dass ein Harzt 4 Empfänger doch och das Glück hätte ist zu groß.
    obwohl jeder sein Weg wählen kann.
    Das wird sich in dem Land nie ändern

    Hi, ok danke hab's verstanden.
    Wie wird denn so ein ueberpruefungsantreag begründet und formuliert?
    Ich wuerde es echt ganz gerne mal versuchen, denn sollte entschieden werden zu Gunsten von uns, dann könnten wir unser finanzielles Loch welches ohnehin für unser kleines entstanden ist wieder stopfen.


    Ich bedanke mich sehr für deine Hilfe und entschuldige mich für die Unwissenheit


    Danke und liebe gruesse

    Und warum sagt der vorsitzende des DGB dass man Widerspruch einlegen soll?
    Ausserdem hat dein Bericht meine Frage nicht beantwortet, aber trotzdem danke.
    Ich würde gerne wissen ob und wie man einen Widerspruch begründet wenn der besagte Bescheid schon älter als vier Wochen ist.


    Danke vielleicht klappt's ja jetzt.


    Gruß

    Hallo Leute


    Ich habe in den Neuigkeiten gelesen dass an auf Rat hin des DGB nen Widerspruch auf die Bescheide einlegen soll in denen das Elterngeld angerechnet wird.
    Jetzt ist meine Frage


    Wenn ja schon mehr als vier Wochen vergangen sind, wie kann ich da dann noch einen Widerspruch einlegen und vor allem wie soll ich den begründen.
    Da steht zwar es gibt ein Musterschreiben aber ich finde da nix.


    Bei mir erging der Bescheid schon im Dezember für Januar bis Ende Juni
    Also jetzt ist März
    Kann ich da einfach noch ein Widerspruch einlegen.
    Bitte um Hilfe,
    Ich möchte versuchen ob wir das Geld evtl. doch noch für unser kleines bekommen.
    Haben eine. Kredit bei einer bekannten für ein Kinderzimmer bekommen, dass waer ja echt super wewnn wir das Geld jetzt doch bekommen könnten.
    Denn es ist jetzt sau knapp finanziell denn als wir das Zimmer gekauft haben, war noch nicht klar dass das Geld angerechnet wird.



    Vielen herzlichen dank im voraus für eure Hilfe und eure mühe



    Liebe gruesse

    Ja die legen die Regelsätze fest ob die Höhe der Leistungen aber Verfassungswidgrig ist, so wie es ja offensichtlich war müssen sie neu berechnet werden.
    Nun 5 Euro müssen ja nicht zwangsläufig heissen, dass dieser Regelsatz jetzt nicht mehr Verfassungswidrig ist.
    Das meinte ich damit.
    Es ist nun mal eben so, dass man die gerichtliche Laufbahn einhalten muss.
    Kreis Rechtsausschuss - Sozialgericht usw.

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort,
    hätte es was gebracht wennman Widerspruch eingelegt hätte.
    Denn das Solzielgericht hätte ja auch einer anderen Meinug sein können, etwa eine Erhöhung von 14 Euro pro Regelsatz.
    Die 5 Euro ist ja nur das Resultat unserer Obersten.
    Ob dies aber auch im Sinne des Bundesverfassungsgericht rechtens ist, müsste doch auch entschieden werden.
    Im Bezug auf die 5 Euro denke ich das eine Entscheidung ggf. beim Sozialgericht sich so lange hinziehen würde wie ohnehin ja schon die jetztige Debatte über das Thema.


    Ich bedanke mich fürs interesse und die Antwort!
    schöne Grüße

    Hi Leute!
    Mal ne Farge.
    Es ist ja mittlierweile schon allbekannt dass die Regelsätze zum Jahresanfang um min. 5 Euro angehoben werden sollten.
    Nun ist ja ne Einugung nicht so sehr in Sicht, die tun das ja taktisch in die KLänge ziehen.
    Da ich meinen Weiterbewilligungsbescheid schon Ende November 2011 bekam, habe ich leider versäumt einen Widerspruch in Bezug auf die Erhöhung die nicht mit einbrechnet wurde einzulegen.
    Meine Frage ist, da ja vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde das die Regelsätze verfassungswidrig sind, wären die Kommunen verpflichtet die RS bis spätestens 1.1.2011 anzupassen und dies nicht geschah.
    Kann ich in irgend einer Form einen Antrag stellen in dem hervor geht dass ich eine sofortige Regelsatzanpassung wünsche?


    Dankeschön im Voraus für Mühen.


    Liebe grüße

    Hiho,


    Nun ja es ist so,
    ob mein Vermögen sich nun in Barem oder in Gegenständen darstellt,
    150 € pro Lebensjehr darf ein Hart 4 Empfänger besitzen soviel ich weiss, (verbesser mich jemand wenn ich nimmer aufm neuesten Stand bin).
    Wenn ich diese Dinge die ich Besitze wie ein bspw. ein Fahrrad im Wert von 1700 € und weitere Sachen wie PC usw.
    verkaufe, dann zählt der Erlös dieser Wertgegenstände als mein persönliches Vermögen und das darf jeder Hartz´ler haben.
    Und wenn ich mir nun ein Auto davon kaufe bleibt mir überlassen.
    Denn es ist einem Hartz 4 Empfänger ja nicht zuzumuten sein FreiVermögen zu verleben!!!
    Währe dies nicht eine Begründung?
    Außerdem steigert ein Auto ja auch die JobChange!


    Danke für euer Interesse an diesem Thema!
    Ich werde euch auf jedem Fall auf dem laufenden halten und falls es beim Kreisrechtsausschuss gegen mich ausgeht werde ich Klage erinreichen und in der zweiten Instanz, wenn es soweit kommt mit einem Anwalt Kämpfen, es sollte endlich mal ein Urteil über den Schrott geben.


    Viele liebe Grüße
    Woodi

    Hallo liebe Leute!
    Meine Frage bezihet sich auf Verkäufe die bei eBay stattgefunden haben.
    Und zwar habe ich letzten Monat insg. ungefär 1400 Euro bei Ebay Private Sachen über Privat Account verkauft.
    kurz zuvor habe ich ein Kredit bei der Bank aufgenommen von 2400 Euro.
    D.h. ich wollte mein Kredit den ich für den Autokauf aufgenommen wieder ausgleichen mit durch den Verkauf bei eBay mit privaten Gingen die ich nciht mehr benötige.
    Jetzt meine alles entscheidende Frage,
    werden die erziehlten Beträge bei eBay als Einkommen angerechnet?
    Ich habe auch schon gehört dass der Vermögenfreibertag auch hier zählt, denn wenn ich Dinge verkaufe dann hab icgh die ja erstens ja mal von meinem eigenen Geld gekauft und ausserdem ist es ja nur umgesetztes Vermögen.


    Was ist denn richtig kennt sich jemand aus???
    Oder gibts gar ein Aktenzeichen.


    Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe


    viele liebe Grüße
    woodi