Alg 2 und Eltergeld

  • Hallo woodi!


    Der Überprüfungsantrag erfolgt formlos...


    Überprüfungsantrag
    Hiermit beantrage ich gem. § 44 SGB X die Überprüfung meiner Leistungsbescheide für die Zeitspanne vom 1.1.2011 bis dato.
    Begründung: In diesen Leistungsbescheiden wurde mir das Elterngeld zu Unrecht als Einkommen angerechnet. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte um Überprüfung und Erstattung der einbehaltenen Beträge oder aber um Benennung des Gesetzestextes, aus welchem diese Handhabung zweifelsfrei als richtig zu erkennen ist.


    Meiner Meinung nach wirst Du damit keinen Erfolg haben, da das Elterngeld seit dem 1. Januar auf die Sozialleistungen voll angerechnet wird.
    Ich habe allerdings von Fällen gehört, in welchen sich Leistungsempfänger in 2010 das Elterngeld für die Restlaufzeit an einem Stück haben auszahlen lassen, ohne das dieses angerechnet wurde. Dieses soll jedoch seit Jahresfrist 2010 nicht mehr möglich sein. Vielleicht begründet sich ja darauf Deine Meinung, es wäre auch fortan anrechnungsfrei.


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain,


    erst mal vielen herzlichen Dank für deine Hilfe, solche Menschen braucht die Welt einfach viel mehr.
    Ich habe im Dezmeber einen Antrag gestellt dass, das Elterneld sofort und komplett ausgezahlt wird.
    Es wurde aber damals abgelehnt, mit der Begründung, dass die Sofortauszahlung nur die jenigen betroffen hat, die sich dad Geld halbiert haben auszahlen lassen, d.h. nur den halben Eltergeldbetrag.
    Solltest du was anderes wissen, wäre icn dankbar über jede Nachricht, denn falls es doch anders war könnte ich evtl. da noch mal was machen.


    vielen Dank und liebe Grüße

  • Sollte ich in den Überprüfungsantrag bei Brgeündung gleich mit einbauen dass ich der Meinung bin, dass die Anrechnung gegen den Gleichheitsgrundsatzes aus Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt?


    Danke für die Antwort.