|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
leider brauche ich dringend Hilfe. Ich blick in dieser ganzen Lage nicht mehr durch. Ich bin 24 arbeite vollzeit und hab so 1400 euro raus. Ich lebe allein in einem kleinem Haus, was ich vor kurzem erworben habe. Mir geht es eigentlich sehr gut, aber sparen kann ich auch nichts (Auto, Rate, etc...) Nun habe ich eine Freundin, sie ist 18, hat 150 Halbweisenrente + Kindergeld, und geht in die Abendschule, (Vollzeit) Sie wohnt bei Ihrer Mutter (2 1/2 Zimmer 50qm). Zudem hat Sie durch zu viel online shoppen etwa 1700 Euro schulden, die wir am abstottern sind....shit happens ![]() Nun bekamen wir die Nachricht, dass Sie schwanger ist. Im August ist es soweit. Eigentlich haben wir keine so feste Beziehung, aber ich würde Sie und unser Kind auch bei mir aufnehmen. Was stehen uns für Leistungen zu, denn ihre Mutter ist schon lange krank und lebt auch nur von 650 euro Krankengeld. Darf ich als leiblicher Vater einen Mietvertrag (WG) mit ihr gründen und Sie bekommt das bezahlt??? Natürlich würde ich für das Kind aufkommen so gut ich kann, aber mit den steigenden Nebenkosten und lebenshaltungskosten für einen 3 Personen Haushalt kann ich das nicht alles schaffen. Kann uns/ ihr das Jugendamt dabei helfen, wo ist die erste Anlaufstation? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Ne, einen Mietvertrag mit deiner Flamme gründen und dann Geld vom Staat kassieren, geht natürlich überhaupt nicht. Ist dir eigentlich bewusst, dass du deiner Freundin und deinem Kind gegenüer unterhaltspflichtig bist?
Evtl. könnt ihr noch Wohngeld beantragen. Im Übrigen wusste ich nicht, dass eine Abendschule "Vollzeit" gemacht wird. Wenn man die Abendschule besucht, kann man immer noch nebenbei einen Job machen. Bis August ist es noch lange hin. Deine Freundin soll sich einen 400 Eurojob suchen und sehen, dass sie ihre Schulden bezahlt bekommt. Im Übrigen zählen Schulden auch nicht, um vom Staat Geld zu bekommen. Es kann ja nicht sein, dass die Allgemeinheit für die Schulden von deiner Freundin aufkommen soll. Die muss sie schon selbst bezahlen. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
keine leistungen, da mit 1400 netto, halbweisenrente und dann 2 mal kindergeld gut 2000 € zur verfügung stehen, für drei personen. nun wollen wir mal die kirche im dorf lassen. wir sind ein sozialstaat, aber kein sozialparadies.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
Wenn deine Freundin bei ihrer Mutter wohnen bleibt, dann wirst du Unterhalt zahlen müssen. Das müssten 225,00 Euro/Monat sein.
Ich glaube, wenn sie bei dir wohnen würde, dann würde die Wohnmöglichkeit als "Naturalunterhalt" zählen. Und du müsstest dann den Unterhalt nicht zahlen. Da ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, glaube ich nicht, dass ihr Mietanteil bezahlt würde. Aber so knapp ist es doch gar nicht bei euch. Bedenke, dass ihr 12 - 14 Monate mind. 300 Euro Elterngeld bekommen werdet. Ausserdem gibt es ja dann auch noch 184 Euro Kindergeld dazu. Das müsste doch reichen. Ihr müsstet vielleicht noch klären, wie sie krankenversichert wäre, wenn sie bei dir wohnen würde. |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Wenn ihr zusammen wohnt, könnt ihr ALG II aufstockend beantragen. Ob was bei rauskommt weiß ich nicht. Probieren kann man es natürlich. Dafür tät ich mich dann auch nicht schämen. Kommt was rum is gut - kommt nix rum is auch ok.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| obdachlosigkeit Hilfe Hilfe dringen gesucht | sesam7 | Wohnung und Miete | 3 | 11.01.2012 19:04 |
| Erklärung dieser Bescheinigung | litschi | Kindesunterhalt | 6 | 17.06.2010 11:20 |
| Ist dieser EEJ zusätzlich? | Frischi | Ein Euro Job | 1 | 02.07.2009 00:03 |
| Hilfe! Hilfe! Mietkürzungen wegen alter Schulden | schanti | Anspruch und Leistungen | 8 | 19.12.2008 08:58 |
| Unterhalt trotz neuer Ehe und Kind in dieser Ehe? | jandor80 | Kindesunterhalt | 0 | 05.11.2008 15:57 |