Beiträge von minkathe

    Wenn dein Freund dir in den letzten Monaten das Geld in bar gegeben hat, und du das dem Amt gegenüber so bestätigst, dann ist doch wohl alles in Ordnung...!


    Hüte dich davor, Unterhaltsvorschuss voreilig zu beantragen. Denn man weiss nie, wann man den noch brauchen muss...! Denn: Unterhaltsvorschuss gibt es nur 6 Jahre lang!
    Und wenn dein Freund z. Zt. noch flüssig und willig ist, dann heisst das nicht, dass das in einigen Jahren auch noch so sein wird...!
    Und wenn die Kinder klein sind, dann kann man auch mal gut einige Zeit mit wenig Unterhalt auskommen. Wenn sie erst mal in die Schule gehen und älter werden, dann steigen die Ausgaben und dann kann Unterhaltsvorschuss sehr, sehr notwendig werden.


    Ich verstehe aber auch nicht, warum du keinen Mehrbedarf wegen alleinerziehend bekommst. Wenn du doch alleine wohnst mit dem Kind, dann entsteht dir doch ein Mehrbedarf... Erkundige dich doch mal, wofür der Mehrbedarf genau gedacht ist.

    Wenn deine Freundin bei ihrer Mutter wohnen bleibt, dann wirst du Unterhalt zahlen müssen. Das müssten 225,00 Euro/Monat sein.


    Ich glaube, wenn sie bei dir wohnen würde, dann würde die Wohnmöglichkeit als "Naturalunterhalt" zählen. Und du müsstest dann den Unterhalt nicht zahlen.


    Da ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, glaube ich nicht, dass ihr Mietanteil bezahlt würde.


    Aber so knapp ist es doch gar nicht bei euch. Bedenke, dass ihr 12 - 14 Monate mind. 300 Euro Elterngeld bekommen werdet. Ausserdem gibt es ja dann auch noch 184 Euro Kindergeld dazu.


    Das müsste doch reichen.


    Ihr müsstet vielleicht noch klären, wie sie krankenversichert wäre, wenn sie bei dir wohnen würde.

    Ich habe mir gerade mal die Nutzungsbedingungen durchgelesen.


    SunDay, es gibt durchaus Möglichkeiten, dich zu wehren. Und an deiner Stelle würde ich es auch tun. Und zwar nicht mehr durch direkte Ansprache hier im Forum. Denn das hast du bereits versucht. Bitte melde die unverschämten Kommentare. Damit dieses Forum in Zukunft besser wird.


    Und ich finde es unerheblich, ob das Forum Anonym ist oder nicht.


    Es geht darum, dass jeder jede Frage stellen können muss.


    Wenn man damit rechnet muss, verhöhnt zu werden, dann ist das hier kein freier Raum mehr.

    Also..., ich fand es auch irritierend, dass meine Sachbearbeiterin eine Kopie des Mutterpasses haben wollte. Aus dem gleichen Grund wie "SunDay". Habe dann dort angerufen und ausdrücklich gesagt, dass mein Name nur auf der Titelseite stände und gefragt wovon sie genau eine Kopie haben wolle... Zumal alle Eintragungen von meinem Gynäkologen handschriftlich und ohne Stempel gemacht wurden. Den Mutterpass kann man sich wirklich selber machen, wenn man will.


    Ich glaube "SunDay" will einfach nur den Sinn dieser Aktion verstehen. Ausserdem ist es ja auch ärgerlich wenn man Unterlagen einreicht und erst dann erfährt, dass eine Kopie falsch erstellt wurde.


    Aber was einige von euch daraus machen, finde ich frech.


    Darf hier eigentlich jeder alles schreiben was er will? Und jeder jeden beleidigen? Es gibt doch sicherlich Forum-Regeln?


    Ich bin zwar erst seit einigen Tagen Mitglied, aber mir sind auch schon einige "Kommentatoren" aufgefallen, die anscheinend tatsächlich nur "Stunk" machen wollen. Und wohl auch eine Menge Zeit haben...

    In einer ähnlichen Situation ist mir mal vom Jobcenter ein Lebensmittelpaket angeboten worden. Damit ist dann ja zumindest die Verpflegung gesichert.
    Und mit dem Vermieter und den Stadtwerken kann man doch sprechen und die Situation erklären...


    Daß mit dem Termin am 29.02. kann ich nicht nachvollziehen. Warum solltest du so lange warten? Oder ist das etwa der Termin am dem die Unterlagen spätestens abgegeben werden müssen? Ich würde die Unterlagen gleich morgen dort hinbringen und darauf drängen, dass bitte schnell bearbeitet wird...

    1. Am Ende des Bewilligungszeitraumes ist eine "Anlage EKS" auszufüllen. In der sind Angaben über Ein- und Ausgaben aus selbständiger Tätigkeit zu machen.
    Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist eine vorläufige "Anlage EKS" auszufüllen. In der soll das zu erwartende Einkommen eingeschätzt werden. Dementsprechend werden dann die Leistungen berechnet.
    TIP: Schätze das Einkommen nicht zu hoch ein, denn dann bekommst du entsprechend weniger Leistungen und bekommst Probleme mit der Liqudität. Wenn du es aber zu gering einschätzt, dann musst du im Kopf behalten, dass du Leistungen zurückzahlen musst und das Geld auf deinem Konto ansammeln.


    2. Es werden immer 6 Monate (identisch mit dem Bewilligungszeitraum) zusammengefasst. Dabei gilt das Zufluss-Prinzip. D. h. die Einnahmen und Ausgaben werden zu dem Zeitpunkt angerechnet, zu dem sie zu- oder abgeflossen sind.
    TIP: Du solltest immer genau wissen, wie hoch dein Gewinn gerade ist. Denn du kannst mit dem Verzögern oder Hinausschieben von Einnahmen oder Ausgaben deinen Gesamtgewinn pro Bewillungszeitraum steuern. Und damit die Hinzuverdienstgrenze von EUR 100,00 pro Monat optimal ausnutzen.


    3. Größere Anschaffungen sind mit dem Jobcenter abzusprechen. Ob ein Drucker für EUR 120,00 als größere Anschaffung gilt, weiss ich nicht. Eine Betriebsausgabe stellt die Anschaffung des Druckers auf jeden Fall dar. Sofern das Jobcenter diese Anschaffung nachträglich billigt, mindern diese ausgegebenen 120,00 deinen Gewinn.
    TIP: Denke immer daran, dass ein Gewinn höher als EUR 100,00 pro Monat deine Leistungen mindern wird. Also: keine Scheu, das verdiente Geld gleich wieder in den Betrieb zu investieren.


    Jetzt noch etwas: Hast du dem Jobcenter denn mitgeteilt, dass du selbständig tätig bist? Falls nein, dann solltest du das tun...!