Unterhalt nachzahlen?

  • Hallo,
    mein Sohn wird jetzt 1Jahr und ich beziehe Hartz4, der KV geht arbeiten und das Amt hat ihm jetzt geschrieben er soll sich äußern und seine Einkommensverhältnisse darlegen und und und...
    Meine erste Frage ist jetzt, ist das überhaupt rechtens so, denn wir haben bisher den Unterhalt immer so geklärt dass er jeden Monat Windeln, Essen oder sowas für den kleinen holt und keinen festen Betrag zahlt, da wir noch zusammen sind aber nicht zusammen leben. Und als das Kind gekommen ist haben die bei der Unterhaltsvorschusskasse mir gesagt nee das steht ihnen nicht zu wenn sie noch zusammen sind, und mir wurde der auch nie angerechnet auf mein Hartz4 und Mehrbedarf bekomme ich auch nicht da ich ja nicht alleinerziehend bin.
    Was soll ich jetzt machen? Und muss mein Freund jetzt alles nachzahlen an Unterhalt seit der Geburt?
    Nur weil die mir falsche Aussagen damals gemacht haben?
    Danke schonmal im voraus

  • Unterhalt steht dir und deinem Sohn zu. Da Unterhalt vorrangig vor anderen staatlichen Leistungen ist, muss sich dein Freund bzw. du dich dazu äußern, was du an Unterhalt bekommst. Sollte dein Freund zahlungsfähig sein, bekommst du kein oder weniger Hartz IV und dein Kind sollte mit Unterhalt und Kindergeld ganz von Hartz IV weg sein. Wenn dein Freund nicht zahlen kann, musst du Unterhaltsvorschuss bei der Familienkasse beantragen. Ob dein Freund das Geld nachzahlen muss, kann ich dir nicht sagen.

  • Wenn dein Freund dir in den letzten Monaten das Geld in bar gegeben hat, und du das dem Amt gegenüber so bestätigst, dann ist doch wohl alles in Ordnung...!


    Hüte dich davor, Unterhaltsvorschuss voreilig zu beantragen. Denn man weiss nie, wann man den noch brauchen muss...! Denn: Unterhaltsvorschuss gibt es nur 6 Jahre lang!
    Und wenn dein Freund z. Zt. noch flüssig und willig ist, dann heisst das nicht, dass das in einigen Jahren auch noch so sein wird...!
    Und wenn die Kinder klein sind, dann kann man auch mal gut einige Zeit mit wenig Unterhalt auskommen. Wenn sie erst mal in die Schule gehen und älter werden, dann steigen die Ausgaben und dann kann Unterhaltsvorschuss sehr, sehr notwendig werden.


    Ich verstehe aber auch nicht, warum du keinen Mehrbedarf wegen alleinerziehend bekommst. Wenn du doch alleine wohnst mit dem Kind, dann entsteht dir doch ein Mehrbedarf... Erkundige dich doch mal, wofür der Mehrbedarf genau gedacht ist.

  • Hallo Summer,


    Es ist korrekt das der Vater des Kindes egal ob gemeinsame Wohnung oder nicht dem Kind Unterhalt schuldet, diesem hätte er von Geburt an, an dich Überweisen müssen laut Gesetz.


    Weiter ist es Richtig das Du kein Recht hast auf den Unterhalt des Kindes zu verzichten, aber es wurden ja Transfairleistung in Form vom Bar und Sachleistungen bezahlt.


    In Deinem Fall ist die Aussage des Amtes Richtig und Falsch zugleich.


    Der Vater muß erst ab Unterhaltsforderung also ab dem Datum wo er Offizielle zum KU abgefordert wird die Beträge nachzahlen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit.


    Das zahlt jetzt erstmal keinen Mehrbedarf da dies ebenfalls zu den Pflichten des Vaters gehört, erst wenn geklärt ist in wie weit er Zahlungsfähig ist, kann das Amt weitere Zahlungen evtl. Übernehmen.



    Falls das Amt Ärger macht wegen Irgendwelcher Rückzahlungen, wäre Möglichkeit A einen RA zu beauftragen kostet aber.


    Möglichkeit B, wenn ihr euch einig seit, geht das ganze auch ganz einfach, er soll nachzahlen und du gibts es Ihm einfach wieder. So kann man Ra und Ärger mit den Behörden vermeiden. Dies liegt natürlich an euch.
    Wo kein Kläger da kein Richter!!!!!