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Hilfe zum Lebensunterhalt bei Bezug von Witwenrente

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  #1  
Alt 18.02.2009, 12:16
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Standard Hilfe zum Lebensunterhalt bei Bezug von Witwenrente

Sorry habe ,bei diesen ganzen Papierkram null Durchblick.Ich bekomme Witwenrente und für meine 2 Kinder 18 und 16 Jahre Halbweisen rente,nun erklärte man mir das ich bei einem Nettoeinkommen von insgesamt 1134 Euro Anspruch auf Hartz 4 habe. Nun das ist zwar gut zu wissen aber was bekomme ich ,wichtig ist mir eigentlich nur die Miete weil hier für reicht es nämlich immer nur knapp . Was kann ich da bekommen ? Vielen Dank Jenny
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  #2  
Alt 18.02.2009, 12:22
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Du hast ein Einkommen von 1134 Euro + Kindergeld? Das macht dann 1462 Euro....

Dann gehe mal bitte auf ALG2 Rechner und gebe Deine Daten dort ein... So wie es aussieht wirst Du kein Anspruch haben, versuche es doch dann lieber mit Mietbeihilfe

Lieben Gruß
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  #3  
Alt 18.02.2009, 12:28
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nein das Kindergeld ist schon mit eingerechnet,es ist mein komplettes Nettoeinkommen. Jenny
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  #4  
Alt 18.02.2009, 12:32
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Dann nimm Dir den ALg2 Rechner vor und dann wirst Du in etwa sehen, was Dir noch zusteht...

Dann ab zum Amt und nen Antrag holen...

Lieben Gruß, Sabine
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  #5  
Alt 18.02.2009, 15:39
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Warum hast du denn bis jetzt noch kein Wohngeld beantragt?
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  #6  
Alt 18.02.2009, 16:59
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Ich habe vor zwei Jahren Hartz IV beantragt, was mit Fadenscheinigen Begründungen abgelehnt worden ist. Daraufhin hatte ich weder den Mut noch eine Ahnung wie ich mich dagegen wehren kann. Mittlerweile habe ich sogar eine Räumungsklage, weil ich nicht in der Lage bin die Kosten aufzubringen. Man hat meinen Antrag damals von August bis November "bearbeitet". Selbst mein Widerspruch wurde abgelehnt, obwohl die Post fristgerecht bei ihnen im Briefkasten war. Angeblich wäre er erst später dort erschienen.
Gruß Jenny

Geändert von Jennysieghexe (18.02.2009 um 17:10 Uhr)
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  #7  
Alt 18.02.2009, 18:20
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Stelle einen erneuten Antrag und wenn kein Vermögen vorhanden ist, bekommst Du auch Hilfe...

Deine Kids stehen die in Ausbildung? Wenn ja bedenke auch, dass es mit eingerechnet wird und Du dann ganz schnell über den Satz liegen könntest...

Wenn von alledem nichts vorhanden ist, sollte es bewilligt werden, wenn nicht sofort Widerspruch einlegen und dieses mit der Post per Einschreibe/Rückschein absenden und nicht einfach selbst den Widerspruch einwerfen...

Lieben Gruß, Sabine
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  #8  
Alt 18.02.2009, 19:08
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Vielen Dank und Lieben Gruß Jenny
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