Ich blick nicht mehr durch

  • Folgendes :


    Ich zur Zeit noch schwanger 38. Woche, haben vor ca 5 Wochen ein Antrag auf Hartz4 gestellt. Mein Ehemann ist Marokkaner und hat bisher noch nicht in Deutschland gearbeitet.


    Wir wollen uns eine Wohnung nehmen das war eigendlich der Grund warum wir Hartz4 beantragt haben.


    Es wäre die erste Wohnung


    Bis jetzt ist der Antrag noch nicht durchgegangen weil das Papier für das Mutterschaftsgeld gefällt hat, ich hab jetzt vorläufig mal eine Bescheinigung von der Krankenkasse der ersten 6 Wochen herbei geschaft.


    Ich hoffe das reicht erstmal zur weiter Bearbeitung.


    Ich selbst bestizte ein Bausparvertrag von 5000 Euro , war vor dem Mutterschutz fest angestellt aber nur in einen Teilzeitjob von 80 Std Woche habe also ca 650 Euro ausgezahlt bekommen. Mein Mann hat kein eigenes einkommen.


    Nun kommt unser Tochter noch dazu und ich werde 1 Jahr Elternzeit nehmen ohne das ich eine nebenschäftigung habe.


    Wir haben ein Angebot vorliegen über eine arbeit für meinen Mann. Er würde ca 800 Euro im Monat verdienen. Wie wirkt sich das dann auf die Wohnung aus ?


    Wieviel würde den einer Familie zustehen Eltern plus ein Kleinkind wenn mein Mann die 800 Euro plus Kindergeld und Elterngeld beziehen ?


    Vielleicht noch eine Info wir leben in Hessen.


    Wer kann weiter helfen ?


    Müssen wir die komplett bezahlen von den 800 Euro oder bekommen wir trotzdem zuschuss

  • Hallo Honigblatt!


    Ist ja von deiner Beschreibung her etwas unübersichtlich, was ihr da an Einkommen jetzt habt und dann später, wenn dein Mann arbeiten geht.
    Am besten du gibst mal alles in den Hartz4-Rechner ein:


    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html


    Die Wohnung sollte angemessen sein, also für drei Personen sicher nicht mehr als 550 Euro kosten. Da habt ihr ja schon eine Vorgabe der Arge.
    Und die 5000 Euro im Bausparvertrag sind für dich und deinen Ehemann anrechnungsfreies Vermögen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo Schrader


    Ja das ist es in der Tat.


    Die vorgaben von der ARge für die Wohnung beträgt bei uns in Hessen für 3 Personen 72 qm und 600 Euro miete mit allen drum und dran.


    Das dumme , den rechner hab ich schon benutzt, aber er hilft mir ja nicht wirklich weiter, da mein Mann kein Arbeitslosengeld bezieht und auch noch nie in Deutschland gearbeitet hat, also was eingeben ?
    Soweit ich das verstanden habe muss man mindestens 3 Monate gemeldet sein um auch als nicht gearbeitet was zu bekommen, aber wir haben das ja erst vor 5 Wochen machen lassen.


    Unter anderen bin ich ja selbst nicht arbeitslos habe meinen Job nach der Elternzeit wieder, also was da eingeben wenn die Frage auftaucht ? und das tut sie ja

  • Hallo!


    Na einmal gibst du ein, dass dein Mann kein Einkommen hat und dann probierst du es nochmals mit den zu erwartenden 800 Euro Nettolohn.


    Dein Mann wird auch kein Arbeitslosengeld bekommen, weil er ja hier in Deutschland keine Beiträge in die Sozialkassen eingezahlt hat. Das hat mit 3 Monaten nichts zutun.
    Aber wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung hat, egal ob befristet oder unbefristet, dann steht ihm vom ersten Tag an Hartz4-Geld zu.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Da liegt vermutlich auch der Hund begraben, und im weiteren noch eine Frage von mir nämlich die ob Ihr verheiratet seit , Hier wird im Forum nämlich sehr oft von Mann geschrieben und das ist er janun auch einma, aber eben nicht Ehemann. ImNachbarort meiner Stadt musste z.B. ein Türke (hier aufgewachsen) zunächs einmal eine Erklärung unterzeichen das er nach der Ehelichung keinerlei Leistungen nach dem Sozialhilfegesetzt beantragen würde ansonsten wolle man der Ehelichung nicht zustimmen. Bei Dir wurde hier schon des öfteren von Auffenhaltsrecht, Asyl ect. geschrieben, und und und ! Ich finde das immer klasse, nicht das ich eine Ausländerfeindliche Grundhaltung hätte aber bevor man an die Akzeptanz der Deutschen Staatsbürgerschaft denkt wird mal eben ne deutsche Frau geschwängert und dann werden Sozialleistungen eingesackt. Hier gilt wie in Marokko vermutlich auch das auch der Vater des Kindes zum Unterhalt beiträgt. Wenn man Deinene Artikel liest, liest sich das so als sei das schon mal ganz und gar von vorn herein ausgeschlossen, deswegen haben vermutlich auch so viele darauf geantwortet. Du schreibst immer nur das Du der Versorger bist, alles weitere ist scheinbar unmöglich! Und so eine Einstellung geht bicht nur mir gegen den Strich denn in Marroko müsste ein DEUTSCHER EINWANDERER vermutlich schauen wie er klar käme, trotz des großen sozialen Angagements des Königshauses! Ich denke mal das Du auch keine 80 Stundenwoche auf Deiner Arbeit hattest, schon gar nicht in Teilzeit. Also Strukturier das Ganze hier nochmal vernünftig und dann erbarmt sich eventuell doch noch er eine oder andere Dir eine relativ gesicherte Antwort zu geben!


    Gruss

  • Ich möchte hier zu der angemessenen Wohnung nur mal kurz einwerfen, das Säuglinge nicht als dritte Person gewertet werden.
    Zitat von der Hauptseite:

    Zitat

    Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.


    Ihr dürftet dann sowieso erstmal nur ne 60m² Wohnung haben.
    Was den Rest angeht, enthalte ich mich da pfleglich.