Beiträge von Doriel

    Hey hey :)
    Frag doch nochmal eindringlich bei dem Arbeitsamt nach wie es mit einem Dahrlehn aussieht und betone dabei, das du die Informationen vor allem für deinen Vermieter haben möchtest, damit du ihm etwas brauchbares sagen kannst. Schließlich steht deine Wohnsituation auf dem Spiel. Ansonsten versuche deine Kooperation dem Sachbearbeiter zu zeigen und suche nach Stellen, Frage nach, ob es Fortbildungen für dich gibt oder anderes.
    Konntest du denn schon mit deinem Vermieter besprechen, wie ihr die Schulden handhabt?

    Nein nein :) Da vertust du dich ALG II und Hartz4 ist übrigens das gleiche. Du meinst den Unterschied zwischen ALG I und ALG II . ALG I ist das normale Arbeitslosengeld was du von der Arbeitslosenversicherung bekommst, wenn du mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt warst und dann arbeitslos wurdest. ALG II kann man auch bekommen, wenn man noch nicht gearbeitet hat, aber grundsätzlich fähig dazu ist. Und das bist du ja .
    Grundsätzlich würde ich es mit einem Antrag versuchen. Aber wie im letzten Beitrag schon erwähnt, weis ich nicht, wie es sich da verhält bei einer zweiten Ausbildung und ob du nich doch noch BAB-Anspruch hättest (Berufsausbildungsbeihilfe).

    Du musst einen trifftigen Grund haben, um bei deiner Mutter auszuziehen (wirklich schwerwiegende Sachen nicht nur "ich komm mit ihr nicht mehr klar"). Nach deiner Beschreibung gibt es den nicht und somit wird dir keine Wohnung finanziert. Und ja, deine Freundin bekäme abzüge. Denn die Miete wird dann durch zwei geteilt und sie bekommt nur die hälfte, weil für die andere Hälfte du dann aufkommen müsstest.

    Also erstmal: Wenn du ALG II beziehst, hast du keinen Anspruch mehr auf Wohngeld, da ALG II bereits Unterkunftskosten enthält. Ob es Zuschüsse gibt, klärt ein Antrag. Denn es muss ja erstmal überprüft werden, ob dein Gehalt nich doch ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
    Jetzt weis ich aber nicht wie das ist, wenn man in einer zweiten Ausbildung ist, ob man da Anspruch hat .Das ist eine Frage die mich generell interessiert, da ich vor kurzem auch genau danach gefragt wurde, aber leider keine Antwort wusste. Also wenn das jemand weis, bitte sagen ^^.

    Das bedeutet, wenn ihr nach den 6 Monaten keine günstigere Wohnung bezogen habt, kürzen sie euch die Leistungen für die Wohnung. Allerdings verstehe ich nicht, warum ihr eine andere Wohnung haben sollt. Sind vielleicht die Betriebskosten bei euch zu hoch?

    Es wäre gut gewesen, wenn du den anderen Beratern schon klar gemacht hättest, das ihr eine Hausgemeinschaft seid und deine Eltern nicht bereit sind für dich aufzukommen. Das wäre dann auch dieses Mal der Fall, wenn du einen Antrag stellst!

    @ lirafe Ich kenne mich im Erbrecht nicht ganz so gut aus aber ist es nicht so das ich mit einem Haus machen kann was ich will?Ich meine wenn ich einem Kind das Haus überschreibe und die anderen Kinder leer ausgehen lasse können da die Kinder ihren Teil einfordern?


    Natürlich kannst du das machen. Aber jeder Erbberechtigte hat gesetzlich einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Da kommst du nicht drum rum. Wenn ihre Tochter also keinen Teil vom Haus bekommt, muss der Pflichtteil in Geld ausgezahlt werden.

    Hast du überlegt, ob das vielleicht psychische Ursachen haben könnte?? Vielleicht hat deine Tochter tieferliegende Probleme, die einfach noch nicht erkannt wurden. Vielleicht belasten sie deine Herzprobleme mehr als euch bewusst ist (es kann ihr auch noch nicht bewusst sein). Ich finde, bevor man sein Kind abschreibt, sollte man alle Möglichkeiten durchkauen und zwar verständnisvoll und nicht nur vorwurfsvoll. Das meiste was junge Menschen stur macht, sind nämlich die ewigen Nörgeleien, das sie endlich was tun sollen und die Vorwürfe das sie nix tun wollen.

    Erkläre beim Antrag das ihr eine Haushaltsgemeinschaft (sorry mir fällt der Paragraph grad nicht dazu ein) seid und deine Eltern nicht bereit sind für dich aufzukommen (was ja auch stimmt). Dann wirst du eigenständig beurteilt und lediglich die Miete wird durch die Personen geteilt.
    Also Leistungen bekommst du, wenn der Rest stimmt.

    Da kommt es genau auf das Datum an, wann das Geld zugeflossen ist. Wenn dein BAB und Gehalt am 1.11. gekommen sind, dann ist die Forderung seitens der ARGE nicht rechtens. Ist eins davon aber am 31./30.10. auf dein Konto gelangt, dann ist das wieder was anderes. Ist aber nur eine der beiden Dinge direkt im Oktober auf dein Konto gelangt, muss vielleicht geschaut werden, ob du wirklich dann den vollen Betrag zurückzahlen musst.

    Aber da geht es doch um ALG I.
    Hab dazu eben noch das hier gefunden:
    http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=70299
    Wenn ich das also recht verstehe, wird es weiter gezahlt, solange du nicht arbeitsunfähig bist, sondern lediglich im Moment nicht arbeiten darfst.
    vielleicht hilft dir das was hierauf geantwortet wurde auch nochmal weiter.
    http://www.juraforum.de/forum/archive/t-45372/arbeitslosengeld-bei-besch%C3%A4ftigungsverbot

    Hallo :)
    Ich wollte zu dem Thema auch gern noch ein paar Tipps loswerden. Ich habe in Einrichtungen für psychisch Erkrankte Menschen gearbeitet und erlebt, das immer mehr jüngere Menschen betroffen sind.
    Vielleicht wäre es gut, wenn du übers Internet oder ähnlichem mal schaust, was es so für Einrichtungen in deiner Umgebung gibt! In Kombination mit einer späteren Therapie ist sowas sicherlich hilfreich, das deine Tochter ihr Leben wieder in die Hand nehmen kann. Es gibt zum Beispiel sogenannte Tagesstätten. Dort lernt man wieder neu seinen Alltag richtig zu strukturieren. Man vereinbart Tage und Zeiten, wann man dort hinkommt. Es gibt natürlich Bedingungen die man einhalten muss, aber die werden an die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst.
    Ich denke, es ist erstmal wichtig, das deine Tochter sich daran gewöhnt wieder regelmäßig irgendwo hinzugehen und zu lernen das einzuhalten. Sie wird dort auch Tätigkeiten ausüben, das kommt ganz auf die Einrichtung an, was dort angeboten wird. Wenn sie einen Schritt weiter ist, kann versucht werden Praktika außerhalb der EInrichtung zu machen, vielleicht mit Hinblick auf eine spätere Ausbildung. Aber immer mit der Unterstützung der Einrichtung.
    Eine andere Form wäre eine Werkstatt. Das ist quasie eine höhere Stufe. Dort würde sie zu vereinbarten Zeiten regelmäßig arbeiten gehen. Auch da lernt sie einen Alltag "auszuhalten". Und auch von da hat sie Chancen über Praktika ins normale Berufsleben einzusteigen. Gerade bei Jungen Menschen stehen die Chancen viel höher als bei älteren.
    Also scheu dich nciht, dich mal zu erkundigen und deiner Tochter dann auch mal von sowas zu erzählen. Wichtig ist aber in der Tat sie nicht unter Druck zu setzen. Sie muss es vor allem selbst auch wollen, sowas mal auszuprobieren. Lass dir Beratungsgespräche geben und nimm sie mit. Dann kann sie sich selbst ein Bild davon machen.
    Ich drück euch die Daumen, das es wieder bergauf geht!